Для студентов по специальности «Юриспруденция» и «Психология»

Kriminalistik (Ein Grundriß für Studium und Praxis)

1. Der Stellenwert der Kriminalistik in der Wissenschaft ist umstritten. Hierbei geht es insbesondere um das Verhältnis zur Kriminologie und zum Strafrecht. Dies dürfte jedoch lediglich eine akademische Streitfrage sein und keine praktische Bedeutung haben. Versucht man das Problem vor dem Hintergrund unseres gesellschaftlichen Systems zu lösen, so könnte folgender Weg gangbar sein: In demokratischen Gesellschaften werden die Entscheidungen von den Politikern getroffen. Sie bestimmen die Regeln, wie die Bürger des Landes vor Verbrechen und Verbrechern geschützt werden sollen und verabschieden dazu die erforderlichen Gesetze. Welche Gesetze zur Strafrechtspflege erlassen werden müssen, können sie mit Hilfe der Kri­minalpolitik ermitteln. Diese Kriminalpolitik wiederum bedient sich der Systeme des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalistik. Prüfen wir deren Inhalte.

2. Das Strafrecht nennt die Tatbestände, qualifiziert die Schuld, legt das Prozeß­verfahren fest und regelt den Strafvollzug.

3. Die Kriminologie beschreibt die Erscheinungsformen der Verbrechen und bietet : Erklärungsansätze für deren Ursachen an.

4. Die Kriminalistik nennt die Methoden der Verbrechensverhütung und Strafver­folgung mit Beweisfindung und Beweisführung. Sie bedient sich der Natur- und Geisteswissenschaften. Um sie im Detail zu verstehen, ist eine weitere Unterteilung in Teildisziplinen notwendig.

5. Die Kriminalstrategie beschreibt das Gesamtkonzept kriminalpolizeilicher Verbrechensverhütung und -Verfolgung und findet ihre praktische Anwendung auf der Ebene der Aufsichtsbehörden. Hier werden zum Beispiel Präventionsprogramme erarbeitet und die dafür erforderlichen Geldmittel zur Verfügung gestellt, oder die Einrichtung von Spezialdienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität oder der Organisierten Kriminalität beschlossen.

6. Die Kriminaltaktik ist das planmäßige und fallorientierte Vorgehen des Kriminaliisten bei Einzelfällen. Es ist das Ergebnis der Überlegungen, wie taktisch vorgegangen werden soll. Hierbei muß es sich nicht nur um einen Einzelfall handeln, sondern es kann auch ein Problem in einer bestimmten Region sein, z.B.: der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen in einer Gemeinde. Der Kommissariatleiter legt dabei fest, wie viele Kriminalisten zur Bekämpfung dieser Delikte eingesetzt werden. Aber auch der einzelne Sachbearbeiter überlegt seine taktische Vorgehensweise für den Einzelfall, z.B. die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen, die Festnahme von Gesuchten oder die Durchsuchung der Verdächtigen.

Aus der Geschichte der russischen wissenschaftlichen

Psychologie.

1. Die Entwicklung der psychologischen Theorie in Russland hat besondere Formen genommen. Die Eigenart der russischen Psychologie, die neue Wege in der Entwicklung der Wissenschaft geschaffen hat, ist eng mit dem klassischen philosophischen Materialismus und mit der fortschrittlichen Naturwissenschaft verbunden.

2. In der Entwicklung der wissenschaftlichen Psychologie in Russland nimmt einen besonderen Platz M.W.Lomonosow ein. In Russland existierte auch früher die in psychologischer Richtung entwickelte philosophische Idee. Mit dem Namen von Lomonosow sind eng eigenartige Wege der russischen fortschrittlichen Idee verbunden. In seinen Arbeiten unterstreicht er materialistische Auffasung der Empfindungen von Ideen. Die Behauptung: die Materie ist das Primäre, das Bewusstsein aber das Sekundäre - gehört Lomonosow. Er entwickelte diese These in seinen physischen Arbeiten, besonders in seiner Theorie des Lichtes.

3. Seiner Meinung nach muss man geistige Eigenschaften des Menschen unterscheiden. Die letzteren entstehen aus den Beziehungen zwischen den geistigen Fähigkeiten und den Leidenschaften. Die von Lomonosow entwickelte Analyse der Leidenschaften hat ein grosses Interesse. Die Grundlagen der Leidenschaften und die Formen ihrer Äusserungen sind Handlungen und Leiden.

4. In seiner Redekunst tritt Lomonosow als Realist, als guter Kenner der Menschen auf. Deshalb versteht er die Lebenseigenschaft der menschlichen Persöhnlichkeit als Ausgangsprozess. Das zeigt sich in Leidenschaften und Handlungen, die Förderer der menschlichen Benehmens sind.

5. Psychologische Auffassungen von Lomonosow waren ein Teil seiner wissenschaftlichen Auffassungen. Der Mensch war immer im Zentrum seiner Interessen.

Die Polizei der Länder

Die Polizei ist grundsätzlich ein Organ der einzelnen Bundesländer. Die Länder haben auf diesem Gebiet die Gesetzgebungsbcfügnis, und so gibt es 16 verschiedene, in vielen wichtigen Fragen allerdings einander ähnliche Landespolizeigesetze. Eine enge Zusammenarbeit der Länderpolizeien ist durch regelmäßig stattfindende Konferenzen der Innenminister der Länder, an denen der Bundesminister des Innern auch teilnimmt, gesichert.

Die Aufgaben der Polizei sind vielseitig. In erster Linie ist sie verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten sowie die Kriminalität zu i verhüten und zu bekämpfen. Das Polizeiorgan, mit dem die Bürger am häufigsten in Berührung kommen, ist die Verkehrspolizei. Nicht minder wichtig für die innere Sicherheit sind die allgemeine Schutz-, Bereitschafts- und Wasserschutzpolizei sowie die Kriminalpolizei, die als einziger Teil der polizeilichen Exekutive nicht umformiert ist. Bei der Verbrechensbekämpfung gilt das besondere Augenmerk der Ge­waltkriminalität, der Wirtschaftskriminalität, der Jugendkriminalität und der Rauschgiftkriminalität, außerdem in zunehmendem Maße dem politischen Extremismus und dem politisch motivierten Terror. Zur Heranbildung des polizeilichen Nachwuchses, zur Unterstützung des Polizei-Einzeldienstes bei polizeilichen Groß­einsätzen und zur Bewältigung außergewöhnlicher Situationen unterhalten die Länder kasernierte und einheitlich ausgebildete Bereitschaftspolizeien mit 25000 Beamten. Die Bereitschaftspolizei wird durch den Bund einheitlich ausgestattet und auf ihre Einsatzfähigkeit ständig überprüft.

Der Bundesgrenzschutz. Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist eine Polizei des Bundes: er untersteht dem Bundesminister des Innern. Die Gesamtstärke des BGS beträgt etwa 23000 Mann. Seine Hauptaufgabe besteht in der polizeilichen Überwa­chung der Grenzen. Er kontrolliert den die Grenzen überschreitenden Verkehr. Im Grenzgebiet hat er Gefahren abzuwehren und Störungen zu beseitigen. Der BGS sorgt auch für den Schutz von Bundesorganen (z.B. Bundespräsidentenamt und Bundeskanzleramt). Er wird ferner zu Sicherheitsaufgaben bei Staatsbesuchen und ähnlichen Ereignissen eingesetzt.

Im Fall eines inneren Notstands können dem Bundesgrenzschutz besondere Aufgaben zufallen. Er kann insbesondere zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes eingesetzt werden. Im Fall eines äußeren Notstands (Verteidigungsfall), also bei einem bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet von außen, kann die Bun­desregierung, wenn es erforderlich ist, den BGS im gesamten Bundesgebiet einsetzen.

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