Text 1. Der Deutsche Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist als oberstes Legislativorgan der Bundesrepublik Deutschland der Mittelpunkt des politischen Lebens und von keinem anderen Verfassungsorgan abhängig. Sein Präsident ist daher nach dem Bundespräsidenten der zweithöchste Repräsentant der Bundesrepublik. Der Bundestag dient der Willensbildung des Staates und repräsentiert das Volk als den Träger der Staatsgewalt. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Eine vorzeitige Auflösung ist nur ausnahmsweise möglich und liegt in der Hand des Bundespräsidenten.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Außerdem wirkt der Bundestag im Rahmen der Bundesversammlung an der Wahl des Bundespräsidenten mit und wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. Bei der Gesetzgebung wirkt er mit dem Bundesrat zusammen.
Der Bundeskanzler wird formell vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. In der Regel schlägt aber der Bundespräsident den Kandidaten derjenigen Partei oder Parteienkoalition zur Wahl vor, die aus den Bundestagswahlen als stärkste Gruppierung hervorgegangen ist. Im ersten und zweiten Wahlgang muß ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (sog. Kanzlermehrheit) auf sich vereinigen. Im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit, doch braucht der Bundespräsident diesen Kandidaten nicht zu ernennen. Stattdessen kann er den Bundestag auflösen.
Organe des Bundestages sind der Präsident, das Präsidium, der Ältestenrat und die Ausschüsse. In der konstituierenden Sitzung nach der Bundestagswahl wählt der Deutsche Bundestag seinen Präsidenten, der den Vorsitz in Präsidium und Ältestenrat sowie im Gemeinsamen Ausschuß von Bundestag und Bundesrat führt. Zum Präsidium des Bundestages gehören auch die Stellvertreter des Präsidenten.
Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler nicht gebunden, haben also sogenanntes freies Mandat. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sie sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Zur Fraktionsbildung sind mindestens 5 % der Abgeordneten erforderlich. Die Mitglieder einer Bundestagsfraktion können bei Verstoß gegen die Fraktionsdisziplin aus der Fraktion bzw. aus ihrer Partei ausgeschlossen oder von der Partei zur nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt werden. Jedenfalls kann weder der Ausschluß eines Abgeordneten aus der Fraktion noch ein Parteiausschluß zum Verlust des Bundestagsmandats führen.
Alle Abgeordneten genießen prozessuale Immunität (Strafverfolgungsfreiheit). Danach darf kein Abgeordneter ohne Genehmigung des Bundestages zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn ein Abgeordneter bei der Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Außerdem dürfen Abgeordnete nicht wegen ihrer Abstimmung oder sonstiger Äußerungen im Bundestag durch die öffentliche Gewalt zur Verantwortung gezogen werden. Diese Indemnität (Rede- und Äußerungsfreiheit) genießen die Abgeordneten lebenslang, also auch nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag.
Die finanzielle Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch eine Entschädigung («Diäten») gewährleistet, die der Bedeutung des Abgeordnetenamts entspricht. Wer mindestens acht Jahre dem Parlament angehört hat, erhält nach dem Erreichen der Altersgrenze eine Pension.
Aufgabe 1. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.
- представлять народ в качестве обладателя государственной власти;
- участвовать в выборах федерального президента;
- партия или партийная коалиция, одержавшая победу на выборах;
- получить абсолютное большинство голосов депутатов бундестага;
- не быть связанным наказаниями и указаниями избирателей;
- являться обладателем свободного мандата;
- объединяться во фракции или группы;
- нарушение фракционной дисциплины;
- исключать из партии;
- обладать процессуальным иммунитетом;
- начать расследование против депутата или арестовать его;
- свобода от уголовного преследования;
- арестовать на месте преступления;
- прекращение депутатских полномочий.