Politisches System Deutschlands
Aufgabe 44.Finden Sie Paare von Synonymen.
Das Verfassungsgesetz, das Staatsorgan, das Grundgesetz , der Bundespräsident, die Verfassung, das Parlament, das Recht, die Befugnis, das Staatsoberhaupt, die Volksvertretung.
Aufgabe 45.Lesen Sie den Text „Politisches System Deutschlands“. Zeichnen Sie je ein Schema zu folgenden Themen:
1. Legislative auf Bundesebene
2. Exekutive auf Bundesebene
3. Judikative des Bundes
POLITISCHES SYSTEM DEUTSCHLANDS
Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weswegen Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird. Die Wahlen werden überwiegend als personalisierte Verhältniswahlen durchgeführt. Der Deutsche Bundestag wählt den Bundeskanzler, der die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik auf Bundesebene bestimmt (Richtlinienkompetenz) und die Bundesminister vorschlägt. Über die Einhaltung des Grundgesetzes, der Bundesverfassung, wacht das Bundesverfassungsgericht.
Als parlamentarische Demokratie gilt die Bundesrepublik Deutschland deshalb, weil der Regierungschef direkt durch das Parlament gewählt wird. Im Gegensatz zu präsidialen Demokratien hat der Bundespräsident fast nur repräsentative Funktionen.
Die Mehrheit der Kompetenzen in der Gesetzgebung liegen beim Bund; bedeutende Ausnahmen sind das Polizei- und Kommunalrecht sowie die Kultur- und Bildungspolitik. Die Länder übernehmen große Teile der Verwaltung und der Rechtsprechung. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Landesregierungen auf Bundesebene und ist ein Bundesorgan, weil seine Befugnisse/Kompetenzen sich aus Bundesrecht ergeben.
Legislative auf Bundesebene
Die Legislative der Bundesrepublik verabschiedet Bundesgesetze und wacht über den Bundeshaushalt. Zur Legislative im Bund gehören der Bundestag und der Bundesrat. Der Bundesrat ist keine mit dem Bundestag gleichwertige zweite Kammer. Die Bundesversammlung als aus den Abgeordneten des Bundestages und Delegierten der Landtage bestehendes Bundesverfassungsorgan wählt den Bundespräsidenten. Auch die Bundesrichter werden durch die Richterwahlausschüsse von Bundesrat und Bundestag gewählt.
Die Abgeordneten des Bundestages werden direkt vom Volk gewählt und besitzen damit ein freies Mandat. Der Bundestag beschließt Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler sowie als Teil der Bundesversammlung den Bundespräsidenten, wacht über den Bundeshaushalt, kontrolliert die Regierung, beschließt Einsätze der Bundeswehr, bildet Ausschüsse zur Gesetzesvorbereitung und kontrolliert die Nachrichtendienste.
Im Bundesrat erhält jedes Land nach der Zahl seiner Einwohner 3-6 Stimmen. Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landesregierungen der Länder entsandt und besitzen ein sog. imperatives Mandat. Die Sitzungsleitung im Bundesrat hat der Bundesratspräsident inne, der gleichzeitig Vertretung des Bundespräsidenten ist. Der Bundesrat ist kein rein legislatives Organ Er wurde geschaffen, um die Mitwirkung der Länder an Bundesgesetzen zu gewährleisten, wenn diese die Belange der Länder betreffen. Er ist stets beim Gesetzgebungsprozess beteiligt, sein Veto kann jedoch überstimmt werden, wenn ein Bundesgesetz nicht zustimmungsbedürftig ist. Bei Konflikten zwischen Bundesrat und Bundestag kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Exekutive auf Bundesebene
Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. Das Grundgesetz hat dem Amt des Bundespräsidenten eine relativ schwache Position mit hauptsächlich repräsentativen und formalen Aufgaben und Befugnissen zugewiesen. Politische Wirkung erzielt er daher am ehesten mit Ansprachen und Reden in den gesellschaftlichen Diskussionen. Der Bundespräsident wird durch die Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt und kann für eine zweite Amtszeit wieder gewählt werden.
Die Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland setzt Gesetze und Verordnungen des Staates um. Mitglieder der Exekutive auf Bundesebene sind beispielsweise die Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister), umgangssprachlich auch oft Bundeskabinett genannt, Bundesbehörden und deren Beamte, die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundeswehr und das Auswärtige Amt.
Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesregierung. Er wird durch die Abgeordneten des Bundestages gewählt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz, bestimmt also die Grundzüge der Bundespolitik. Er kann vor Ablauf seiner Amtszeit nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden und durch eine Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestags herbeiführen. Der Bundeskanzler gilt als eines der politischen Machtzentren der Bundesrepublik. Er bestimmt Anzahl und Kompetenzbereich der Ministerien und die Minister.
Judikative des Bundes
Gerichte werden in Deutschland grundsätzlich nicht von selbst tätig. Sie müssen zur Entscheidung angerufen werden. Urteile werden auf der Grundlage von Gesetzen gesprochen. Bundesrichter sind nicht weisungsgebunden. Im Gegensatz dazu unterstehen Staatsanwälte den Justizministern von Bund und Ländern.
Alle Tätigkeiten des Staates sind an das Grundgesetz gebunden. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht. Jeder Bürger kann staatliches Handeln durch eine Verfassungsbeschwerde auf ihre Grundgesetzmäßigkeit überprüfen lassen. Andere wichtige Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die Klärung von Streitfällen zwischen den Staatsorganen (Organstreit) und die Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit (Normenkontrolle). Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Parteiverbot oder die Verwirkung von Grundrechten aussprechen.
Auf Bundesebene haben die Bundesgerichte die Aufgabe, die Rechtsprechung der Gerichte der Länder zu vereinheitlichen. Sie beschäftigen sich mit dem Verfahrensablauf und der gesetzmäßigen rechtlichen Würdigung des durch die Gerichte der Länder festgestellten Sachverhalts. Die oberste Revisionsinstanz für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist der Bundesgerichtshof (BGH).
(aus Wikipedia, gekürzt und bearbeitet)
Aufgabe 46.Stellen Sie die Sätze richtig zusammen.
1. Das Bundesverfassungsgericht…
2. Der Bundeskanzler…
3. Der Bundesrat…
4. Der Bundestag…
5. Der Vermittlungsausschuss…
6. Die Bundesregierung…
7. Die Bundesversammlung…
a. … ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten und ein Teil der Legislative.
b. … wählt den Bundespräsidenten.
c. … besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen.
d. … bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
e. … hat die Aufgabe, über die Erhaltung der Gesetze zu wachen.
f. … ist die Spitze der Exekutive des Bundes und besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Aufgabe 47.Übersetzen Sie den Text.
Aufgabe 48.Berichten Sie über allgemeine Merkmale des deutschen politischen Systems.
Aufgabe 49.Erzählen Sie über einzelne Zweige vom politischen System der BRD. Benutzen Sie Ihre Schemata.