Die Adjektive 8. Прилагательные
absichtlich | умышленный |
administrativ | административный |
auffällig | подозрительный |
Besserungs- | исправительный |
bewaffnet | вооруженный |
bürgerlich | гражданский |
gebührenpflichtig | возмездный |
gefährlich | oпасный |
gerecht | cправедливый |
gerichtlich | судебный |
geschäftsfähig | дееспособный |
gesetzlich | законный |
gesetzgebend | законодательный |
gültig | действительный, действующий |
kostenlos | безвозмездный |
kriminell | уголовный |
menschlich | гуманный |
schuldig | виновный |
strafbar/straffällig | наказуемый |
verantwortlich | ответственный |
Zwangs- | принудительный |
9. Die Gegenstände 9. Предметы
die Fingerabdrücke (hinterlassen) | отпечатки пальцев (оставлять) |
das Fluchtauto,-s | угнанный автомобиль |
die Handschellen | наручники |
die Leiche,- n | труп |
die Überuwachungskamera,-s | камера наблюдения |
das Vermögen,- | имущество |
die Waffe,-n | оружие |
das Zubehör | вещи, принадлежности |
Die Straftaten 10. Виды наказания
die Freiheitsstrafe | лишение свободы |
Freiheitsstrafe zur (auf) Bewährung | лишение свободы условно |
die Haft | лишение свободы |
die Haftstrafe | арест |
das Todesurteil | смертный приговор |
die Vermögensstrafe | наказание имущественного характера |
Die Staatsaufbau 11. Гос. устройство
die Aufgaben | задачи |
der Bereich,-e | область, сфера |
die Behörde,-n | учреждение, ведомство, орган власти, административный орган |
bestehen aus (D) (a,a) | состоять из… |
bestimmen (-te,-t) | определять |
der Bundesstaat,-en | федеративное государство |
der Eintritt | вступление |
empfangen (i,a) | принимать |
entlassen (i,a) | увольнять, отстранять |
ernennen (a,a) | назначать |
gemeinsam | совместный, совместно |
die Gesetzgebung | законодательные органы |
die vollziehende Gewalt | исполнительные органы |
gewährleisten (-te,-t) | гарантировать, обеспечивать |
international | международный |
legislativ | законодательный |
die Maβnahme,-n | мера; мероприятие |
das Mitglied,-er | член структуры или организации |
die Monarchie,-en | монархия |
das Organ, -e | государственный орган |
das Parlament,-e | парламент |
die Politik | политика |
der Rechtsstaat,-en | правовое государство |
die Regierung,-en | правительство |
die Republik,-en | республика |
schaffen (u,a) | создавать |
die Streitigkeiten | спорные случаи |
verantwortlich sein für (A) | быть ответственным за что-либо |
die Verbindlichkeiten die Verpflichtungen | обязательства |
die Vereinigung | 1. объединение, соединение 2. союз, корпорация |
vertreten (a,e) | представлять |
die Verordnung | предписание, распоряжение, приказ, постановление |
die Wahlen | выборы |
wählen (-te,-t) | выбирать, избирать |
zahlenmäβig | по количеству |
die Zuständigkeit | компетентность |
die Zueignung | присвоение |
zulassen (i, a) | допускать, разрешать |
die Zusammenarbeit | сотрудничество |
das Zusammenwirken | взаимодействие |
Приложения
Rechtsberufe in der EU
In den verschiedenen Rechtsordnungen und Justizsystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gibt es eine große Bandbreite von Rechtsberufen, wie z. B. Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Justizbedienstete. Die Angehörigen der Rechtsberufe führen nicht in allen Mitgliedstaaten dieselbe Berufsbezeichnung, und auch ihre Rolle und Rechtsstellung können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein.
Einleitung
Im Recht der Europäischen Union finden sich, vom Beruf der Rechtsanwälte abgesehen, keine Regelungen zu den Voraussetzungen für die Ausübung eines Rechtsberufs. Die Rechtsberufe sind generell auf der nationalen Ebene geregelt. Auch wenn natürlich Ähnlichkeiten bestehen, sind diese innerstaatlichen Regelungen von Land zu Land recht unterschiedlich, da sie häufig auf tief verwurzelten Traditionen aufbauen.
Das Ministerkomitee des Europarates hat mehrere Empfehlungen zu den Rechtsberufen abgegeben. Eine dieser Initiativen betrifft die Ausübung des Anwaltsberufs.
Im Übrigen sieht die Europäische Menschenrechtskonvention vor, dass jeder Angeklagte das Recht hat, sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist. Diese Bestimmung gilt vor allem für Strafsachen, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sie auch auf Zivilsachen ausgedehnt.
Richter
Beim Richter der ordentlichen oder Schiedsgerichtsbarkeit handelt es sich um einen hohen Amtsträger, der einem Gericht (Spruchkörper) entweder als Einzelrichter oder als Mitglied eines Kollegialgerichts vorsitzt. In Bezug auf die Aufgaben und Befugnisse, das Ernennungsverfahren, die Disziplinarordnung und die Ausbildungsordnung der Richter weisen die verschiedenen Gerichtshoheiten große Unterschiede auf. Der Richter hat in etwa dieselbe Funktion wie ein Schiedsrichter in einem Spiel. Ihm obliegt die unparteiische Prozessführung in öffentlicher Verhandlung. Der Richter vernimmt alle Zeugen und nimmt alle sonstigen Beweismittel der Verfahrensbeteiligten auf, würdigt deren Glaubwürdigkeit und verkündet aufgrund seiner Auslegung von Recht und Gesetz und seiner eigenen Beurteilung des Sachverhalts daraufhin eine gerichtliche Entscheidung in der betreffenden Rechtssache.
Mehr Informationen zum Richterberuf finden Sie auf folgenden Websites:
- Vereinigung der europäischen Verwaltungsrichter (AEAJ),
- Verband der europäischen Richter und Staatsanwälte (EJPA),
- Internationale Richtervereinigung (insbesondere die regionale Gruppe Europa),
- Europäische Richter und Staatsanwälte für Demokratie und Grundrechte (MEDEL).
Staatsanwälte
Die Staatsanwaltschaft spielt bei der Strafverfolgung eine sehr wichtige Rolle. Die Justizsysteme der Mitgliedstaaten sind in Bezug auf die Rolle, Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwälte sehr unterschiedlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Netzes der Generalstaatsanwälte in der Europäischen Union ( Eurojustice).
Bei Gericht tätige Personen
Die Funktionen und Bezeichnungen der Personen, die bei Gericht zur Unterstützung der Richterinnen und Richter tätig sind, sind sehr unterschiedlich: "Greffier" in Frankreich, "Rechtspfleger" in Deutschland, "Court clerk" in England, um nur ein Beispiel zu nennen.
Darüber hinaus variieren die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gerichtspersonals je nach Rechtssystem – von der Unterstützung der Richter und Staatsanwälte über die Wahrnehmung von Aufgaben in der Gerichtsverwaltung bis hin zur kompletten Betreuung bestimmter Verfahren oder der rechtlichen Beratung. Die Ausbildungsgänge variieren entsprechend – in manchen Mitgliedstaaten sind ein Jurastudium und regelmäßige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, in anderen Mitgliedstaaten nicht. In jedem Fall sind sie ein wichtiger Bestandteil der Justiz – sei es durch ihre Rolle bei der Betreuung der Prozessbeteiligten, sei es durch ihre Rolle zur Sicherung der Effizienz der Justiz im Allgemeinen.