Wichtige Akteure des deutschen Gesundheitssystems
Das Bundesministerium für Gesundheit ist auf der Bundesebene das zuständige Ministerium und für die Gesundheitspolitik verantwortlich. Neben der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen führt das Ministerium auch die Aufsicht über die Verbände, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung tätig sind.
Darunter gibt es einzelne Institute, Ministerkonferenzen und Ministerien, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich oder Spezialgebiet auf die Gesundheitspolitik Einfluss nehmen.
Die Spitzenverbände der GKV vertreten ihre Mitglieder auf Bundesebene. Zu den Verbänden gehören beispielweise der Spitzenverband "Bund der Krankenkassen", die "Kassenärztliche Bundesvereinigung" oder die "Deutsche Krankenhausgesellschaft". Es gilt das Prinzip des Korporatismus, nach dem die Verbände staatliche Aufgaben durch die Übertragung von Befugnissen wahrnehmen.
Insgesamt lassen sich sieben verschiedene Kassenarten unterscheiden:
§ Allgemeine Ortskrankenkassen
§ Betriebskrankenkassen
§ Innungskrankenkassen
§ See-Krankenkasse
§ Landwirtschaftliche Krankenkasse
§ Knappschaftliche Krankenversicherung
§ Ersatzkassen für Arbeiter und Angestellte
Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie operieren, den Vorgaben der Gesetze folgend, nach dem Prinzip der Selbstverwaltung und sind damit staatsfern organisiert.
Private Krankenversicherung
Neben der GKV existiert in Deutschland auch eine privatwirtschaftlich organisierte Krankenversicherung. Gut 10 % der deutschen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied einer solchen privaten Krankenversicherung (PKV).
Beamte, Selbstständige oder Freiberufler können sich immer privat krankenversichern. Bei Arbeitnehmern muss das Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegen. Allerdings muss er diese Versicherungspflichtgrenze, die jährlich neu berechnet wird, drei Jahre in Folge überschreiten.
Ausgaben des Gesundheitssystems
Die ständig steigenden Kosten des deutschen Gesundheitssystems sind das zentrale Problem, welches in der Vergangenheit mehrfache Gesetzesänderungen und Korrekturen nach sich gezogen hat.
Laut Statistischem Bundesamt konnten im Jahr 2008 allgemeine Ausgaben von 263,2 Milliarden Euro für den Bereich Gesundheit veranschlagt werden - das entspricht in etwa 10 % des deutschen Bruttoinlandsproduktes. 151,1 Milliarden Euro (57,5 %) entfielen auf die GKV. Der restliche Teil wird hauptsächlich von der privaten Krankenversicherung und von den Privathaushalten durch Zuzahlungen aufgebracht.
Gegenüber dem Jahr 2007 sind die Gesundheitsausgaben 2008 um 3,9 % angestiegen.
Finanzierung der GKV
§ Die Beiträge der Versicherten werden nach einem festen Prozentsatz (aktuell 15,5 %) von deren Einkommen abgezogen. Höhere Einkommen tragen stärker zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei.
§ Der allgemeine Beitragssatz wird zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der zusätzliche Beitrag, der Mitte 2005 eingeführt wurde und 0,9 % der beitragspflichtigen Einnahmen beträgt, muss von den Versicherten allein erbracht werden.
§ Die Beitragsbemessung ist auf bestimmte Einkommensarten und Einkommenshöhen eingegrenzt. Krankenkassenbeiträge müssen von den Versicherten auf Erwerbseinkommen, nicht aber auf Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinkünfte, bezahlt werden. Außerdem werden nur Beiträge bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die jährlich berechnet und angepasst wird. Das Einkommen darüber bleibt unangetastet.
§ Ehepartner und Kinder werden beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein eigenes Einkommen haben.
§ Alle Ausgaben eines Jahres werden direkt durch die Beiträge der Mitglieder desselben Jahres finanziert (Umlagefinanzierung). Der demografische Wandel, die Alterung der deutschen Bevölkerung, stellt ein großes Problem für die Umlagefinanzierung dar. Denn ältere Versicherte verursachen durch häufigere Arztbesuche wesentlich mehr Ausgaben.
Vertragsärztliche Versorgung in Deutschland
Unter der vertragsärztlichen Versorgung ist die Versorgung der Versicherten durch staatlich zugelassene Vertragsärzte zu verstehen. Sie lässt sich in die Bereiche der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung unterteilen. Für Ärzte ist eine fachärztliche Weiterbildung verpflichtend, wenn sie eine Praxis eröffnen oder übernehmen wollen.
Knapp die Hälfte der niedergelassenen Ärzte in Deutschland sind Hausärzte. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Allgemeinmediziner und Fachärzte für Inneres.
Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten ein Modell der "Hausarztzentrierten Versorgung" anbieten, welche die Stellung des Hausarztes stärken soll. Die Versicherten verpflichten sich bei diesem Modell, immer erst den Hausarzt bei einer Erkrankung aufzusuchen.