Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes

Für die Gesetzgebung auf gesamtstaatlicher Ebene ist in der Bundesrepublik Deutschland vor allem der Bundestag als Volksvertretung zuständig. Neben ihm wirken aber auch noch andere Organe an der Gesetzgebung mit. So können Gesetzvorlagenvon der Bundesregierung, vom Bundesrat und von einer Fraktion oder mindestens 26 Abgeordneten des Bundestages eingebracht werden (Initiativrecht).

In der Praxis setzt die Bundesregierung, die sich auf die Fachkompetenz ihrer Ministerialverwaltungen stützen kann, heute etwa drei Viertel aller Gesetzesinitiativen in Gang.

Der Bundestagberät die Gesetzentwürfe in drei Durchgängen („Lesungen"). Nach der ersten Lesung, in der meist nur die Weichen für den weiteren Ablauf der Beratung gestellt werden, befaßt sich der zuständige Fachausschuß gründlich mit allen Einzelheiten des Entwurfes.

Häufig kommt es in den Ausschußberatungen noch zu Änderungen an der ursprünglichen Vorlage. Dem Ausschußbericht schließt sich die zweite Lesung mit einer Erörterung der einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs an. Darauf folgt meist unmittelbar die dritte Lesung mit der Schlußabstimmung.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird dem Bundesratzugestellt. Handelt es sich um ein Gesetz, das die Verfassung ändert oder die bundesstaatliche Ordnung berührt, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Gegen alle übrigen Gesetze mit einem nicht ganz zutreffenden Ausdruck werden sie oft auch als ,,einfache" Gesetze bezeichnet - kann der Bundesrat Einspruch einlegen, wenn er mit ihnen nicht einverstanden ist. Vorher muß er allerdings den Vermittlungsausschußanrufen, dessen Aufgabe darin besteht, möglichst einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Auffassungen des Bundestags und des Bundesrats herbeizuführen. Schlägt derVermittlungsausschuß die Aufhebung oder Änderung des Gesetzes vor, muß der Bundestag neu darüber beschließen; läßt er das Gesetz dagegen unverändert passieren, steht dem Bundesrat die Möglichkeit zum Einspruch offen.

Der Einspruchhat zunächst bloß aufschiebende Wirkung und kann vom Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit überstimmt werden. Nur wenn sich im Bundestag keine Mehrheit dafür findet, bringt der Einspruch das Gesetz endgültig zu Fall.

Gesetze, die den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen haben, werden vom zuständigen Minister und vom Bundeskanzler unterzeichnet und alsdann dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet. Mit der Ausfertigung wird bestätigt, daß das Gesetz formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wird im Gesetz kein anderer Termin genannt,tritt es 14 Tage nach seinerVerkündung in Kraft.

Übung 4. Sprechen Sie zum Thema „Gesetzgebung“!

Список используемой литературы:

  1. Wollenweber M. Deutscher Bundestag. Berlin, 2006
  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2001
  3. Hesselberger D. Kommentar für politische Bildung. Bonn: Bundeszentrale für politishe Bildung, 2000
  4. Jung L. Rechtswissenschaft. Ismaning: Max Hueber Verlag, 2004
  5. Horkoste.H., Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfassung, BASIS-INFO,12-2000/ Innenpolitik,Recht, http:/www.inter-nationes.de
  6. Немецко-русский юридический словарь. / Гришаева П.И. и Беньямина М., М.: РУССО, 2004

Lektion 7

Thema: Rechtsprechung

Text A Die Rechtsprechung Text B Bundesverfassungsgericht Text C Rechtspflege in der Bundesrepublik Text D Rechtsprechung
Формируемые компетенции: I. Языковые и коммуникационные: · владение терминологией на немецком и русском языках по теме «Правосудие»; · способность к работе с правовыми источниками по теме «Правосудие» (Основной Закон, ст. 92 – 104); · способность к переводу оригинальных юридических текстов с немецкого языка на русский (устно и письменно). II. Информационные: · умение работать с кафедральным сайтом, с расположенным на нем тестовыми заданиями.  


Text A . Übersetzen Sie den Text schriftlich!

Die Rechtsprechung

Der IX. Abschnitt des BGB beschäftigt sich mit der Rechtsprechung. Dabei regelt er folgende Komplexe:

a) die Verteilung der Kompetenz zur Errichtung von Gerichten zwischen Bund und Ländern (Art. 92, 93, 95, 96);

b) Das Verhältnis der Rechtsprechung zu anderen Gewalten (Art. 95, 100);

c) Die Gerichtsorganisation, vor allem der Bundesgerichte (Art. 94, 95 Abs.2, 96 Abs.2, 98 Abs.4);

d) Das Recht derjenigen, denen die Rechtsprechung anvertraut ist, d.h. das Richterrecht ( Art.97, 98);

e) Die Grundzüge des Gerichtsverfahrensrechts ( Art.97 Abs.1, 100, 101- 104);

f) Die Zuständigkeit der Bundesgerichte, vor allem des Bundesverfassungsgerichts ( Art.93, 99).

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Dadurch, dass in den Artikeln 93- 96 die Errichtung des BverG und bestimmter Bundesgerichte vorgesehen ist, wird gleichzeitig eine Gliederung der Rechtsprechung in verschiedene Rechtsprechungszweige erreicht:

a) die Verfassungsgreichtsbarkeit ( Art. 93,99,100);

b) die ordentliche Gerichtsbarkeit ( Art. 95 Abs.1);

c) die Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Art. 95 Abs.1);

d) die Finanzgerichtsbarkeit ( Art.95 Abs.1);

e) die Arbeitsgerichtsbarkeit ( Art.95 Abs.1);

f) die Sozialgerichtsbarkeit ( Art.95 Abs.1).

Richter sind diejenigen Amtsträger, denen die Rechtsprechung anvertraut ist. Sie müssen Volljuristen sein, sind unabhängig und werden auf Lebenszeit ernannt (vgl. Art.97). Der Richter ist ein entscheidendes Organ der Rechtspflege.

Als weitere Organe sind zu nennen:

a) die Staatsanwaltschaft, die als Organ des Staates zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs das Anklagemonopol besitzt; sie ist hierarchisch aufgebaut;

b) der Rechtsanwalt, der (als Rechtsbeistand) die Rechte des einzelnen im Prozeß oder ausserordentlich sichern soll;

c) der Notar, der vor allem für Beurkundungen zuständig ist;

d) der Rechtspfleger, der als juristischer Beamter auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig ist und

e) der Gerichtsvollzieher, der ein Zwangsvollstreckungsorgan ist.

Die rechtsprechende Gewalt wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben für den Bereich der Rechtsprechung ist grundsätzlich Sache der Länder ( Art.92 BGB).

Vokabeln

1.die Rechtsprechung Syn. die rechtsprechende Gewalt, die Judikative die R. ausüben, j-m anvertrauen   1.судебная практика, отправление правосудия, судоговорение; 2. судопроизводство осуществлять судопроизводство доверить к.-л. осуществление судопроизводства
2.der Rechtsprechungszweig, -(e)s,-e отрасль, область правосудия
3.die Rechtspflege · die R. ausüben Syn. die Rechtsprechung ausüben · der Rechtspfleger,-s,- 1. правосудие, осуществление правосудия; 2. судопроизводство осуществлять судопроизводство   служащий суда, не имеющий прав судьи, но уполномоченный решать определенные вопросы
4.das Richterrecht, -s,-e право судьи на оспаривание толкования закона, данного вышестоящим судом
5.der Richter,-s,- судья
· j-n zum R. bestellen,einsetzen,ernennen назначить судьей
· R. auf Zeit временный судья, назначенный по закону федерации для рассмотрения вопросов, имеющих общефедеральное значение (ФРГ)
· R. auf Lebenszeit судья, назначенный в соответствии с федеральным законом и проработавший в этой должности не менее трех лет (ФРГ)
· R. kraft Auftrags чиновник суда, который используется в качестве судьи
· Ehrenamtlicher R. непрофессиональный судья, выполняющий функции судебной власти, представляющий в суде интересы определенного круга лиц
· gesetzlicher R.   · der Verfassungsrichter · der Bundesrichter · der Berufsrichter · Ant. der Laienrichter судья, рассматривающий дело в соответствии с законом судья конституционного суда федеральный судья профессиональный судья 1.непрофессиональный член суда 2.судья, не являющийся юристом-профессионалом  
6.die Gerichtsbarkeit
  • die G. ausüben
  • der G. unterliegen
  • freiwillige G.
 
  • ordentliche G.
  • die Verfassungs-gerichtsbarkeit
 
  • die Verwaltungs-gerichtsbarkeit
  • die Finanzgerichtsbarkeit
 
  • die Arbeitsgerichtsbarkeit
 
  • die Sozialgerichtsbarkeit
1.правосудие 2.подсудность, юрисдикция   осуществлять правосудие быть подсудным 1.добровольная подсудность 2.третейский суд, арбитраж надлежащая подсудность, обычное судопроизводство 1.юрисдикция конституционных судов 2.подсудность конституционному суду (федерации или земли ФРГ) подсудность административным судам   1.юрисдикция финансовых судов 2. подсудность финансовому суду 1. система судов, рассматривающих трудовые споры 2.подсудность судам по трудовым спорам 1.юрисдикция социальных судов 2.подсудность социальным судам
7.der Strafanspruch;-s;-‚''-e требование наказания
8.das Anklagemonopol,-s,-e исключительное право прокуратуры возбуждать уголовное преследование (ФРГ)
9.der Rechtsanwalt,-s,-‚’e адвокат, защитник
10.der Staatsanwalt, -s,--‚’e die Staatsanwaltschaft прокурор прокуратура
11.der Notar,-s,-e нотариус
12.der Gerichtsvollzieher,-s,- судебный исполнитель
13.das Zwangsorgan,-s,-e принудительный орган
14.das Bundesverfassungsgericht
  • das B.anrufen
 
  • das B.klären lassen
Федеральный конституционный суд (ФРГ) обратиться в Федеральный конституционный суд обратиться в Федеральный конституционный суд с просьбой дать разъяснение
15.die Gewaltenteilung,-en разделение сфер деятельности власти
16.das Gericht,-s;-e
  • das ordentliche G.
  • das Amtsgericht
  • das Landgericht
das Oberland(es)gericht  
суд надлежащий суд участковый суд, суд первой (низшей) инстанции Верховный суд земли (ФРГ, Австрия)
17.der Bundesgerichtshof,-s,-''e Федеральный суд (Верховный суд ФРГ)
18.der Rechtsweg,-es,-e · ordentlicher R. судебный порядок рассмотрения дела общеисковой порядок рассмотрения дела
19.der Rechtsschutz,-es,-''e правовая защита, правовая охрана
20.die Rechtsmäßigkeit соответствие нормам права и законам
21.der Verfassungsstreit, · die Verfassungsstreitigkeit Pl.die Verfassungsstreitigkeiten спор о соответствии закона или решения органов власти конституции (ФРГ)

Abkürzungen:

· Das BverG- das Bundesverfassungsgericht - Федеральный Конституционный суд (ФРГ)

Übung 1. Lernen Sie die folgenden Wortverbindungen!

  • die Kompetenz zwischen Bund und Ländern verteilen
распределить компетенции между федерацией и землями  
  • die Kompetenz zur Errichtung der Gerichte
компетенция по образованию судов
  • das Verhältnis der Rechtsprechung zu anderen Gewalten bestimmen
определить отношение правосудия к другим видам власти  
  • die Rechtsprechung den Richtern anvertrauen
доверить судьям осуществление правосудия
  • das Gerichtsverfahren regeln
регулировать судопроизводство  
  • die Zuständigkeit des Bundes-verfassungsgerichtes bestimmen
определить объем компетенции Федерального конституционного суда  
  • in verschiedene Rechtszweige gliedern
подразделять на различные области права  
  • j-n auf Lebenszeit ernennen (bestellen)
назначать пожизненно  
  • den Strafanspruch durchsetzen
добиваться исполнения требования наказания  
  • das Anklagemonopol besitzen
обладать исключительным правом возбуждать уголовное преследование (ФРГ)  
  • die Rechte des einzelnen im Prozeß sichern
обеспечивать (гарантировать) права каждого лица во время судебного процесса  
  • auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig sein
осуществлять свою деятельность (работать) в области добровольной подсудности  
  • als Zwangsvollstreckungsorgan wirken
осуществлять свою деятельность в качестве органа принудительного исполнения  
  • die rechtsprechende Gewalt ausüben
осуществлять правосудие  
  • die staatlichen Aufgaben wahrnehmen
претворять в жизнь государственные задачи  
  • über die Einrichtung des Grundgesetzes wachen
наблюдать за организацией основного закона
  • die verfassungsrechtliche Ordnung stabilisieren
стабилизировать конституционно- правовой порядок
  • die zuständigen Gerichte erfolglos angerufen haben
обращение в компетентные суды не имело успеха
  • in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern entscheiden
разрешать споры между Федерацией и землями
  • Fälle von hoher innen- und aussenpolitischer Tragweite verhandeln
разбирать дела большой внутри- и внешнеполитической важности
  • in Öffentlichkeit ein grosses Interesse finden
получать большой общественный резонанс
  • über Verfassungsbeschwerden entscheiden
рассмотреть жалобу конституционному суду на нарушение государственными органами конституционных положений  

Übung 2. Antworten Sie auf die Fragen zum Text A!

  1. Welche Komplexe der Rechtsprechung regelt das BGB?
  2. In welche Rechtsprechungszweige wird die Rechtsprechung gegliedert?
  3. Wie ist die Stellung der Richter in der BRD?
  4. Nennen Sie die anderen Organe der Rechtspflege. Wofür sind sie zuständig?
  5. Durch welche Gerichte wird die rechtsprechende Gewalt ausgeübt ?

Text B. Übersetzen Sie den Text!

Bundesverfassungsgericht

Über die Einrichtung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht. Die bitteren Erfahrungen mit der Machtausübung der Nationalsozialisten bis 1945 führten zu dem Bestreben der Väter des Grundgesetzes, die politische Macht im Staat zu bändigen. Deshalb hat der Parlamentarische Rat das Bundesverfassungsgericht mit seiner umfassenden Zuständigkeit in das Grundgesetz eingeführt.

Nur das Bundesverfassungsgericht darf feststellen, ob eine Partei die freiheitlich- demokratische Ordnung gefährdet und deshalb verfassungswidrig ist. In diesem Fall ordnet es die Auflösung der Partei an. Damit kommt die hohe Bedeutung zum Ausdruck, die dem Bundesverfassungsgericht für die Durchsetzung und Stabilisierung der geltenden verfassungsrechtlichen Ordnung zukommt.

Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Jeder Bürger hat das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Zuvor muss er allerdings in der Regel die zuständigen Gerichte erfolglos angerufen haben.

Das Gericht entscheidet darüber hinaus in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen einzelnen Berufsorganen. Er prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Erklärt es ein Gesetz für nichtig, darf es nicht mehr angewendet werden. In Fällen dieser Art kann das Verfassungsgericht unter anderem tätig werden, wenn es von bestimmten Organen wie der Bundesregierung, den Landesregierungen, mindestens einem Drittel der Parlamentsmitglieder oder von den Gerichten angerufen wird.

Immer wieder wurden Fälle von hoher innen- und außenpolitischer Tragweite verhandelt, die in der Öffentlichkeit grösstes Interesse fanden. Die Richter entscheiden zum Beispiel, ob der Einsatz deutscher Soldaten ausserhalb des Bündnisgebietes mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder wie der grundgesetzliche Schutz des Lebens mit Abtreibungsregeln des Strafrechtes zu vereinbaren ist.

Das Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in der baden- würtembergischen Stadt Karlsruhe hat, besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre; eine Wiederwahl ist nicht zulässig.

Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!

Artikel 92 [Gerichtsorganisation] Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundes-verfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Статья 92 [Судебная система] Судебная власть вверяется судьям; она осуществляется Федеральным консти-туционным судом, федеральными судами, предусмотренными в настоящем Основном законе, и судами земель.
Artikel 93 [Zuständigkeit des Bundesverfassungs-gerichts] (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind; 2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung , einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages; Статья 93 [Дела, подсудные Федеральному конституционному суду] (1) Федеральный конституционный суд выносит решения: 1. о толковании настоящего Основного закона в связи со спорами об объеме прав и обязанностей какого- либо верховного органа Федерации или других участвующих сторон, наделенных настоящим основным законом или регламентом верховного органа Федерации правами, которые они могут осуществлять самостоятельно;   2.при наличии разногласий или сомнений относительно соответствия федерального права или права земли по форме или содержанию настоящему Основному закону, либо относительно соответствия права земли остальному федеральному праву – по ходатайству федерального правительства, правительства земли или одной трети членов Бундестага;
Artikel 94 [Zusammensetzung und Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes] (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vjm Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.   Статья 94 [Состав и судопроизводство Федераль-ного конституционного суда] (1) Федеральный конституционный суд состоит из федеральных судей и других членов суда. Члены Федерального конституционного суда избираются поровну Бундестагом и Бундесратом. Они не могут входить в состав Бундестага, Бундесрата, Федерального правительства или соответствующих органов земель.
Artikel 95 [Oberste Gerichtshöfe des Bundes] (1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.   (3) Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist ein gemeinsamer Senat der im Absatz 1 genannten Gerichte zu bilden.(...)   Статья 95 [Верховные суды Федерации] (1) В области общей, административной, финансовой, трудовой и социальной юрисдикции Федерация учреждает в качестве высших судебных инстанций: Федеральный верховный суд, Федеральный административный суд, Федеральный финансовый суд, Федеральный суд по правовым спорам и Федеральный суд по социальным вопросам.   (3) Для обеспечения единства правосудия создается Совместный сенат судов, указанных в части 1.(…)
Artikel 97 [Richterliche Unabhängigkeit] (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Статья 97 [Независимость судей] (1) Судьи независимы и подчиняются только закону.  

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рис. 4

Text C. Übersetzen Sie den Text mündlich!

Rechtspflege in der Bundesrepublik

Die Rechtspflege in der Bundesrepublik ist in fünf Zweigen organisiert: der ordentlichen, der Arbeits-, der Verwaltungs-, der Sozial- sowie der Finanzgerichtsbarkeit.

Ordentliche Gerichte: Für Strafsachen, Zivilsachen (also etwa Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf oder Miete), Ehe- und Familiensachen und das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( zum Beispiel Vormundschaftssachen) sind die ordentlichen Gerichte zuständig, und zwar auf vier Ebenen: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof. In Strafsachen wird je nach Art und Schwere des Falls eines der drei zuerst genannten Gerichte tätig, in Zivilsachen kommt entweder das Amts- oder Landgericht als Eingangsinstanz in Betracht. Bis zu zwei weitere Instanzen sind für die Berufung beziehungsweise Revision vorgesehen.

Arbeitsgerichte: Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig. Hier geht es beispielsweise um die Rechtsmäßigkeit einer Kündigung.

Verwaltungsgerichte: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährt Rechtsschutz gegenüber allen Verwaltungsakten und sonstigem Verwaltungshandeln. Für alle öffentlich- rechtlichen Prozesse sind die Verwaltungsgerichte zuständig.

Sozial- und Finanzgerichte: Bei Streitigkeiten aus dem Gesamtbereich der Sozialversicherung entscheiden die Sozialgerichte. Die Finanzgerichte befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen. Außerhalb dieser fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das in Verfassungsstreitigkeiten entscheidet.

Richter: Die Rechtsprechung wird in der Bundesrepublik Deutschland von Berufsrichtern wahrgenommen, die in der Regel auf Lebenszeit bestellt sind. Die Richter sind in ihrer Tätigkeit nur an Recht und Gesetz gebunden. In mehreren Gerichtszweigen wirken die Laienrichter mit. Als Kenner der jeweiligen Lebesverhältnisse tragen sie zur Lebensnahe der Entscheidung bei.

Staatsanwälte: sind im Strafverfahren und Strafvollstreckung tätig.

Rechtsanwälte: Als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten sind Rechtsanwälte tätig.

Berufsrichter, Staatsanwälte und grundsätzlich auch Rechtsanwälte müssen ein juristisches Studium und eine anschließende praktische Ausbildung absolviert haben.

Amtsgerichtist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau die Unterstufe bildet. Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) oder Rechtspfleger, in gewissen Fällen durch den Urkundsbeamten; sieh aber auch Schöffengericht. Die Zuständigkeit ist vielfältig. Die wichtigste in bürgerlichen Rechtssstreitigkeiten besteht für vermögensrechtliche Ansprüche bis 5000 DM. Dem Amtsgericht im Rechtszug zunächst übergeordnet ist das Landgericht.

Landgerichtist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht steht. Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, in erster Linie Zivilkammern, Kammern für Handelssachen und Strafkammern (§60 GVG). Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht. Sie entscheiden grundsätzlich mit 3 Berufsrichtern. Entscheidungen des Landgerichts können im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch Rechtspfleger und Urkundsbeamte treffen. Die Zuständigkeit des LG erstreckt sich in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug auf alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, auf Ansprüche aus Staatshaftung und auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 71 GVG). Ferner entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des ihm nachgeordneten Amtsgerichts.

Oberlandesgerichtist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof steht. Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper gebildet, in erster Linie Zivil- und Strafsenate (§ 116 GVG). Sie sind mit einem Vorsitzenden Richter und Richtern am Oberlandesgericht besetzt und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von 3 Richtern ( § 122 GVG). Das Oberlandesgericht ist zuständig: in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Landgerichts ( § 119 GVG) und des Amtsgerichts. Im ersten Rechtszug entscheidet in bestimmten politischen Strafsachen das Oberlandesgericht, das im Bezirk einer Landesregierung seinen Sitz hat ( § 120 GVG). In Berlin heisst das Oberlandesgericht „Kammergericht“. In Bayern tritt an Stelle des Oberlandesgerichtes für einen Teil der Zuständigkeit das Bayerische Oberste Landesgericht.

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рис. 5

Text D. Referieren Sie den Text!

Die Rechtsprechung

Die Rechtsprechung liegt bei den unabhängigen, in der Mehrzahl hauptämtlichen Richtern. Sie sind Fachjuristen und in der Regel auf Lebenszeit bestellt. Weder Regierungsstellen noch die Verwaltung können den Richtern irgendwelche Weisungen erteilen.

Der Rechtsweg sieht meist mehrere Instanzen vor, wodurch sich die Chancen für den Rechtssuchenden erhöhen können.

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Richterkollegium in Deutschland.

Es ist die Hüterin der Verfassung und entscheidet unter anderem über Verfassungsbeschwerden. Solche kann jedermann mit dem Argument erheben, er sei in seinen Grundrechten durch staatliche Institutionen verletzt worden. Gemeinden können wegen Verletzung ihrer Selbstverwaltung klagen.

Jedes Gericht kann das Bundesverfassungsgericht anrufen und klären lassen, ob ein für die Urteilsfindung wichtiges Gesetz verfassungswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht ist auch zuständig für die Abgrenzung von Bundes- und Landesrechten.

Die Verfassungsrichter werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom vom Bundesrat, der Ländervertretung, gewählt. Sie dürfen im Sinne der strikten Gewaltenteilung keinem der beiden Organe angehören oder ein Regierungsamt bekleiden.

Übung 4. Sprechen Sie zum Thema: „Rechtsprechung“!

Список используемой литературы

1.Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2001

2. Hesselberger Dieter, Kommentar für politische Bildung, Bundeszentrale für politishe Bildung, Bonn, 2000

3. Tatsachen über Deutschland, Brl, 2005

4.Horkoste,H., Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfasung, BASIS-INFO,12-2000/ Innenpolitik,Recht, http:/www.inter-nationes.de

5. Creifelds, Carl u.a. , Rechtswörterbuch, C.H. Beck Verlag, München, 10 Auflage, 1990

6.Немецко-русский юридический словарь, под ред. Гришаева П.И. и Беньямина М., М., РУССО, 2004

LEKTION 8

Thema: Bund und Länder

Text A. Bund und Länder Text B. Teilnahme der Bundesländer an der europäischen Integration Text C. Grundgesetz über Bund und Länder Text D. Herausbildung der Bundesländer  
Формируемые компетенции: I. Языковые и коммуникационные: · владение терминологией на немецком и русском языках по теме «Федерация и земли»; · способность участвовать в работе научных конференций, выступать с докладами по определенной тематике на немецком языке. II. Исследовательские:
  • умение найти требуемую информацию в специальной литературе и Интернете.
III. Компетенции менеджмента:
  • способность и стремление через самостоятельное повышение своих профессиональных и языковых знаний оптимизировать работу своих сокурсников.
 

Text A. Übersetzen Sie den Text schriftlich!

Bund und Länder

Deutschland ist ein föderaler Staat, der in 16 Bundesländer, die eigene staatliche Verantwortung tragen und zum Teil auf eine lange Tradition zurückblicken können, gegliedert ist. Die Gliederung in Länder und deren grundsätzliche Mitwirkung an der Gesetzgebung sind endgültiger Bestandteil der Verfassung. Die sechzehn Bundesländer sind zum Teil historischen Ursprungs, zum Teil demokratische Neuschöpfungen. Funktional stellen sie eine „vertikale Gewaltenteilung“ dar.

Die Bundesländer haben ihre eigene Verfassungen, die den Grundsätzen des Grundgesetzes entsprechen, und ihre eigenen Länderparlamente, Kabinette und Ministerpräsidenten. Der Bund muss ihre Konformität mit dem Grundgesetz gewährleisten, also notfalls durchsetzen.

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рис. 6

Die Landesverfassungen garantieren die kommunale Selbstverwaltung in Gemeinden oder Städten. Gewählte Vertreter beschließen im Rahmen der Gesetze über Fragen der örtlichen Gemeinschaft und geben lokalen Behörden entsprechende Anweisungen. Gesetzgebung und Staatsverwaltung werden dadurch in vielen Einzelfragen entlastet.

Die deutschen Länder bilden den Bundesrat. Die Stimmen der einzelnen Länder sind nach der Bevölkerungszahl gestaffelt. Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung des Bundes mit. Der Präsident des Bundesrates wird jährlich gewählt und ist in der Regel der Ministerpräsident eines Landes. Der Bundesrat ist als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern. Das Grundgesetz umschreibt seine Stellung und Funktion in Artikel 501, der seit 1992 ausdrücklich auch die europäische Dimension der Politik berücksichtigt.

1Artikel 50 GG

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

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рис. 7

Erläuterung: Einwohner- und Stimmzahl der Teilstaaten stehen in einem bestimmten, wenn auch nicht proportionalen Verhältnis zueinander, so genannte abgeschwächte Proportionalität. Danach hat jedes Land unabhängig von der Einwohnerzahl (nicht Zahl der Staatsbürger) mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern bekommen fünf Stimmen und die bevölkerungsreichsten Länder mit über sieben Millionen Einwohner erhalten sechs Stimmen im Bundesrat.

Es sei auch nötig, die Ministerpräsidentenkonferenzund die Konferenzen der Fachminister zu erwähnen, die Gremien sind, in denen die Länder in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zusammenarbeiten. Sie sind deshalb keine Organe des Bundes oder Teile des Bundesrates. Zwischen dem Bundesrat und diesen Konferenzen besteht aber eine enge Verknüpfung, weil jeweils die gleichen Personen die Handelnden sind. Einige der Fachministerkonferenzen haben ihre Geschäftsstellen beim Bundesratssekretariat eingerichtet.

Die Konferenzen dienen der Selbstkoordinierung der Länder im so genannten kooperativen Föderalismus. In ihnen sprechen die Länder zu sie gemeinsam betreffenden Problemen ihre Vorgehensweise ab, beziehen Position gegenüber dem Bund, suchen aber auch mit ihm einvernehmliche Lösungen. Beschlüsse in Sachfragen kommen in der Regel nur bei Einstimmigkeit zustande. Sie entfalten keine unmittelbaren Rechtswirkungen, haben jedoch als Empfehlungen politische Bindungskraft.

Vokabeln

1. Staat m –(e)s, -en   · staatlich а · innerstaatlich · gesamtstaatlich · föderal , adj Vgl. föderativ: das föderative Bundesorgan · Bundesstaat m –(e)s, -en · Vertragsstaat m –(e)s, -en · Staatsangehörigkeit f · Staatsangelegenheit f · Staatsaufbau m –(e)s · Staatsverwaltung f (unmittelbare, mittelbare; öffentliche)   · staatsbürgerlich а   1.государство, держава, страна; 2.штат (государственно-территориальная единица в составе некоторых государств)   государственный внутригосударственный общегосударственный федеральный Срав.: федеративный, союзный: федеративный государственный орган федеральное государство государства, заключившие договор гражданство, подданство государственное дело государственное устройство государственное правление (непосредственное, опосредованное, официальное) гражданский  
2. Bund m, - (e)s Bünde   · einen Bund schließen · Bund und Länder - die Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Bundespräsident m · Vgl. Ministerpräsident; Ministerpräsidentenkonferenz · wird (jährlich) gewählt - Bundesverfassungsgericht n - Bundesrat m · den B. bilden · B. entscheidet mit über die Politik des Bundes   - Bundesratssitzung f - Bundesratssekretariat - Bundestag m - Bundesregierung - Bundesgesetz n , -e · Bundesorgan n, -e   1. союз; 2. союз (государств); лига, конфедерация заключать союз федерация и земли Федеративная Республика Германия федеральный президент срав.: вице-президент; совещание вице-президентов избираться (ежегодно)   конституционный суд Бундесрат (парламент ФРГ) образовывать совет федераций Бундесрат принимает участие в обсуждении политики, проводимой федерацией   заседание Бундесрата секретариат Бундесрата Бундестаг федеральное правительство федеральный закон федеральный орган
3. Bundesland n, - (e)s , -länder   · in 16 Bundesländer geliedert sein   · Landesparlament n Länderparlamente · Landesverfassung f · Landesminister m, Länderminister · Landesgebiet федеральная земля   быть поделенным на 16 федеральных земель земельный парламент   конституция земли глава правительства земли территория земли  
4. Verfassung f · aufheben vt (o,o) Akk · gilt für Akk · gewährleistet = garantiert · Verfassungsorgan n, -e · ein ständiges - · Landesverfassung f, -en · verfassungsmäßig a · verfassungsrechtlich a · verfassungsgebende Versammlung · Verfassungsänderung f · Verfassungsbruch m – (e)s · Verfassungsschutz m: Bundesamt für – · verfassungstreu a · verfassungswidrig a   конституция отменить действовать для гарантирует конституционный орган постоянный конституционный орган конституция земли в соответствии с конституцией конституционно – правовой учредительное собрание поправка к конституции нарушение конституции Федеральное ведомство по охране конституции верный конституции противоречащий конституции
5. Gewalt f · legislative/ gesetzgebende, · exekutive/ vollziehende, · judikative · Gewaltenteilung f · Staatsgewalt f   власть, сила законодательная исполнительная юридическая распределение властей государственная власть
6. grundsätzlich · grundsätzliche Mitwirkung an der Gesetzgebung · Grundsatz m, Grundsätze · den Grundsätzen des Grundgesetzes entsprechen     принципиальный принципиальное участие в законодательном процессе принцип, положение соответствовать положениям Основного закона
7. Gesetz n, -e über Akk · ein G- auslegen · ein G. einbringen · ein G. erlassen · ein G. übertreten (verletzen) · gegen das G. verstoßen · auf dem Boden des Gesetzes · Gesetzentwurf m –(e)s - würfe · -e bedürfen der Zustimmung des Bundesrates = zustimmungsbedürftige Bundesgesetze · Gesetzgebung f · bei der Gesetzgebung mitwirken   закон толковать внести законопроект издать закон нарушать закон нарушать закон основываясь на законе законопроект законы, требующие одобрения Бундесрата   законодательство принимать участие в законодательном процессе
8. beschließen (o,o), über Akk   · Beschluss m, Beschlüsse · Beschlüsse in Sachfragen kommen nur bei Einstimmigkeit zustande. · B-e entfalten keine unmittelbaren Rechtswirkungen · -haben als Empfehlungen politische Bindungskraft   принимать решение   решение решение по специальным вопросам принимаются единогласно решения не влекут за собой непосредственных правовых последствий решения имеют в качестве рекомендаций политическую обязательственную силу
9. Zuständigkeit f · zuständig sein · Länderzuständigkeiten Pl · in dem eigenen Zuständigkeits-bereich zusammenarbeiten   компетенция быть компетентным компетентность земельных органов сотрудничать в области собственной компетенции
10. Kammer f   палата  
11. Gremium n, Gremien   орган, объединение, корпорация
12. beraten   · Beratung f · den Gang einer Beratung einleiten · Beratungsgegenstand , -stände · -stände vorlegen   · Beratungsvorgang m   обсуждать   совещание начать совещание предмет совещания/ обсуждения предъявлять для обсуждения определенные вопросы ход совещания
15. Selbstverwaltung f   самоуправление

Übung 1.Lernen Sie die folgen den Wortverbindungen!

· in 16 Bundesländer gegliedert sein     · staatliche Verantwortung tragen   · grundsätzliche Mitwirkung an der Gesetzgebung (bei der Gesetzgebung des Bundes) mitwirken   · demokratische Neuschöpfungen   · eine „vertikale Gewaltenteilung“ darstellen     · den Grundsätzen des Grundgesetzes entsprechen   · die kommunale Selbstverwaltung garantieren   · lokalen Behörden entsprechende Anweisungen geben   · Gesetzgebung und Staatsverwaltung entlasten   · nach der Bevölkerungszahl gestaffelt sein   · der Zustimmung des Bundesrates bedürfen   · die Länderzuständigkeiten berühren   · zustimmungsbedürftige Bundesgesetze   · ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern sein   · die europäische Dimension der Politik berücksichtigen   · Position gegenüber dem Bund beziehen   · keine unmittelbare Rechtswirkungen entfalten   · an der innerstaatlichen Gesetzgebung und Verwaltung teilnehmen     быть разделенным на 16 федеральных земель   нести государственную ответственность   принципиальное участие в законодательном процессе;     демократические новообразования;   представлять «вертикальное распределение властей»;     соответствовать принципам основного закона;   гарантировать коммунальное самоуправление;   давать местным органам управления соответствующие указания;   облегчить работу законодательных органов и органов государственного управления;   дифференцироваться согласно количеству населения;   требовать согласия Бундесрата;     затрагивать компетентность земельного управления; федеральные законы, требующие одобрения;   быть связующим звеном между федерацией и землями;   учитывать европейские масштабы проводимой политики;   занимать позицию по отношению к федерации;   не проявлять непосредственных правовых последствий;   принимать участие во внутригосударственном законодательном процессе и правлении

Übung 2. Antworten Sie auf die Fragen zum Text!

1. Was versteht man unter dem Begriff „föderal“? Was liegt im Grunde des Föderalismus?

2. Aus wie viel Bundesländern besteht das Land und warum?

3. Was garantieren die Landesverfassungen und welche Rolle spielen gewählte Vertreter im Rahmen der Gesetze?

4. Welches Organ bilden die deutschen Länder? Nach welchem Prinzip sind die Stimmen der einzelnen Länder gestaffelt?

5. Welche Funktion erfüllt der Bundesrat ?

6. Welche Konferenzen sind auch zu erwähnen und warum? Wozu dienen diese Konferenzen?

Text B. Übersetzen Sie den Text mündlich!

Teilnahme der Bundesländer an der europäischen Integration

Der Bundesrat nimmt nicht nur an der innerstaatlichen Gesetzgebung und Verwaltung teil, sondern ist auch auf internationaler, insbesondere europäischer Ebene aktiv. Die Bestrebungen zu einer noch engeren Verbindung zwischen den Staaten der Europäischen Union haben in Deutschland das Bewusstsein für das bundesstaatliche Prinzip neuerlich gestärkt. Im Zusammenhang mit dem Maastrichter Vertrag wird im Grundgesetz klargestellt, dass die Bundesrepublik an der europäischen Integration nur teilnehmen darf, soweit die föderativen Grundsätze der Verfassung gewahrt bleiben.

Der Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, der so genannte Vertrag von Maastricht, enthält eine Reihe von Regelungen, die für die deutschen Länder von besonderer Bedeutung sind. Einzelne Politikfelder, die innerstaatlich unter das Länderrecht fallen, wie z.B. die allgemeine und berufliche Bildung, die Kultur-, Medien-, Jugend- und Gesundheitspolitik sowie das kommunale Wahlrecht, die durch Rückgriff auf Art.235 EWGV de facto bereits zuvor teilweise „europäisch" bearbeitet wurden, sind wenngleich in unterschiedlicher Intensität durch den Vertrag nun auch de jure in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union übertragen worden. Zudem erfährt das EG-Integrationssystem einige strukturelle Modifizierungen, die den subnationalen Gebietseinheiten der EG-Mitgliedstaaten und unter diesen insbesondere den deutschen Ländern ein größeres Gewicht als bislang im Policy-Making-System der EG einräumen. Unter die diesbezüglich relevanten institutionellen und prozeduralen Neuerungen fallen die vertragliche Verankerung des Subsidiaritätsprinzips (Art.3b EGV), die Möglichkeit der Entsendung von Regional- bzw. Länderministern in den Rat (Art.146 EGV) sowie die Bildung eines Ausschusses der Regionen auf Unionsebene (Art.198 a-c).

Im Zuge des innerstaatlichen Ratifikationsverfahrens zum Maastrichter Vertrag in Deutschland ist darüber hinaus ein spezieller Europaartikel im Grundgesetz verankert worden, der neue Artikel 23 GG2, welcher zum einen das künftige Verfahren für Souveränitätsabtretungen speziell an die Europäische Union regelt und zum anderen die Mitwirkungsrechte der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union beschreibt und verfassungsmäßig festlegt.

Texterläuterungen

  • das Bewusstsein für das bundesstaatliche Prinzip stärken
- укрепить сознание принципа федерального государства  
  • die föderativen Grundsätze der Verfassung bleiben gewahrt
- исполняются положения о федерации, закрепленные конституцией  
  • eine Reihe von Regelungen enthalten
- содержать в себе ряд положений  
  • unter das Länderrecht fallen
- подпадать под право земель на самоопределение
  • ein großes Gewicht einräumen
- придавать значительный вес
  • die vertragliche Verankerung des Subsidiaritätsprinzips
- закрепление в договоре принципа субсидарности
  • die Entsendung von Regional- bzw. Länderministern in den Rat
- направление региональных и земельных министров в совет
  • die Bildung eines Ausschusses der Regionen auf Unionsebene
- создание комиссии по вопросам земель на федеральном уровне
  • im Grundgesetz verankert werden
- быть закрепленным в основном законе

Text C. Übersetzen Sie den Text mündlich!

Grundgesetz über Bund und Bundesländer und den Bundesrat

Artikel 23 [Europäische Union]

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs.2 und 3.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Text D. Referieren Sie den Text!

Die Entwicklung der alten und neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung

Nach der ersten freien Wahl am 18. März 1990 wurde beschlossen, auf dem Territorium der DDR fünf neue Länder zu bilden. Sie erhielten im Wesentlichen die Gestalt aus der Zeit vor 1952.

Mit dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 zur Schaffung einer „Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“ zum 1. Juli 1990 wurde die erste juristische Grundlage für die deutsche Einheit gelegt. Am 20. September 1990 stimmte die DDR- Volkskammer mit einer Mehrheit von 82,6% dem Beitritt der DDR zur BRD gemäß Art. 23 des Grundgesetzes zu. Als einzige Fraktion stimmte nur die PDS geschlossen gegen den Beitritt und damit gegen die Wiedervereinigung.

рис. 8 Montagsdemonstration in Leipzig

Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes - student2.ru

Der Art. 23 hatte damals den seit Inkrafttreten des Grundgesetzes gleich gebliebenen, folgenden Wortlaut:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß- Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig –Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen“.

Am selben Tag billigte die Volkskammer wiederum mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit (78,7%) den Einigungsvertrag, der am 31. August unterzeichnet worden war. Im Bundestag votierten 442 Abgeordnete (89,8%) für den Einigungsvertrag, 47 stimmten mit „nein“ und drei enthielten sich der Stimme.

Die so genannten „Zwei –plus- Vier- Verhandlungen“ endeten am 12. September 1990 in Moskau mit dem Unterzeichen des „Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ von den vier Außenministern der ehemaligen Siegermächte, dem Bundesaußenminister Genscher und dem Ministerpräsidenten der (noch) DDR.

Am 3. Oktober 1990 wurde der Beitritt der DDR und damit der Länder Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen zur Bundesrepublik vollzogen. Gleichzeitig wurde Ost-Berlin mit West-Berlin vereinigt.

Hierzu einige Auszüge aus der Rede des Bundespräsidenten Weizsäcker beim Staatsakt am 3. Oktober 1990 in Berlin:

„In der Präambel unserer Verfassung, wie sie nun für alle Deutschen gilt, ist das Entscheidende gesagt, was uns am heutigen Tag bewegt: In freier Selbstbestimmung vollenden wir die Einheit und Freiheit Deutschlands. Wir wollen in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen.

Gewalt und Unfreiheit haben nicht das letzte Wort behalten... Das Ende offenbare ein System, das

- die Grundsätze der Gleichheit bedenkenlos missachtete,

- die ökologischen Lebensgrundlagen skrupellos ruinierte,

- den katastrophalen Niedergang der Wirtschaft vorsätzlich verschleierte

- und Gefangene verkaufte, Terroristen ausbildete und mit verlogenen Feindbildern vor allem die Jugend täuschte.

Zu danken haben wir heute vor allem jenen Deutschen, die in der DDR den Mut aufbrachten, sich gegen Unterdrückung und Willkür zu erheben. „Wir sind das Volk“, mit diesen vier einfachen und großen Worten wurde

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