Aufgabe 14. Machen Sie sich mit der folgenden Zeichnung vertraut und entscheiden Sie, welche Verben und Redewendungen zu welchen Personen passen.

Anklage erheben, Fragen stellen, beeiden, sich verteidigen, gegen j-n/ für j-n aussagen/ Aussagen machen, Fragen beantworten, das Urteil verkünden, die Anklageschrift vorlesen, verteidigen, Rechtsmittel einlegen, über das Urteil beraten, die Verhandlung leiten, vernehmen.

Aufgabe 15. Lesen und übersetzen Sie den folgenden Text.

Der Verteidiger sagte: «Man muss, wenn man ein gerechtes Urteil fällen will, die Kindheit und Jugendheit des Angeklagten kennen. Als dieser vier Jahre alt war, starb seine Mutter. Sein Vater war ein stadtbekannter Trinker. Der Angeklagte hat noch drei Jahre mit seinem Vater zusammengelebt. Eine Tante, die den Haushalt führte, mochte ihn nicht und schlug ihn oft. Als der Angeklagte sieben Jahre alt war, nahm man den ganz verwahrlosten Jungen aus dem Haushalt senes Vaters und steckte ihn in ein Waisenhaus, wo er bis zu seinem 15. Lebensjahr blieb. Nach seiner Entlassung kehrte der Junge zu seinem Vater zurück. Dieser veranlasste den Jungen immer wieder zu Diebstählen in Warenhäusern und Lebensmittelgeschäften. Mit 16 Jahren wurde der Jugendliche zum ersten Mal wegen Diebstahls vor Gericht gestellt und von diesem in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen. So hat der Angeklagte nie ein normales, geregeltes Leben kennengelernt, er hat den Schutz und die Nestwärme nie erfahren, die eine Familie einem Heranwachsenden im Allgemeinen bietet. Das muss bei der Verurteilung des Angeklagten berücksichtigt werden».

Aufgabe 16. Was halten Sie von der Information aus dem oben angeführten Text? Soll das Gericht Ihrer Meinung nach die Rede des Verteidigers berücksichtigen? Äußern Sie sich dazu.

Text 5. Fräulein Liebnitz

(der Auszug aus dem Roman «Wenn das Herz spricht» von Marie Louise Fischer)

Die Angeklagte saß auf der schmalen Holzbank, das Taschentuch vor die Augen gepresst, und schluchzte.

Der Vorsitzende und die beiden Schöffen waren aus dem Beratungszimmer zurückgekehrt. Die Anwesenden erhoben sich von den Bänken. Nur die Angeklagte blieb sitzen, blind und taub für alles, was um sie herum geschah.

Rechtsanwältin Dr. Thea Oslar trat auf sie zu und berührte leicht ihre Schulter. «Sie müssen jetzt aufstehen, Fräulein Liebnitz», mahnte sie.

Die Angeklagte fuhr hoch und warf einen erschrockenen Blick durch den großen, hellen Verhandlungsraum. Drüben saß Staatsanwalt Dr. Hellmer, schlank, drahtig, ein kaum merkliches spöttisches Lächeln auf den Lippen. Er sah zu der jungen Verteidigerin herüber. Acht Monate Gefängnis hatte er beantragt. Wegen Unterschlagung, Paragraph 246 StGB.

Amtsgerichtsrat Dr. Meyerbaum hatte sein Barett schon aufgesetzt. Er wartete geduldig, bis sich das Mädchen ein wenig beruhigt hatte. Dann sagte er: «Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt. Und nun zur Urteilsbegründung…».

Der Richter setzte sich, und alle folgten seinem Beispiel. Während er mit monotoner Stimme die Begründung des Urteils aus seinen Notizen ablas, beugte sich die Angeklagte aufgeregt zu Thea Oslar hinüber. Ihre Tränen waren plötzlich versiegt. «Ist es wirklich wahr?» flüsterte sie. «Bin ich tatsächlich…»

Thea Oslar nickte ihr zu und legte warnend den Finger auf die Lippen. Ihre kühlen grauen Augen leuchteten. Dies war einer der wenigen Momente in ihrer beruflichen Laufbahn, in denen sie glücklich war.

Unwillkürlich suchte ihr Blick den Staatsanwalt. Sie kannte Konrad Hellmer gut, sie hatten zusammen studiert. Er saß unbewegt da, die Arme übereinandergeschlagen, die Hände in die weiten Ärmel seiner Robe gesteckt. Mit hochgezogenen Augenbrauen hörte er dem Richter zu.

«… und deshalb musste das Gericht den Hinweisen der Frau Verteidigerin folgen. Die Möglichkeit ist nicht von der Hand zu weisen, dass, allen Indizien zum Trotz, auch ein anderer als die Angeklagte die Unterschlagungen begangen hat. Wir konnten deshalb nicht umhin, den alten juristischen Wahlspruch in dubio pro reo gelten zu lassen: im Zweifel für den Angeklagten».

Der Amtsgerichtsrat räusperte sich und trank einen Schluck Wasser. Dann sagte er: «Die schriftliche Urteilsbegründung folgt in Kürze. Ich denke, Fräulein Liebnitz, Sie nehmen das Urteil an?».

Das Mädchen sprang auf, suchte nach Worten. «Natürlich!» stieß sie endlich hervor. Im Zuschauerraum wurde leise gelacht.

«Und Sie, Herr Staatsanwalt?» wandte sich der Richter an Dr. Hellmer. Mit kalter Stimme, ohne eine Miene zu verziehen, antwortete Hellmer: «Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf weitere Rechtsmittel».

«Die Verhandlung ist geschlossen». Amtgerichtsrat Dr. Meyerbaum klappte die Akten zu.

Aufgabe 17. Erzählen Sie den oben angeführten Text kurz nach.

Aufgabe 18. Übersetzen Sie folgende Sätze und Wendungen:

1. Die Hauptverhandlung fand vor dem Schwurgericht statt. 2. Der Richter belehrte die Zeugen über die Folgen einer Eidesverletzung. 3. Als erster Zeuge wurde der Gerichtsarzt hereingerufen. 4. Ich werde als Zeugin vernommen. 5. Die Untersuchungshaft wird ab sofort aufgehoben. 6. Ihm wurden 2 Morde zu Last gelegt. 7. blutige Vergeltung; 8. jmds. Interessen wahrnehmen; 9. sich verdächtig machen; 10. eine Rowdyhandlung begehen.

UNTERTHEMA 6. LÜGENDETEKTOREN

Aufgabe 19. Ergänzen Sie die fehlenden Wörter aus dem Kasten.

die Angelegenheit die Aussage Daten den Fall vor Gericht Psychologen der Richter das Umgangsrecht den Vorwürfen die Wahrheit

Seit zwei bis drei Jahren wollen Richter und __________ immer häufiger durch Lügendetektoren der Wahrheit auf den Grund kommen. Dabei geht es beispielsweise um __________ eines achtjährigen Jungen geschiedener Eltern, der vor der Mutter behauptete, sein Vater würde ihn misshandeln. Die Mutter verbot daraufhin dem Vater, seinen Sohn zu sehen, und wollte ihm __________ entziehen. Die Sache ging __________. Der Vater stritt alle Vorwürfe ab. __________ war sehr unklar und auch __________ war ratlos, da ihm der Vater im Grunde glaubwürdig schien. Da kam ihm die Idee, __________ des Vaters, falls dieser einverstanden war, mit einem Lügendetektor überprüfen zu lassen. Der Vater akzeptierte.

Auf gezielte Fragen zu __________ antwortete er, während ein Ring um den Brustkorb, ein Blutdruckmessgerät und Elektroden an den Fingern __________ sammelten über den Puls, Blutdruck, Hautfeuchtigkeit und Atemfrequenz.

Es stellte sich heraus, dass der Vater __________ sagte.

Aufgabe 20. Lesen Sie dazu folgenden Auszug aus einem Zeitungsbericht und äußern Sie dann Ihre Meinung:Können die Lügendetektoren von der Polizei eingesetzt werden?

Wenn deutsche Juristen auf den Lügendetektor angesprochen werden, runzeln sie die Stirn und blicken skeptisch drein. Mit der automatisierten Wahrheitssuche wollen die meisten von ihnen nichts zu tun haben. Amerikanische Kollegen, die den Polygrafen ganz selbstverständlich als eines von vielen Instrumenten der Verteidigung einsetzen, dienen ihnen nicht als Vorbild. Das Gerät ist hierzulande zur Rechtsfindung verboten. Warum also darüber nachdenken? Der Münchner TV-Kriminalreporter Dagobert Lindlau ermunterte vor einigen Tagen in einer Magazinsendung zum Umdenken. «Der Lügendetektor soll nicht als Schuldbeweis eingeführt werden. Er soll einen fälschlich Verdächtigten schon in der Phase der polizeilichen Ermittlungen vom Verdacht befreien. Gerade der unterprivilegierte Verdächtigte, der sich nicht herausreden und keinen teuren Anwalt bezahlen kann, hat es schwer, aus der Mühle der Justiz herauszukommen. Außerdem spart die Polizei dann Arbeit Zeit und kann sich auf die Verfolgung der tatsächlichen Täter konzentrieren.»

Aufgabe 21.Wählen Sie die richtige Variante. Benutzen Sie dabei das Wörterbuch.

1. eine weiße Weste haben

- saubere Kleidung tragen

- unschuldig sein

- bewaffnet sein

2. eine heiße Spur verfolgen

- konkrete Hinweise untersuchen

- einer Ölspur nachgehen

- mit dem Auto schnell fahren

Den Braten riechen

- einen Verdacht haben

- eine Mahlzeit kochen

- die Verfolgung aufnehmen

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