Wie wird in Deutschland eine Bundesregierung gebildet?
Da sind zunächst die Parteien. Sie sollen ohne Populismus und Demagogie die verschiedenen politischen Stimmungen in der Bevölkerung zu einer politischen Willensbildung organisieren. Aufgrund ihrer Programme und – im Fall der Opposition aufgrund ihrer Kritik an der Regierung - soll das Volk in freier Wahl entscheiden, ob die Arbeit der bisherigen Regierung fortgeführt oder ob die Regierung abgelöst wird. Dieses Grundprinzip der Volkssouveränität gilt für die Bundestagswahlen, die Landtagswahlen und die Kommunalwahlen.
Die ersten Parteien der späteren Bundesrepublik wurden 1945, noch vor Gründung der Bundesrepublik selbst, ins Leben gerufen: Es sind zentral die Christlich-Demokratische Union (CDU) mit ihrer Bayrischen Schwesterpartei, der Christlich-Sozialen Union (CSU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Freie Demokratische Partei (FDP), sodann, hervorgegangen aus der Demokratie- und Ökologiebewegung der frühen 70er Jahre, die Partei der Grünen, die sich 1993 mit dem ehemaligen ostdeutschen Bündnis ‘90 zum Bündnis 90/Die Grünen zusammenschloss. Eine Partei, die sich insbesondere zum Sprecher der Interessen der ostdeutschen Bevölkerung macht, ist die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS). Nicht verschwiegen werden darf in der deutschen Parteienlandschaft die Nationale Partei Deutschlands (NPD) als eine Rechtspartei mit einer zumindest ambivalenten Einstellung zur Demokratie. Um jedoch allzu kleinen Parteien den Zugang zur Regierung zu verlegen, wurde aufgrund der negativen Erfahrungen in der Weimarer Republik eine 5%-Klausel eingeführt.
Der Ausgang einer Bundestagswahl entscheidet über den Stimmenproporz im Bundestag mit seinen über 600 Abgeordnetensitzen. Die Partei, die allein oder mit einem Koalitionspartner hier die Mehrheit erhält, präsentiert einen Kanzlerkandidaten. Er wird vom Bundestag zum Kanzler gewählt und mit der Regierungsbildung beauftragt; d.h. er stellt seine Minister vor, die insgesamt das Kabinett darstellen.
Der Bundestag wählt jedoch nicht nur den Kanzler; vielmehr ist er das eigentliche Feld der parlamentarischen Öffentlichkeit: der Regierungserklärungen, der Debatten, der Verabschiedung von Gesetzesvorlagen, der oft peinlichen Anfragen der Opposition.
Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik; gleichwohl ist er nicht das Staatsoberhaupt. Als dieses fungiert vielmehr der Bundespräsident. Im Vergleich mit der Weimarer Republik, aber auch mit Frankreich, den USA oder Russland, sind die Befugnisse des deutschen Bundespräsidenten schwach. Er soll vielmehr über den Parteien stehen, repräsentiert den Staat nach außen und unterzeichnet die Gesetze, die erst durch diesen Akt ihre Rechtsgültigkeit erhalten. Insgesamt aber fungiert der Bundespräsident eher als moralische Instanz.
Neben dem Bundestag kommt bei Gesetzen, die die Interessen der Bundesländer tangieren, den 70 Mitgliedern des Bundesrats als der politischen Vertretung der Länder eine Bedeutung zu. Wo bei Gesetzesvorlagen die Zustimmung der Länder eingeholt werden muss, kann der Bundesrat je nach dem Stimmenverhältnis der Parteien in diesem Gremium die Überarbeitung einer Gesetzesvorlage erzwingen oder sie zu Fall bringen.
Denken wir an das von Montesquieu erstmals formulierte und heute jeder echten Demokratie zugrunde liegende Prinzip der Gewaltenteilung, so entspricht der Legislative der Bundestag als die gesetzgebende Versammlung, der Exekutive die Regierung als die ausübende Gewalt. Die Frage nach der Judikative lässt uns den Blick zu dem Bundesverfassungsgericht lenken, das seinen Sitz in Karlsruhe hat. Es ist als höchstes deutsches Gericht die letzte Instanz, an das ein einzelner Bürger oder eine Partei appelieren kann, wenn sie der Auffassung sind, dass ein bürgerliches Recht verletzt oder im politischen Leben die demokratischen Spielregeln nicht beachtet wurden.
Die Gründung der EU führt mittlerweile mehr und mehr zur Delegierung bestimmter Kompetenzen deutscher Ministerien an die entsprechenden Gremien in Brüssel. Auch bei Klagen gegen Grundrechtsverletzungen bietet heute der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine supranationale Berufungsinstanz.
Texterläuterungen
5%-Klausel - Um in den Bundestag zugelangen, muss eine Partei mindestens 5% der abgegebenen Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewinnen. Ziel ist eine Zersplitterung der politischen Landschaft zu verhindern
Montesquieu- Charles de (1689-1755), französischer Staatstheoretiker, Begründer der modernen Staatswissenschaft und der Lehre von der durch eine Verfassung (Konstitution) festgelegten Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative
Exekutive – staatliche vollziehende Gewalt (Regierung und Verwaltung)
Legislative – staatliche gesetzgebende Gewalt, auch: gesetzgebende Körperschaft (Parlament)
Judikative - auch Jurisdiktion; neben Legislative und Exekutive die dritte staatliche, die richterliche Gewalt
Proporz - Kurzform von Proportionalwahl – Verteilung von Ämtern, Sitzen nach dem Verhältnis der Mandate, die die Parteien in der Wahl erzielten
Wörter und Wendungen