Тема 3. избирательное право и выборы

THEMA 3. WAHLRECHT UND WAHLEN

Wortschatz zum Thema

das Wahlrecht – избирательное право

wahlberechtigt sein – иметь избирательное право

wählbar sein – иметь право быть избранным

der Wähler – избиратель

parteilos – безпартийный

die Spende – пожертвование, добровольный взнос

der(das) Beitrag – взнос, вклад, пай

die Wahlbeteiligung – участие в выборах, явка

die fünf-prozent-Hürde – пяти процентный барьер

der Wahlzettel – избирательный бюллетень

die Landesliste - партийный список

kandidieren für Akk. – баллотироваться, выдвигать свою кандидатуру

beschlussfähig – правомочный

überstimmen – провалить большинством голосов

Einfluss nehmen – влиять, воздействовать

Text 1. Parteien und Wahlen

Die moderne Demokratie funktioniert nicht ohne miteinander konkurrierende politische Parteien. Für eine bestimmte Zeit gewählt, erfüllen die von ihnen präsentierten Vertreter politische Führungsaufgaben und Kontrollfunktionen. Das Grundgesetz weist den Parteien eine maßgebliche Rolle bei der Gestaltung der Politik zu, indem es in Artikel 21 vorschreibt: «Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit».

Von den 36 Parteien, die bei der ersten Bundestagswahl 1949 angetreten waren, schafften nur sechs Parteien den Einzug ins Parlament. Heute sind im Bundestag auch 5 Parteien sowie einzelne fraktionslose Abgeordnete vertreten. Ins Parlament kommen nur diejenigen Parteien, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen oder drei Direktmandate erreichen («Fünf-prozent-Hürde»). Ziel dieser Regelung war, eine Zersplitterung der politischen Landschaft nach den Erfahrungen der Weimarer Republik zu vermeiden und regierungsfähige Mehrheiten zu ermöglichen.

Seit der Bundestagswahl 2013 sind folgende 5 Parteien im Bundestag vertreten: die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Linke, die Grünen/ Bündnis 90, die Christlich Soziale Union (CSU).

Parteienfinanzierung: Die Deckung der laufenden Kosten der Arbeit politischer Parteien und ihrer Wahlkampfkosten erfolgt aus den Beiträgen der Parteimitglieder, den Einnahmen aus Parteivermögen, aus Spenden und aus staatlichen Zuschüssen. Die Parteien erhalten eine Wahlkampfkostenpauschale entsprechend den Wählerstimmen, die bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Lantagswahlen erzielt wurden.

Wahlrecht: Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen (aktives Wahlrecht). Wählbar ist grundsätzlich jeder, der seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder Amtsfähigkeit verloren hat (passives Wahlrecht). Die Kandidaten für die Wahlen werden in der Regel von den Parteien aufgestellt, Kandidaturen parteiloser Einzelbewerber sind jedoch möglich.

Wahlsystem: Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag wird eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht angewendet. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er den Kandidaten seines Wahlkreises nach relativem Mehrheitswahlrecht: Wer die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Mit der zweiten Stimme wählt der Wähler die Landesliste einer Partei, die ihre Kandidaten auf der Ebene jedes Bundeslandes in einer bestimmten Reihenfolge benennt.

Erst- und Zweitstimmen werden dann bei der Ermittlung des Wahlergebnisses berücksichtigt. Der Bundestag setzt sich aus den Abgeordneten zusammen, die in den 299 Wahlkreisen direkt gewählt wurden, und aus weiteren 299 Abgeordneten, die über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen.

Maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag ist das Kräfteverhältnis der Parteien, wie es im Zweitstimmenergebnis in jedem einzelnen Bundesland zum Ausdruck kommt. Hat aber eine Partei in einem Bundesland mehr durch die Erststimme erfolgreiche Kandidaten, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, so behält jeder direkt gewählte Abgeordnete sein Mandat. Für die Partei entstehen in diesem Bundesland dann Überhangmandate.

Das Wahlrecht verfolgt mit den Landeslisten das Ziel, alle Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil im Parlament vertreten zu sehen. Zum anderen gibt die Direktwahl im Wahlkreis dem Bürger die Chance, sich für bestimmte Politiker zu entscheiden. In der Regel zeigt die Bevölkerung ein starkes Interesse an den Wahlen. Bei den Bundestagswahlen beträgt die Wahlbeteiligung regelmäßig rund 80 Prozent. Bei Landtags- und Kommunalwahlen gibt es jedoch starke Schwankungen in der Wahlbeteiligung.

Aufgabe 1. Erklären Sie, was man im Deutschen unter dem Begriff «Zweitstimme» versteht. Welcher russische Terminus entspricht ihm?

Aufgabe 2. Sagen Sie mit einem Wort:

1. gesetzlich festgelegtes Recht einer Person zur Teilnahme an einer Wahl;

2. politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit gleichen politischen Überzeugungen zusammengeschlossen haben, um bestimmte Ziele zu verwirklichen;

3. Regierungssystem, in dem die vom Volk gewählten Vertreter die Herrschaft ausüben;

4. Angehöriger einer Partei, die besonders für den Umweltschutz eintritt;

5. vom Volk für eine festgelegte Zeit in eine parlamentarische Institution gewählter Vertreter.

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