Was bedeuten 2 Termine: das Üb-en und Dlmtschn? Welche Arten lassen sich beim Üb-en (und Dlmtschn) unterschieden?
1. Teilklassende Translation sind das Üb-en und Dolmetschen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen ihnen ergeben sich aus dem Raum-Zeit-Faktor, d. h. beim Üb-en sind Sender und Empfänger des Textes zeitlich und räumlich getrennt, beim Dolmetschen nicht. Beim Üb-en ist deshalb die schriftliche Fixierung des Textes erforderlich (klassisches Üb-en), beim Dolmetschen wird der Text in der Regel nur einmal mündlich geboten (klassisches Dolmetschen). Dazwischen liegt allerdings eine Reihe von Mischformen, die sich vor allem aufgrund des Einsatzes moderner Technik ergeben (z B. Maschinendiktat, Tonträgerdiktat). Das entscheidende Merkmal für das Dolmetschen und der wesentliche Unterschied zum Üb-en ist, dass der mündlich dargebotene AS-Text nur einmal gegeben wird und dass er zum Zeitpunkt der Umkodierung fonetisch nicht mehr realisiert wird; der Originaltext stellt also nicht mehr das sprachliche Gebilde für die Umkodierung dar, sondern der im Kurzzeitgedächtnis (und in Notizen) gespeicherte Inhalt der Nachricht. Das ist mit der sprachlichen Gestalt das AS-Textes schon nicht identisch. Beim schriftlichen Üb-en dagegen liegt der AS-Text während des gesamten Übersetzungsprozesses vor.
Beim Üb-en und Dolmetschen lassen sich Arten unterscheiden: literarisches Üb-en, wissenschaftlich-technisches usw. Hier ergeben sich um Abhängigkeit von den Textarten zusätzliche Aspekte. So ist z B. bei einer literarischen Üb-ung gleichzeitig die künstlerische Leistung nachzuvollziehen, die in der Einmaligkeit des Sprachkunstwerkes liegt.
Beim Dolmetschen unterscheiden wir biliterales und uniliterales Dolmetschen, was sich auf der Rolle des Kommunikationspartner bezieht, und konsekutiv bzw. semultativ, das sich auf die unterschiedliche Verfahrungsweise bezieht. Vom biliteralen Dolmetschen sprechen wir dann, wenn zwischen den Kommunikationspartnern direkte mündliche dialogische Redetätigkeit stattfindet. Uniliterales Dolmetschen ist durch die monologische Redetätigkeit des Dolmetschens gekennzeichnet (z B. bei der Redevortrag).
Translation | inhaltsbearbeitendes Übertragen |
1. Für beide Adresategruppen (Originalübersetzung) besteht das gleiche kommunikative Ziel | 1. Für den Adressaten des ZS-Textes besteht das gleiche kommunikative Ziel wie für den das AS-Textes. Für den ZS-Text ensteht neues kommunikatives Ziel, denn es werden nur die Informationen realisiert, die der neue Adressat braucht. Deshalb kommt es zur Reduktion (Kürzung) oder Expansion des AS-Textes, als Bearbeitung des Inhaltes. Inhaltsbearbeitendes Übertragen ist die die Anpassung des AS-Textes an die ZS-Erfordernisse. Konkrete Formen sind z B. die zusammenfassende Ün-ung, Kürzüb-ung, referierendes Üb-en, annotierendes Üb-en u a. |
2. Bei der Translation treten nur die (sprachlichbedingten) gesetzmäßigen Veränderungen auf. | 2. Beim inhaltsbearbeitenden Übertragen treten zusätzliche Veränderungen auf, die sich durch die übergeordnete Tätigkeit () |
3. Bei der Translation ist optimale kommunikative Äq-z anzustreben. | 3. Beim inhaltsbearbeitenden Übertragen lässt sich nur partielle Äq-z erreichen |
4. Bei der Translation sind der Text 1 und der Text 2 umkehrbar. | 4. Beim inhaltsbearbeitenden Übertragen sind die beide Texte nicht umkehrbar |
5. Bei der Translation ist der AS-Text die einzige Vorgabe für den Üb-er | 5. Beim inhaltsbearbeitenden Übertragen benötigt der Üb-er darüber hinaus zusätzliche Angaben seitens des Auftraggeber, ob es sich um eine komplimentierte oder selektive Wiedergabe handeln soll. Keines Falls dar der Pb-er selber eigenmächtig reduzieren. |