Aufgabe 7. Sagen Sie anhand des vorstehenden Textes, ob hier eine Verletzung von Art. 4 GG vorliegt?

Artikel 4 Absatz 1 GG: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

UNTERTHEMA 3. DIE WICHTIGSTEN RECHTE UND PFLICHTEN DER BUNDESBÜRGER

Text 3. Die wichtigsten Rechte und Pflichten
der Bundesbürger

Die meisten Rechte und Pflichten der deutschen Bürger entstehen bis zum 21. Lebensjahr. Aus der nachstehenden Zusammenstellung wird die rechtliche Bedeutung des Lebensalters ersichtlich.

Abschluß von Verträgen

- Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ab 6 besteht jedoch für sie die Schulpflicht (nach den Landesschulgesetzen).

- Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen Entscheidungen, die auch Verpflichtungen mit sich bringen, nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter treffen. Im Bereich der kleinen Ausgaben, die sie von ihrem Taschengeld bezahlen, können Kinder und Jugendliche selbständig handeln. Sie können von ihrem gesetzlichen Vertreter ermächtigt werden, einen Arbeitsvertrag zu schließen.

- Ab 16 ist in Ausnahmefällen Heirat möglich (Ehefähigkeit). Vor einem Notar kann ein Testament errichtet werden (beschränkte Testierfähigkeit).

- Ab 18 ist man voll geschäfts- und testierfähig. Gleichzeitig erwirbt man die Ehemündigkeit, d. h. man darf jederzeit eine Ehe abschließen.

Verantwortung für Schäden

- Kinder unter 7 Jahren sind für einen Schaden nicht veranwortlich.

- Kinder über 7 Jahren sind für einen Schaden, den sie anrichten, nur dann verantwortlich, wenn sie dabei die nötige Einsicht hatten.

- Ab 18 ist man für den angerichteten Schaden voll verantwortlich.

Strafrechtliche Verantwortung

- Ein Kind (bis einschließlich 13 Jahre) ist absolut strafunmündig. Möglich sind erzieherische Maßnahmen durch Jugendbehörden und das Vormundschaftsgericht.

- Ab 14 ist man bedingt strafmündig, d. h. man ist für seine Taten strafrechtlich verantwortlich, wenn man zur Zeit der Tat reif genug gewesen ist, das Unrecht seines Handelns einzusehen und sich nach dieser Einsicht zu verhalten.

- Ab 16 können die Gerichte verlangen, daß eine Aussage vor Gericht unter Eid gemacht wird (Beginn der Eidesfähigkeit).

- Ab 18 ist man für sein Handeln voll verantwortlich (volle Deliktsfähigkeit). Man ist als Heranwachsender voll strafmündig, d. h. man kann bis zum 21. Lebensjahr für eine Straftat entsprechend der Reife entweder wie ein Jugendlicher oder wie ein Erwachsener (alle Bürger vom vollendeten 21. Lebensjahr an) bestraft werden.

- Mit 21 Jahren beginnt volle strafrechtliche Verantwortung als Erwachsener.

Religion

- Bis zum 9. Lebensjahr bestimmen Eltern unbeschränkt über die Religion des Kindes.

- Ab 10 gilt es, daß bei Uneinigkeit der Eltern über Religionsfragen ein Kind Recht auf Anhörung durch das Vormundschaftsgericht hat.

- Ab 12 ist ein Bekenntniswechsel ist nur mit Zustimmung des Kindes möglich.

- Ab 14 ist man voll religionsmündig, d. h. Jugendliche bestimmen selbst Zugehörigkeit und Wechsel ihrer Religion.

Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten

- Mit der Geburt wird ein Kind Träger der Grundrechte und erwirbt die Staatsangehörigkeit.

- Ab 10 Jahren gibt es einen Ausweis mit Paßbild.

- Mit 13 Jahren sind Ausnahmen von Beschäftigungsverbot von Kindern möglich (z. B. in der Landwirtschaft).

- Ab 14 Jahren haben Jugendliche das Recht auf Erteilung eines Führungszeugnisses.

- Ab 16 muß jeder Jugendliche einen Personalausweis oder einen Paß besitzen und ihn auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen.

- Mit 18 Jahren ist man volljährig. Zugleich erwirbt man aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag und zu Länderparlamenten.

- Alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an sind wehrpflichtig.

Aufgabe 8. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.

- составить завещание;

- быть полностью дееспособным;

- причинить вред;

- под присягой;

- осознавать несправедливость (неправильность) своего поступка;

- предъявлять паспорт;

- заключать трудовой договор.

Aufgabe 9. Übertragen Sie folgende Begriffe und Definitionen ins Russische.

die Rechtsfähigkeit – Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

die Deliktsfähigkeit – Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen verantwortlich zu sein.

die Strafmündigkeit – volle strafrechtliche Verantwortung.

die Testierfähigkeit – Fähigkeit, ein Testament zu errichten.

das Testament – letzter Wille (eines Verstorbenen).

die Ehefähigkeit – durch Alter bedingte Fähigkeit, eine Ehe abzuschließen.

die Ehemündigkeit – bedingungslose Fähigkeit, eine Ehe abzuschließen.

Aufgabe 10. Stellen Sie einen kurzen Bericht über die Rechtstellung der Jugendlichen und Heranwachsenden in Rußland zusammen.

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