Gerichtsvollzieher (Justizbedienstete)

Der Beruf des Gerichtsvollziehers ist im nationalen Recht der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt, und diese innerstaatlichen Regelungen sind von Land zu Land recht unterschiedlich.

Die Angehörigen dieses Rechtsberufs werden auf europäischer Ebene durch die Gerichtsvollzieher (Justizbedienstete) - student2.ru Internationale Union der Gerichtsvollzieher (UIHJ) vertreten. Die UIHJ vertritt ihre Mitglieder bei internationalen Organisationen und hält Kontakt zu den nationalen Berufsverbänden. Sie befasst sich mit der Verbesserung verfahrensrechtlicher Aspekte und internationaler Verträge und scheut keine Anstrengungen, um Ideen, Projekte und Initiativen zu unterstützen, die die unabhängige Rechtsstellung der Gerichtsvollzieher fördern und stärken.

Rechtsanwälte

Die Rolle des Rechtsanwalts, ob er nun von einer Einzelperson, einer Gesellschaft oder dem Staat in Anspruch genommen wird, ist die des vertrauenswürdigen Beraters und bevollmächtigten Vertreters seines Klienten, des von Dritten respektierten Angehörigen eines freien Rechtsberufs und des unentbehrlichen Mitwirkenden an einer fairen Rechtsprechung. Indem er alle diese Elemente in sich vereint, erfüllt der Rechtsanwalt, der gewissenhaft die Interessen seiner Mandanten wahrnimmt und deren Rechte verteidigt, auch die Funktionen des Anwalts in der Gesellschaft, die darin bestehen, Konflikte zu verhüten und abzuwenden, dafür zu sorgen, dass solche Konflikte im Einklang mit den anerkannten Grundsätzen des Zivil-, des Straf- oder des öffentlichen Rechts beigelegt werden, sowie die Rechtsfortbildung zu fördern und für die Grundsätze der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit einzutreten.

Die Tätigkeit der Rechtsanwälte unterliegt der Aufsicht der berufsständischen Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, d. h. der Rechtsanwaltskammern, die im jeweiligen Mitgliedstaat für die Festlegung der Berufs- und Standesregeln und die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen zuständig sind.

Das EU-Recht regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen ein Beruf der Rechtspflege ausgeübt werden darf. Eine Ausnahme bildet der Beruf des Rechtsanwalts: In einer 1998 erlassenen Gerichtsvollzieher (Justizbedienstete) - student2.ru Richtlinie ist im Einzelnen geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt, der seine Berufsqualifikation in einem bestimmten Mitgliedstaat erworben hat, seinen Beruf auch in einem anderen Mitgliedstaat dauerhaft ausüben darf.

Auf EU-Ebene werden die Rechtsanwälte durch den Gerichtsvollzieher (Justizbedienstete) - student2.ru Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) vertreten, eine 1960 gegründete internationale Vereinigung ohne Erwerbszweck. Sie handelt in allen die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs betreffenden Angelegenheiten von gegenseitigem Interesse als Verbindungsstelle zwischen der EU und den nationalen Anwaltschaften in Europa.

Notare

Der Notar ist ein auf die Vornahme bestimmter Rechtsvorgänge spezialisierter und zu diesem Zweck öffentlich bestellter Jurist. Kraft seiner Aufgaben und Amtspflichten spielt der Notar in den 21 Mitgliedstaaten, deren Rechtsordnung auf römisches Zivilrecht zurückgeht, eine wichtige Rolle bei der staatlichen Rechtsausübung.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

  • die Abfassung von Privaturkunden und die Aufklärung und Belehrung der Parteien in unparteiischer, neutraler Form. Bei der Abfassung und Ausfertigung von öffentlichen Urkunden haftet der Notar für die Rechtmäßigkeit dieser Urkunden und für die Aufklärung und Belehrung der Beteiligten hinsichtlich der Rechtslage. Er hat sie auch über die Auswirkungen und Rechtsfolgen der Verpflichtungen, die sie eingehen, zu unterrichten;
  • die Vollstreckung der von ihm ausgefertigten Urkunden. Die notarielle Urkunde kann so direkt im amtlichen Register eingetragen bzw., wenn einer der Beteiligten seinen Verpflichtungen daraus nicht nachkommt, ohne Einschaltung eines Richters sofort vollstreckt werden;
  • die Rolle des Schiedsrichters, der es den Beteiligten aufgrund seiner Unparteilichkeit und strengen Beachtung von Recht und Gesetz ermöglicht, zu einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zu kommen.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem der Staat zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben einen Teil seiner staatlichen Befugnisse überträgt, der seine Funktionen aber im Rahmen eines freien Berufes ausübt.

Der Notar unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. Für die Bestellung zum Notar müssen ähnliche Voraussetzungen wie für die Ernennung zum Richter erfüllt sein, und für ihn gelten dieselben Grundsätze wie für Richter: Unabhängigkeit, Bestellung auf Lebenszeit, Unparteilichkeit, Rechtskraft und Vollstreckbarkeit seiner Amtshandlungen; ferner unterliegt seine Amtstätigkeit der Aufsicht durch das Justizministerium.

In den genannten 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen den Bürgern etwa 35000 Notare zu Diensten.

Gegenüber den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union werden die Notare durch den 1993 gegründeten Gerichtsvollzieher (Justizbedienstete) - student2.ru Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) vertreten. Der CNUE vertritt die Notariate aller EU-Mitgliedstaaten, in denen das Notariat existiert: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Kroatien hat Beobachterstatus.

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