Text 3. Unternehmen und ihre Rechtsformen
Nicht jedes Unternehmen gleicht dem anderen. Unternehmen lassen sich auf verschiedene Arten voneinander unterscheiden. Möglichkeiten der Typisierung sind Unternehmensphasen, Branchen, Unternehmensgrößen und insbesondere die Rechtsform.
Entsprechend der Rechtsform gruppiert man Unternehmen in Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen, und zwar Personengesellschaften, Genossenschaften sowie Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören OHG (Offene Handelsgesellschaft), GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), KG (Kommanditgesellschaft), Stille Gesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören AG (Aktiengesellschaft) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Bei der Entscheidung für eine Rechtsform geht es darum, wer die Gründungskosten übernimmt, wer für das Unternehmen haftet, wie Gewinne und Verluste verteilt werden, wie das Unternehmen finanziert wird und welche steuerlichen Aspekte involviert sind.
Aufgabe 8. Mit der Hilfe der folgenden Tabelle erzählen Sie über die Formen der Unternehmen, woher das Kapital kommt, wer die Leitung hat, wer haftet und wohin die Gewinne fließen bzw. wer die Verluste trägt.
Merkmale \ Rechtsform | Gründung / Startkapital | Haftung | Geschäftsführung | Gewinn / Verlust |
Einzelunter-nehmen | Allein durch Einzelunternehmer / kein Mindestkapital | Allein und vollkommen unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen | Der Einzelunternehmer trifft alle Entscheidungen | Der Einzelunterneh-mer erhält den Gewinn und trägt den Verlust allein |
Genossen-schaft | Mindestens 7 Mitglieder | Beschränkt auf Genossenschafts-vermögen | Vorstand von Generalversamm-lung gewählt; Aufsichtsrat | Gewinn- und Verlustbeteili-gung nach Köpfen |
OHG | Mindestens 2 Personen / kein Mindestkapital | Jeder Gesellschafter unmittelbar und unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen | Jeder Gesellschafter ist zur Führung der Geschäfte erechtigt und verpflichtet | Gewinn: 4 Prozent seiner Kapitaleinlage als Verzinsung, der Rest nach Köpfen Verlust: Aufteilung nach Köpfen |
GbR | Mindestens 2 Gesellschafter/ kein Mindestkapital | Gesamtschuldne-risch (im Außenverhältnis haftet der einzelne Gesellschafter zunächst unbeschränkt mit Privatvermögen) | Gemeinsame Geschäftsführung der Gesellschafter | Gewinn und Verlust: gesetzliche Regelung nach Köpfen, kann aber frei ewählt werden |
KG | Mindestens 1 vollhaftender Komplementär und mindestens 1 teilhabender Gesellschafter (Kommanditist) | Komplementär: unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen, Kommanditist: mit seiner Einlage | Komplementär; Kontrollrecht für Kommanditisten | Gewinn: 4 Prozent des Kapitals für jeden Gesellschafter, der Rest nach Risikoanteilen Verlust: nach Vertrag oder angemessenen Anteilen |
Stille Gesellschaft | Einlage an Unternehmen (finanziell oder als Arbeitsleistung) | Beschränkt auf Einlage | Keinen Anspruch | Gewinnbeteiligung gemäß der Einlage Verlust: bis zur Höhe seiner Einlage |
AG | Mindestens 1 Person / mindestens 50.000 Euro Grundkapital, zerlegt in Aktien | Beschränkt auf das esellschaftsver-mögen, keine persönliche Haftung der Aktionäre | Vorstand, von Gesellschaft bestellt und kontrolliert; Aktionäre in Hauptversammlung Bestellen ufsichtsrat | Gewinn: Dividende an Aktionäre, Erhöhung der Rücklagen Verlust: wird aus Rücklagen gedeckt |
GmbH | Mindestens 1 Person / mindestens 25.000 Euro Stammeinlagen | Beschränkt auf das Gesellschaftsver-mögen / Haftung nur mit den Stammeinlagen | Geschäftsführer, von der Gesellschafterver-sammlung bestellt | Gewinn: Beteiligung nach Geschäftsantei-len Verlust: keine Gewinnaus-schüttung |
Aufgabe 9. Lesen Sie den Text. Was haben Sie Neues aus diesem Text erfahren?