Sozialtourismus

Sozialtourismus schlägt Maßnahmen vor, die auch denjenigen die Möglichkeit einer Urlaubs- und Erholungsreise eröffnen, die aufgrund familiärer Umstände, beruflicher Einschränkungen und fehlender finanziellen Mittel allein nicht in der Lage dazu sind. Sie können entweder durch staatliche Programme oder durch gemeinnützige Organisationen durchgeführt werden, wobei der Staat im zweiten Falle in der Regel finanzielle Hilfe leistet.

In Deutschland haben sozialtouristische Maßnahmen ihre Grundlage in § 16 (2.3) des Sozialgesetzbuches (SGB), Teil VIII: Kinder- und Jugendhilfe vom 26. Juni 1990. Die staatliche Unterstützung erfolgt sowohl durch Subjekt- als auch durch Objektförderung. Subjektförderung heißt, dass Aufenthalte von Familien direkt durch Landesmittel bezuschusst werden. Objektförderung bedeutet, dass die Errichtung und Instandehaltung von entsprechenden Familienferienstätten durch Bundes- und Landesmittel mitfinanziert wird. An der Subjektförderung beteiligen sich die meisten Bundesländer. In mehreren Bundesländern gibt es keine Objektförderung.

Sozialtourismus - student2.ru Als Organisationen des Sozialtourismus gelten auch die Jugendherbergswerke mit ihren günstigen Übernachtungsangeboten. Sie sind insbesondere auf jugendliche Zielgruppen, aber auch junge Familien abgestellt. Um in einer Jugendherberge übernachten zu können, ist die Mitgliedschaft in einem Jugendherbergsverband Voraussetzung. In Deutschland kostet die Mitgliedschaft ab 2008 für Jugendliche 12, 50 Euro pro Jahr, für ältere Personen (27+) und Familien 21 Euro.

Sozialtourismus - student2.ru In der Schweiz spielt die genossenschaftlich organisierte REKA (Schweizer Reisekasse), die 1939 mit staatlicher Finanzierung gegründet wurde, eine wichtige Rolle auf dem Ferienreisemarkt. Arbeitgeber können REKA-Reiseschecks steuerfrei an ihre weniger verdienende Mitarbeiter ausgeben. Damit können die Mitarbeiter ihren Urlaub um durchschnittlich 17% billiger bei einem der Vertragspartner der REKA verbringen. Die REKA ist eine Nonprofit-Organisation, ihre Genossenschafter – Arbeitgeber, Arbeitnehmerverbände, Tourismuswirtschaft, Verkehrswirtschaft und andere Sozialpartner – verzichten auf eine Gewinnausschüttung. Die Gewinne der Nonprofit-Organisation werden für die Reka-Ferienhilfe und für die Subventionierung der Reka-Feriendörfer eingesetzt.

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