Text 2. Gesetzliches Zahlungsmittel
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum aufgrund gesetzlicher Regelung von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. Das Bargeld umfasst Banknoten und Münzen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind im Inland gesetzliches Zahlungsmittel.
Text 3. Banknoten
Eine Banknote ist ein auf einen bestimmten Geldbetrag lautender Geldschein (Papiergeld). Früher wurden Banknoten von privaten Banken ausgegeben, heutzutage ist die Ausgabe von Banknoten üblicherweise den nationalen Zentralbanken vorbehalten. Im Euroraum sind die Euro-Banknoten das einzige unbeschränkt geltende gesetzliche Zahlungsmittel. Nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen Banknoten in Umlauf bringen. Euro-Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro. Moderne Banknoten enthalten zahlreiche spezielle Sicherheitsmerkmale, die das Fälschen erschweren und das Erkennen gefälschter Banknoten erleichtern. Banknoten zu fälschen oder gefälschte Banknoten in Umlauf zu bringen ist ein strafbares Delikt.
Text 4. Münzen
Münzen sind geprägte Metallstücke, die auf einen bestimmten Betrag in einer bestimmten Währung lauten und Geldfunktionen erfüllen. Sind sie vollwertig ausgeprägt (d. h. stimmen Stoffwert und Nennwert der Münzen überein), so spricht man von Kurantmünzen. Im Falle unterwertiger Ausprägung heißen sie Scheidemünzen. Die Bundesregierung hat in Deutschland das alleinige Recht, Münzen auszugeben (Münzregal). Dafür steht ihr der Münzgewinn (Differenz zwischen Nennwert der Münzen und ihrem Stoffwert) zu, der in den Bundeshaushalt eingeht. In Umlauf gebracht werden die Münzen – ebenso wie die Banknoten – in Deutschland von der Deutschen Bundesbank. Ähnlich ist es in den anderen Euro-Ländern. Das Eurosystem hat Münzen im Wert von 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent in Umlauf gebracht, ferner Münzen im Wert von 1 und 2 Euro. Die Euro-Münzen sind – im Gegensatz zu den Banknoten – nicht einheitlich gestaltet. Sie haben jeweils eine national gestalte Seite und eine einheitlich gestaltete Seite.
Text 5. Geldformen
Geldform ist eine konkrete Erscheinungsform des Geldes. Zunächst gab es nur reines Stoff- oder Warengeld, bei dem sich der Geldwert aus dem Stoffwert ableitete. In den frühen Geldwirtschaften waren dies meist seltene und begehrte Güter, wie z. B. Kaurimuscheln, Salz, Federn, Felle oder Vieh (lat. pecus = das Vieh - pecunia = das Geld). Im Laufe der Zeit übernahmen Metalle und Edelmetalle (Kupfer, Silber, Gold) diese Aufgabe. Auf der höchsten Entwicklungsstufe des Warengeldes standen die Kurantmünzen (vollwertige Münzen), bei denen der aufgeprägte Nennwert dem Gewicht und dem Feingehalt der Münze entsprach. Mit dem Aufkommen von Scheidemünzen (unterwertige Münzen) und Banknoten erfolgte der Übergang vom Stoffgeld zum stoffwertarmen bzw. stoffwertlosen Geld. Der Geldwert ist hier völlig unabhängig vom Substanzwert. Er leitet sich vielmehr aus der Knappheit des Geldes und der daraus resultierenden allgemeinen Akzeptanz im Wirtschaftsleben ab. Mit der Verbreitung des Papiergeldes bildete sich auch das Giralgeld heraus, d. h. Geld, das nur in den Geschäftsbüchern der Banken erscheint.
Text 6. Zahlungsmittel
Zahlungsmittel sind alle Formen von Bargeld wie Münzen/ Banknoten und Buchgeld, wie z.B. Guthaben auf einem laufenden Konto, sowie alle Geldersatz-Mittel, die das Bar- oder Buchgeld ersetzen, z. B. der Scheck, der Wechsel und die Vielzahl der Karten, die von Banken und anderen Unternehmen ausgegeben werden: Die Bankkundenkarte ist zum einen für den Einsatz an Kontoauszugsdruckern der Hausbank gedacht; in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl ist zum anderen die Nutzung von Geldausgabeautomaten sowie von electronic cash möglich. Electro-nic cash bedeutet: Die Karte wird an der Kasse eines Ladens gelesen; der Kunde bestätigt den Betrag; die persönliche Geheimzahl wird eingegeben; nach Prüfung durch das Rechenzentrum der kontoführenden Bank wird die Zahlung freigegeben. Bei einigen Läden wird statt der Eingabe der Geheimzahl eine Unterschrift unter einen entsprechenden Zahlungsbeleg verlangt, der eine Lastschrift auslöst. Unter Umständen sind weitere Verwendungen (z. B. an Selbstbedienungsterminals) gegeben. Die ec-Karte wird von Banken ausgegeben. Sie ermöglicht die Bargeldbeschaffung an Geldausgabeautomaten. Daneben kann sie auch für bargeldlose Zahlungen mit dem Euroscheck sowie an electronic cash- / edc- /Maestro-Terminals eingesetzt werden. Das Kürzel edc steht für electronic debit card; dieser Zahlungsservice wird von den Banken im europäischen Ausland angeboten. Weltweites Zahlen mit einer Karte, die das Maestro-Zeichen trägt, wird durch das Unternehmen Maestro International sichergestellt. Wird eine ec-Karte durch den Zahlungspflichtigen eingesetzt, garantiert die kontoführende Bank die Zahlung eines bestimmten Betrages (derzeit: 200 ? bzw. ungefährer Gegenwert in ausländischer Währung). Bei Einsatz der ec-Karte an Terminals muss die richtige Geheimzahl eingegeben werden. Die GeldKarte/elektronische Geldbörse gibt es in drei Varianten: als ec-Karte mit Geldkartenfunktion, als separate kontengebundene Geldkarte, als kontenunabhängige Geldkarte (Wertkarte). Allen drei Formen ist gemeinsam: Es handelt sich um eine kreditkartengroße Plastikkarte, die aus einem Mikroprozessor sowie einem Speicherbaustein besteht. Die Karte kann an speziellen Terminals mit Geldeinheiten aufgeladen werden, und zwar entweder zu Lasten eines bestehenden Kontos oder durch Einzahlung von Bargeld. Sie ist ohne Verwendung einer Geheimzahl einsetzbar. Der Kunde muss den Betrag nur bestätigen, eine Online-Autorisierung entfällt also. Sie ist gedacht für die Zahlung kleinster und kleiner Beträge. Für den Handel ist wichtig: Die Zahlung via Geldkarte wird durch das Kreditgewerbe garantiert. Die SparKarte tritt an die Stelle des althergebrachten Sparbuchs. Mit ihr bietet sich die Möglichkeit, europaweit an ec-Automaten vom Sparkonto Geld abzuheben. Eine Verfügung ist pro Tag limitiert. An den Kundenterminals der ausgehenden Bank können Überträge auf das oder vom Sparkonto vorgenommen werden. Auch der Kontostand ist verfügbar – ein Auszug kann an Kontoauszugsdruckern erstellt werden.
Unter Zahlungsmitteln versteht man alle Geldzeichen und geldgleichen Forderungsrechte, die im Zahlungsverkehr zum Ausgleich für erhaltene Leistungen verwendet werden. Dazu gehören: das Bargeld (Münzgeld und Papiergeld),das Giralgeld (bei Kreditinstitu-ten als Kontokorrenteinlagen gehaltene Guthaben, über die mit Hilfe eines Schecks oder einer Überweisung verfügt werden kann) und Geldsurrogate (vor allem der Wechsel, der zwar vorwiegend eine Kreditierungsfunktion hat, der aber auch als Zahlungsmittel verwendet werden kann). Die Zahlungsmittel sind nicht identisch mit dem Geldvermögen, vielmehr besteht folgende Beziehung (Zahlungsmittelbestand; bei Forderungen und Verbindlichkeiten handelt es sich um Geldforderungen bzw. Geldverbindlichkeiten): Bestand an Zahlungsmitteln - Bestand an anderweitigen Forderungen. Bestand an Verbindlichkeiten = Geldvermögen.
Staatliche Zahlungsmittel sind alle Geldarten, denen der Staat unbeschränkte Zahlungskraft übertragen hat, wie Banknoten und Münzgeld. Zu den geldgleichen Zahlungsmitteln zählen das Buchgeld (Scheck, Überweisung und Karten) und der Wechsel. Ebenfalls gelten Gold und Devisen als Zahlungsmittel.
Auch bei solchen Warenlieferungen, die beim Kauf der Ware nicht sofort bezahlt werden, hat das Geld eine Funktion, indem es zur Grundlage des Kredits wird. Außerdem greift das Geld in dieser Funktion über die Warenzirkulation hinaus und wird zur allgemeinen Ware der Kontrakte und zum Mittel außerökonomischer Zahlungen (Steuern. Renten usw.).
Text 7. Elektronisches Geld (E-Geld)
Als Elektronisches Geld oder E-Geld werden Guthaben bezeichnet, die auf Chipkarten oder Festplatten elektronisch gespeichert sind. Ein Beispiel für E-Geld ist die sogenannte Geldkarte. Erworben werden die E-Geld-Guthaben zum Beispiel durch die Übertragung von Sichteinlagen auf einem Bankkonto auf den Chip der Karte oder eine Festplatte. Gezahlt wird mit E-Geld, indem das Guthaben auf einen anderen Speicher übertragen wird.
Text 8. Geldkarte
Die Geldkarte ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bezahlt wird dabei durch Übertragung eines Guthabens, das auf einem in eine Plastikkarte integrierten Chip gespeichert ist. Der Chip kann gegen Bargeld oder zu Lasten eines Girokontos bis zu einem Betrag von 200 Euro aufgeladen werden. Unter der Bezeichnung girogo besteht seit 2012 die Möglichkeit, eine entsprechend ausgerüstete Karte nicht mehr in ein Lesegerät stecken zu müssen, sondern sie lediglich an ein Kontaktlosterminal zu halten und dadurch zu bezahlen.