Text 3. Das Bundesverfassungsgericht

Text 3. Das Bundesverfassungsgericht - student2.ru Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das oberste Bundesorgan der Rechtsprechung. Es überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes, ist also «Hüter der Verfassung». Gegenüber anderen obersten Staatsorganen der Bundesrepublik Deutschland ist es unabhängig und gleichberechtigt.

Die allgemeine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist in Art. 93 GG geregelt. Weitere Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften finden sich im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht von 1951.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet beispielsweise in Streitigkeiten zwischen Bund und Länder oder zwischen einzelnen Bundesorganen über den Umfang ihrer Rechte und Pflichten. Eine Organstreitigkeit könnte sich z. B. dann ergeben, wenn die Opposition ein von der Mehrheit des Bundestages beschlossenes Gesetz für verfassungswidrig hält.

Streitgegenstand in den Bund-Länder-Streitigkeiten sind gewöhnlich Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder nach dem Grundgesetz. In der Praxis enstehen solche Konflikte meist in Fragen der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund und Länder in der Gesetzgebung.

Nur das Bundesverfassungsgericht darf feststellen, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung ge­fährdet und deshalb verfassungswidrig ist. In diesem Fall ordnet es die Auflösung der Partei an.

Das Bundesverfassungsgericht prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Diese sog. Normenkontrolle basiert auf dem Grundsatz, dass die niedrige Rechtsnorm (z. B. ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung) mit der höheren Norm (der Verfassung) übereinstimmen muss. Erklärt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so darf dieses nicht mehr angewendet werden.

Von seinen Befugnissen macht das Bundesverfassungsgericht nur dann Gebrauch, wenn es von bestimmten Organen wie Bundesregierung, Landesregierungen, mindestens einem Drittel der Abgeordneten des Bundestages oder von Gerichten angerufen wird. Darüber hinaus hat jeder Bürger das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Zuvor muss er allerdings in der Regel die zuständigen Gerichte erfolglos angerufen haben.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Jeder Senat hat einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. Der I. Senat entscheidet über die Normenkontrolle und die meisten Verfassungsbeschwerden. Der II. Senat entscheidet überwiegend über Fragen der Staatsorganisation.

Die Verfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben und dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch dem entsprechenden Organ eines Bundeslandes angehören. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre, jedoch längstens bis zum 68. Lebensjahr. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.

Aufgabe 11. Finden Sie im Text «Das Bundesverfassungsgericht» Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:

- являться высшим органом правосудия;

- контролировать соблюдение Основного закона;

- принимать решения в случае разногласий между федеральными органами;

- являться предметом разногласий;

- конфликты по вопросам разграничения полномочий;

- представлять угрозу основам свободного демократического строя;

- проверять законы на их соответствие конституции;

- пользоваться своими полномочиями;

- подавать жалобу в Федеральный конституционный суд;

- обращаться в суд;

- срок полномочий судей Федерального конституционного суда.

Aufgabe 12. Beantworten Sie folgende Fragen:

1. Womit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht?

2. Womit beschäftigt sich der Bundesgerichtshof?

3. Wodurch unterscheiden sich das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof?

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