Unterthema 2. Zehn botschaften

Text 2. Zehn Botschaften

1. Laß dich nicht niedermachen!

Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

2. Lebe, wie du kannst!

Artikel 2 Absatz 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.

Artikel 2 Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

3. Keiner ist mehr als du!

Artikel 3 Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 3 Absatz 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

4. Sage, was dir wichtig ist!

Artikel 5 Absatz 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Die Pressefreiheit, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Artikel 5 Absatz 3: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

5. Zeige es, wenn du dagegen bist!

Artikel 8 Absatz 1: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

6. Miteinander bist du stärker!

Artikel 9 Absatz 1: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

7. Dein's geht niemand was an!

Artikel 10 Absatz 1: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Artikel 13 Absatz 1: Die Wohnung ist unverletzlich.

Artikel 14 Absatz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

8. Deine Wahl ist nur deine Wahl!

Artikel 12 Absatz 1: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Artikel 12 Absatz 2: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.

9. Fremder, wir schützen dich!

Artikel 16 Absatz 2: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

10. Wenn du recht hast, sollst du recht bekommen!

Artikel 19 Absatz 4: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

Artikel 103: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Aufgabe 3. Wählen Sie eine Botschaft, die Ihrer Meinung nach am wichtigsten ist. Begründen Sie Ihre Wahl.

Aufgabe 4. Versuchen Sie in wenigen Worten den Unterschied zwischen den Begriffen «Menschenrechte» und «Bürgerrechte» zu erklären. Vergleichen Sie danach Ihre Meinung mit der Information aus dem Bedeutungswörterbuch:

das Menschenrecht – unabdingbares Recht des Menschen auf freie und allseitige Entfaltung seiner Persönlichkeit in einem Staatswesen.

das Bürgerrecht – jemandem als Staatsbürger oder Gemeindemitglied zustehendes Recht.

Aufgabe 5. Was erfahren wir aus Art. 5 (1,3)? Findet man einen identischen Artikel in der russischen Verfassung? Wie denken Sie, seit wann ist in unserer Verfassung dieser Artikel vorhanden? Wie kann man die Situation in der Zeit der UdSSR beschreiben?

Aufgabe 6. Lesen Sie den folgenden Text und äußern Sie danach Ihre Meinung dazu.

Die 13jährige Elmas ist türkische Staatsangehörige und Muslimin. Mit ihrer Familie lebt sie seit ihrer Geburt in Deutschland und besucht nun ein städtisches Gymnasium für Jungen und Mädchen.

Vor geraumer Zeit bereits beantragte ihr Vater „namens der Familie“ bei der Schule, Elmas vom Sportunterricht vollständig zu befreien. Der Sportunterricht wird an der Schule nur gemeinsam für Mädchen und Jungen erteilt. Der Vater begründet seinen Antrag damit, dass es der islamische Glaube aus verschiedenen Gründen der Tochter verbiete, zusammen mit Jungen Sport zu treiben. Des Weiteren könne Elmas gar nicht die Anforderungen im Sportunterreicht erfüllen, da sie zum Tragen weiter Kleidung und des Kopftuchs nach ihrer Religion verpflichtet sei. Elmas, die sich im täglichen Leben streng und konsequent an den Vorgaben ihrer Religion orientiert, gerate in einen unauflösbaren Gewissenskonflikt, wenn sie dennoch zur Teilnahme an dem Unterricht gezwungen werde. Die Schule lehnte aber die Elmases Befreiung von der Unterrichtsveranstaltung ab.

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