Тема 4. судебные уставы германии

THEMA 4. DEUTSCHE GESETZBÜCHER

Wortschatz zum Thema

das Bürgerliche Gesetzbuch – гражданский кодекс

außer Kraft setzen – отменять, аннулировать

der Gläubiger – кредитор, заимодавец

das Rechtsgeschäft – юридическая сделка

die Abzahlung – платеж в рассрочку

die Kreditgewährung – предоставление кредита

das Pfand – залог, заклад

die Ersatzpflicht – обязанность возмещения убытков

die Beschlagnahme – конфискация, изъятие

der Schuldner – должник

das Strafgesetzbuch – уголовный кодекс

strafbar – наказуемый

das Vergehen – (нетяжкое) преступление, нарушение

fahrlässig – неосторожный, небрежный

einen Mord begehen – совершить убийство

vorsätzlich – преднамеренный, умышленный

rechtswidrig – противозаконный

ahnden – карать, наказывать

schuldunfähig – невменяемый

der Tatbestand – состав преступления

das Verbrechen – тяжкое преступление

eine Geldstrafe verhängen – наложить денежный штраф

die Freiheitsstrafe – лишение свободы

die Ordnungswidrigkeit – административное правонарушение

der Tagessatz – суточная (дневная) ставка

UNTERTHEMA 1. DAS BÜRGERLICHE GESETZBUCH

Text 1. Das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18.8.1896, in Kraft getreten am 1.1.1900, bildet die Grundlage des gesamten deutschen Privatrechts. Das BGB enthält 2385 Paragraphen in 5 Büchern: I Allgemeiner Teil, II Recht der Schuldverhältnisse, III Sachenrecht, IV Familienrecht, V Erbrecht.

Der Allgemeine Teil enthält die Vorschriften, die für alle übrigen Bücher des BGB gelten. Im ersten Buch geht es vor allem um Normen über Personen (natürliche und juristische), Sachen (bewegliche und unbewegliche) und Rechtsgeschäfte.

Das Schuldrecht behandelt die Schuldverhältnisse. Das sind Sonderverbindungen zwischen einzelnen Personen (Schuldner und Gläubiger). Solche Verbindungen können auf Vertrag (z. B. Kauf), aber auch unmittelbar auf Gesetz (z. B. beim Schadenersatz) beruhen.

Das Sachenrecht ordnet die Beziehung einer Person zu einer Sache. Es enthält Regeln über die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz), die rechtliche Sachherrschaft (Eigentum) sowie beschränkte dingliche Rechte (z. B. Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).

Das Familienrecht bringt Normen über die familiären Beziehungen (Ehe, Verwandschaft) sowie Vormundschaft und Pflegschaft.

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Da der Mensch mit seinem Tode aus dem Rechtsleben ausscheidet und damit nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten sein kann, muss bestimmt werden, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und Pflichten er hat.

Im Laufe der Zeit sind neben einzelnen Vorschriften auch größere Bereiche des BGB geändert worden. Manche Teilgebiete des BGB sind inzwischen durch besondere Gesetze neu geregelt worden. Die entsprechenden Vorschriften des BGB sind durch die neuen Gesetze außer Kraft gesetzt worden.

Aufgabe 1. Übertragen Sie folgende Begriffe und Definitionen ins Russische:

der Schuldner – jemand, der einem anderen etwas schuldet, vor allem Geld.

der Gläubiger – jemand, der zu einer Schuldforderung berechtigt ist.

der Kauf – Erwerb einer Sache gegen Zahlung von Geld.

der Schaden – Verlust an etwas, teilweise Zerstörung, Wertminderung.

der Besitz – tatsächliche (nicht rechtliche) Herrschaft über eine Sache.

das Eigentum – rechtliche (und zumeist auch tatsächliche) Herrschaft über eine Sache.

das Pfandrecht – das Recht, sich wegen einer Forderung aus einem fremden Gegenstand zu befriedigen.

das Pfand – für eine Forderung haftender Gegenstand.

die Pfändung – Beschlagnahme vom fremden Eigentum zur Befriedigung einer Schuld.

die Vormundschaft – rechtlich geordnete Fürsorge, besonders für Minderjährige.

Aufgabe 2. Erzählen Sie kurz über den Inhalt des russischen Gesetzbuches. Benutzen Sie dabei das Internet. Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetzbuch Russlands?

UNTERTHEMA 2. DAS STRAFGESETZBUCH

Text 2. Das Strafgesetzbuch

Es gibt heute eine große Zahl strafrechtlicher Vorschriften. Kernstück des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland ist das Strafgesetzbuch (StGB) vom 15.5.1871.

Das StGB ist in zwei Hauptteile gegliedert: den Allgemeinen und den Besonderen Teil. In seinem Allgemeinen Teil enthält das StGB grundsätzliche Vorschriften über die Merkmale strafbarer Handlungen (Delikte) und über die Rechtsfolgen einer Straftat. Der Besondere Teil beschreibt die mit Strafe bedrohten Tatbestände und die jeweilige Strafandrohung (Sanktion) im Einzelnen.

Die Sanktionen, die das Strafrecht androht, unterscheiden sich nach der Schwere der Tat und den Arten möglicher Straftaten. Demnach unterscheidet das StGB zwischen Verbrechen und Vergehen. So können beispielsweise Straftaten gegen das Leben sowohl Verbrechen (Mord) als auch Vergehen (fahrlässige Tötung) sein. Wer mit seinem Auto vorsätzlich mit hoher Geschwindigkeit einen Fußgänger überfährt und dabei tötet, begeht einen Mord. Wer leichtfertig zu schnell fährt und damit einen Fußgänger ums Leben bringt, ist der fahrlässigen Tötung schuldig.

Formal unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen nach der Höhe der angedrohten Strafe. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind.

Das StGB unterscheidet als mögliche Rechtsfolgen einer Straftat die Haupt- und Nebenstrafen sowie die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Als Hauptstrafen kommen Freiheitsstrafe und Geldstrafe in Betracht. Nur bei besonders schweren Verbrechen ist die Freiheitsstrafe lebenslang (z. B. bei Mord). In der überwiegenden Mehrzahl ist sie zeitig (d. h. zeitlich begrenzt) mit einer Höchstdauer von 15 Jahren und einer Mindestdauer von 1 Monat.

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen (mindestens 5, höchstens 360) verhängt. Das Gericht bestimmt die Höhe eines Tagessatzes innerhalb eines Spielraumes zwischen 2 und 8 000 Euro unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. An die Stelle einer Geldstrafe, die nicht eingebracht werden kann, tritt Freiheitsstrafe. Dabei entspricht einem Tagessatz 1 Tag Freiheitsstrafe.

Von den Straftaten sind die sogenannten Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden. Das sind rechtswidrige Handlungen, die gegen die Verwaltungsvorschriften verstößen und deshalb nicht zum Strafrecht, sondern zum Verwaltungsrecht gehören. Die Ordnungswidrigkeiten (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die keine Straftaten sind) werden nur mit Geldbuße geahndet.

Strafe setzt eine Schuld voraus. Ein schuldunfähiger Täter (z. B. ein Geisteskranker) kann deshalb nicht bestraft werden. Gegen ihn können aber besondere Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) verhängt werden, wenn er für andere Bürger gefährlich ist. Zu den anderen Maßregeln, die ebenfalls keine Strafen sind, gehören beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsdelikten (bei einem Fahrverbot als Nebenstrafe wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen) und Berufsverbot bei Verletzung beruflicher Pflichten.

Aufgabe 3. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:

- совершить умысленный наезд на пешехода;

- совершить убийство;

- совершить убийство пешехода;

- быть виновным в неосторожном убийстве;

- устанавливать размер суточной ставки денежного штрафа с учетом личного и имущественного положения правонарушителя;

- налагать запрет на право управления транспортными средствами;

- нарушать административные предписания;

- лишение водительских прав;

- нарушение профессионального долга.

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