Text 4. Rolle der Frau bei den Germanen
Die Germanen lebten in einer patriarchalischen Gesellschaft. Die germanische Frau stand unter der Vormundschaft ihres Vaters, später ihres Ehemannes, und nach dessen Tod womöglich der Vormundschaft ihrer eigenen Söhne. Der Germane beschützte seine Frau, traf wichtige Entscheidungen für sie und handelte an ihrer Stelle. Ihr rechtlicher Status war eher der eines Kindes als eines Erwachsenen.
Dementsprechend war eine Eheschließung ein Sippenvertrag zwischen Ehemann und Vater über die Übertragung der Verantwortung: Der Mann ‚kaufte’ seine künftige Frau von ihrem Vater – im Tausch gegen Rinder, ein Pferd oder Waffen. Die künftige Ehefrau wurde oft nicht einmal gefragt.
Allerdings war auch eine Art Liebesheirat möglich: Ein Mann konnte seine künftige Ehefrau ‚rauben’ – mit ihrem Einverständnis, aber gegen den Willen ihrer Sippe. Dies geschah aber nicht oft, weil es meistens blutige Sippenfehden nach sich zog.
Der ‚Brautkauf’ bedeutete nicht, dass ein Mann seine Frau wie eine Sklavin gekauft hätte. Vielmehr war es bei den Germanen Sitte, Verträge, Bündnisse oder auch Freundschaften durch Gabentausch zu besiegeln. Die Frau schenkte ihrem Mann eine Waffe, und er beschenkte sie nach der ersten gemeinsamen Nacht mit Vieh oder anderem Besitz.
Mann und Frau heirateten im gleichen Alter. Eine Braut wurde von ihrem Mann über die Schwelle des Hauses getragen. Wenn sie danach dreimal das Herdfeuer umschritten hatte, war sie rituell ins Haus und Sippe ihres Mannes aufgekommen. Künftig war sie Herrin des Hauses, hatte Weisungsrecht über alle Knechte und Mägde, verwaltete die Vorräte, und organisierte einen Haushalt.
Im Alltag hatten Frauen die entscheidende wirtschaftliche und soziale Stellung. Sie organisierten den landwirtschaftlichen Betrieb, leiteten die Ausübung der Handwerke, befehligten und überwachten die Knechte und Mägde, erzogen die Kinder, sorgten für Wohlergehen aller Familienmitglieder, bewirteten die Gäste. Typische Frauenarbeiten waren außerdem Spinnen, Färben, Weben, Schuhe fertigen, Kleider nähen, Tongeschirr fertigen, Essenbereitung. Sie mussten auch oft die Felder bestellen, während sich ihre Männer mit Waffenübungen beschäftigten. Da meistens mehrere Generationen unter einem Dach lebten, verteilte sich diese Menge auf Großmütter, Tanten, Schwestern, Töchter und Dienstmägde. Angehörige reicher Familien hatten genug Sklavinnen, um selbst nicht arbeiten zu müssen.
Ihren Ehemännern gegenüber verhielten sie sich frei und gleichberechtigt. Sie konnten sie rügen oder schelten, konnten sie auffordern, Beleidigungen zu rächen, konnten ihnen von Kriegszügen abraten oder ihnen Feigheit vorwerfen und sie zum Handeln auffordern.
Beging eine Frau Ehebruch, konnte ihr Mann sie töten oder verstoßen, ohne dafür die Rache ihrer Herkunftssippe fürchten zu müssen – im Gegenteil, oft verlangten sie ausdrücklich eine harte Bestrafung, weil ihnen der ‚Vertragsbruch’ peinlich war. Wenn ein Mann dagegen Kinder mit anderen Frauen zeugte, stellte das nicht den Zusammenhalt seiner eigenen Sippe in Frage. Er hatte sogar ein Recht auf Kebsweiber (althochdeutsch ‚Kebisa’ bedeutet ‚Magd’).
Die germanischen Frauen hatten dieselbe Ethik wie germanische Männer. Wenn sie meinten, dass ihnen Unrecht zugefügt wurde, hatten sie das Gefühl, nicht weiterleben zu können, ohne sich zu rächen. Sie erreichten ihre Rache über Täuschung und Intrige. Viele Germanen meinten, dass es unmöglich sei, einer Frau zu vertrauen. Viele germanische Sagen und Geschichtstexte berichten, wie Frauen ihre Ehemänner, Verwandten, Liebhaber etc. mit beachtlicher Heimtücke ermordeten.
Andererseits galten Frauen als heilig und prophetisch. Ihr Rat war wertvoll. Römische Texte erwähnen oft germanische Priesterinnen. Tacitus meint, wenn man sichergehen wolle, dass die Germanen einen Vertrag einhielten, sollte man adelige Jungfrauen als Geiseln fordern.
Aufgabe 10. Machen Sie die Übungen zum Text:
1. Übersetzen Sie und lernen Sie die folgenden Wörter und Redewendungen auswendig:
die Vormundschaft, der Ehemann, beschützen, der Sippenvertrag, die Fehde, das Weisungsrecht, befehligen, überwachen, Felder bestellen, gleichberechtigt, rügen, schelten, Beleidigungen rächen, Ehebruch begehen, verstoßen, rächen, die Täuschung, die Heimtücke, prophetisch, die Geisel.
2. Gebrauchen Sie die oben gegebenen Wörter und Redewendungen in Sätzen.