Antragsformular zur Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht

Die Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht muss schriftlich beantragt werden. Zuständig dafür ist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Dort (aber in den meisten Fällen auch in Bürgerämtern oder in Beratungsstellen für Behinderte) erhält man das entsprechende Formular.

Patientenverfügung

Ärzte benötigen für sämtliche Behandlungen die Erlaubnis des Patienten. Solange der Betroffene selbstständig in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, ist dies unproblematisch.

Tritt der Fall ein, dass selbstständig keine Entscheidung mehr getroffen werden kann, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, den eigenen Willen kundzutun - über die Patientenverfügung.

Hier können für genau zu bestimmende Krankheiten und Situationen die entsprechenden medizinischen Reaktionen festgelegt werden. Ebenso kann festgehalten werden, welche Maßnahmen unterbleiben sollen. In jedem Fall sollte die Patientenverfügung so verwahrt werden, dass sie in Notsituation auch gefunden wird.

Die Patientenverfügung regelt nicht, welche Person dafür sorgt, dass der Patientenwille auch in die Tat umgesetzt wird, und bei entsprechenden Unklarheiten die Entscheidungen fällt. Soll eine solche Person bestimmt werden, kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Der Vollmachtnehmer wird so Vertreter im Willen des Vollmachtgebers und entscheidet für diesen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nachdem ein Arzt oder Zahnarzt eine Erkrankung festgestellt hat, deren Auswirkung ist, dass der Betroffene seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, stellt er eine namentlich adressierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Am vierten Tag der Erkrankung muss die Bescheinigung in der Regel dem Arbeitgeber vorliegen. Dieser kann allerdings auch auf eine schnellere Zustellung bestehen. Kommt der Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nach, kann dies den Arbeitgeber vorerst von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entbinden.

Beim Arzt werden insgesamt drei Durchschläge der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt. Einer ist hierbei für die Krankenkasse, einer für den Arbeitgeber und der letzte verbleibt beim Arzt.

Pro Jahr werden in Deutschland etwa 250 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei 3,3 Millionen Arbeitgebern abgegeben.

Beleg über die Zahlung der Praxisgebühr

Der Beleg über die Zahlung der Praxisgebühr reicht nicht aus, um im selben Quartal bei einem anderen Arzt ohne Zahlung der Praxisgebühr behandelt zu werden. Hierfür ist eine Überweisung des Arztes nötig, bei dem die Praxisgebühr bezahlt wurde.

Antragsformular zur Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht

Der Grad der Behinderung eines Menschen wird in Zehnerschritten angegeben. Die Werte richten sich nach dem Grad der funktionalen Beeinträchtigung. Als Schwerbehinderte gelten Personen mit einem Grad von 50 oder mehr.

Zu den Funktionsbeeinträchtigungen, die eine Schwerbehinderung charakterisieren, zählen nicht die Beeinträchtigungen, die altersbedingte Krankheiten mit sich bringen.

Eine Behinderung liegt erst vor, wenn Funktionen (geistiger, seelischer oder körperlicher Art) höchstwahrscheinlich länger als ein halbes Jahr von dem für den aktuellen Lebensabschnitt typischen Zustand abweichen.

Aktuelle Entwicklungen

Das Gesundheitssystem ist ein ständiges Thema auf der politischen Agenda. Wie leistungsfähig ist es noch bzw. kann es seine Leistungsfähigkeit im Zeitverlauf behalten? Herausforderungen wie der medizinische Fortschritt und eine alternde Gesellschaft machen Anpassungen unausweichlich.

Gerade in den letzten Jahren hat das Gesundheitssystem einige wichtige Änderungen erfahren. Die Parteien diskutierten die Modelle der Kopfpauschale und der Bürgerversicherung und die Regierung hat sich schließlich auf ein Kompromissmodell geeinigt - den Gesundheitsfonds.

Seither bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Beiträge in den Fonds ein. Der Staat leistet einen Zuschuss aus Steuermitteln. Die Krankenkassen bekommen pauschale Zuweisungen pro Versicherten aus dem Fonds, um die Gesundheitsleitungen zu decken. Kommen sie mit den Zuweisungen nicht aus, können sie Zusatzbeiträge erheben, die von den Versicherten allein getragen werden müssen. Im umgekehrten Fall können die Krankenkassen bei Überschüssen auch Beiträge zurückerstatten.

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