Transportsystem deutschlands

Eine moderne Industriegesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland benötigt ein hochentwickeltes Verkehrssystem. Es sichert den Menschen die freizügige Bewegung, erleichtert ihnen die Wahl des Wohnorts und des Arbeitsplatzes. Industrie, Gewerbe und Handel können nur mit einem gut ausgebauten Verkehrsnetz ihre Leistungskraft und die erforderliche Flexibilität entfalten. Dies ist für ein so außenhandelsorientiertes Land wie Deutschland besonders wichtig. Mit dem Europäischen Binnenmarkt und der Öffnung Osteuropas wird Deutschland noch stärker als bisher zur Drehscheibe der Wirtschafts- und Verkehrsströme im Herzen Europas. Im Mittelpunkt des Verkehrssystems steht der Strassenverkehr, der die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Transportmengen dominiert. So war im Jahr 2008 die Länge der überörtlichen Strassen in Deutschland mit 231 480 km rund 5,5-mal so gross wie die Länge der Eisenbahnstrecken und rund 31-mal so lang wie die Länge der Binnenwasserstrassen.

Sowohl bei den transportierenden Gütern als auch bei den beförderten Personen sind die Hauptverkehrsmittel Kraftfahrzeuge. Im Güterverkehr liegt beim Beförderungsaufkommen der Strassengüterverkehr mit weitem Abstand an erster Stelle.

ARTEN DER BEFÖRDERUNG

Für die Warenbeförderung kann man den Eisenbahn-, Wasser-, Luftverkehr und die Postsendungen anwenden. Die Transportkosten trägt bei der Beförderung der Fracht der Verkäufer: mit der Eisenbahn bis zur Staatsgrenze seines Landes. Bei der Beförderung mit dem Lastkraftwagen trägt er die Transportkosten bis zur Stelle der Umladung auf die Transportmittel des Käufers; mit einem Schiff (fob Lieferungen) bis zum Ort der Verschiffung der Ware; mit einem Schiff (cif und caf Lieferungen) bis zur Ankunft des Schiffes an den Entladehafen. Bei der Beförderung mit einem Flugzeug trägt der Verkäufer die Transportkosten bis zur Abgabe der Ware für die Weiterbeförderung an die Organisation des Luftverkehrs im Lande des Verkäufers. Per Post kommen die Waren bis zum Bestimmungsort.

Als Lieferdatum beim Eisenbahnverkehr gilt das Datum des Stempels auf dem Eisenbahnfrachtbrief. Beim Autoverkehr gilt das Datum des Dokumentes, das (KOTopbiu) die Annahme der Ware auf die Transportmittel des Käufers bestätigt. Beim Wasserverkehr gilt das Datum des Seefrachtbriefes, beim Luftverkehr - das Datum des Frachtbriefes des Luftverkehrs. Bei den Postsendungen gilt das Datum des Postlieferungsscheines.

Die Übergabe der Ware an den Käufer erfolgt bei dem Schienen- und Autotransport sowie beim Luftverkehr im Augenblick der Umladung der Ware von den Transportmitteln des Verkehrslandes auf die Transportmittel des Käuferlandes, bei dem Wasserverkehr während des Übergangs der Ware über die Bord des Schiffes im Versandhafen. Bei den Postsendungen erfolgt die Übergabe der Ware von dem Verkäufer an den Käufer im Moment der Übergabe der Ware an das Postamt des Verkäuferslandes.

Aber es gibt Fälle, wenn der Käufer und Verkäufer von der Verantwortung für partielle oder vollständige Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (und folglich für die Unversehrtheit der Ware) befreit werden. Diese Fälle sind die Folgerungen der Forcemajeure. Das sind außerordentliche Umstände, wie zum Beispiel das Erdbeben, unerwartete scharfe Witterungsumschläge (перемена погоды) oder Erscheinungen, die die Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich machen

VERPACKUNG

Die Verpackung spielt bei der Güterbeförderung eine große Rolle. Man verwendet verschiedene Verpackungsarten, die in unserem Land für Exportlieferungen existieren. Bei der Verpackung berücksichtigt man alle möglichen Arten des Umladens, die Dauer und die Transportarten. Die Maschinen und Ausrüstungen muss man vor der Verpackung unbedingt schmieren. In jedes Kollo soll man eine Verpackungsliste hineinlegen. Ein Exemplar der Verpackungsliste legt man in die Kiste mit der Ausrüstung hinein oder befestigt an eine Außenseite der Kiste. Wenn man die Ausrüstung oder die Maschine ohne Verpackung absendet, bedeckt man in diesem Fall der Umschlag mit einer dünnen Blechplatte. Schneller und zuverlässiger erfolgt die Beförderung in Containern. Man verwendet diese Art der Beförderung breit und weit. Aber man muss ein einheitliches Containertransportsystem einführen.

Das Containertransportsystem gewährleistet hohe technische und ökonomische Leistungen. An die Markierung stellt man bestimmte Anforderungen. Die Markierung muss den Bestimmungen entsprechen. Sie erfolgt in der Sprache des Verkaufslandes. Jedes Kollo muss folgende Markierung haben wie die Nummer des Kollos, die Bezeichnung des Abnehmers, das Netto- und Bruttogewicht. Die Markierung soll man mit einer Farbe auftragen, die nicht gelöscht werden kann. Wenn es die Spezifik erfordet, so trägt man auf die Verpackung eine zusätzliche Spezialmarkierung auf.

Markierungen von Kisten und unverpackten Maschinen erfolgen von beiden Seiten. Das ist die richtige Markierung.

LOGISTIK

Logistik verbindet die betrieblichen Bereiche Lagerung und Transportwesen. In der Regel erfordert eine gut funktionierende Logistik hohe Investionskosten. Konkreter wird Logistik definiert als integrierte Planung (Logistikplanung), Organisation, Steuerung, Abwicklung und Kontrolle des gesamten Material-und Warenflusses mit den Informationsflüssen.

Pragmatischer wird dies auch durch die SEVEN RIGHTS der Logistik ausgedrückt:

Es gilt, das richtige Gut in der richtigen Menge, im richtigen Zustand (in der richtigen Qualität),am richtigen Ort, Zur richtigen Zeit, für den richtigen Kunden und zu den richtigen Kosten bereitzustellen.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Logistik ist der Transport. Logistik ist verantwortlich für den Transport vom Hersteller zum Unternehmen sowie für den Transport zum Kunden. Sie ist damit stark abhängig von der Verkehrsinfrastruktur.

Spezialaufgaben der Logistik sind z.B. die Sicherung der Güter während der Lagerung und während des Transportes.

Die Ziele der Logistik sind die Erbringung einer hochwertigen Leistung, Qualität und Kostensenkung.

TRANSPORTSYSTEM IN MINSK

Transportsystem in Minsk ist sehr gut und günstig organisiert. Hier sind solche Verkehrsarten vorgestellt, wie Automobil-, Eisenbahn- und Luftverkehr.

Unter dem Automobilverkehr in unserer Hauptstadt versteht man Straβenbahnen, Busse, Trolleybusse (oder anders — O-Busse), U-Bahn, Linientaxi, Lkws und Pkws.

Seit dem Oktober 1929 existiert in Minsk Straβenbahnverkehr. Zuerst gab es nur eine Linie von Komarowskij Markt bis zur Station Towarnaja. Heute ist diese Verkehrsart mit 10 Linien und einem Straβenbahndepot vorgestellt.

Die ersten Trolleybusse erschienen in unserer Stadt im Jahre 1952. Seit dieser Zeit entwickelte sich diese Transportart sehr intensiv. Im Moment gibt es auf den Minsker Straβen mehr als 70 Linien in verschiedene Richtungen und 5 O-Busdepots.

Minsker U-Bahn ist relativ neu. Die erste Linie wurde im Jahre 1984 in Betrieb genommen. Heutzutage funktionieren zwei Linien mit 25 Stationen (insgesamte Länge 30,3 km) und 2 Depots. 9 von den existierenden Stationen sind mit bequemen Rolltreppen eingerichtet Dazu sind noch zwei Linien mit vielen Stationen geplant. Diese Transportart ist bei den Einwohnern sehr beliebt - hier gibt es keine Staus und Verkehrsintervall zwischen den Zügen macht ungefähr 2 Minuten zusammen. Minsker U-Bahn befördert täglich etwa 800 Tausend Passagiere.

Eine sehr bequeme Transportart in Minsk ist Linientaxi. Hier arbeiten rund 900 Autos in mehr als 140 Richtungen. Alle Fahrgäste fahren zum gleichen Preis unabhängig von der Fahrtlänge.

Direkt in Minsk ist Eisenbahn nicht so gut entwickelt, wie andere Transportarten: in der Stadt gibt es 5 Stationen und 10 Haltestellen. Der gröβte Passagierenumfang füllt auf die Station „Minsk — Passazhirskij".

In der Hauptstadt gibt es 2 Flughäfen. Flughafen „Minsk I" ist meistens für die inneren Flüge vorgesehen. Flughafen „Minsk II", der nicht weit von Minsk liegt, ist für die längeren Flüge verantwortlich. Die gröβte Nationalfluggesellschaft stellt Firma „Belavia" dar. Sie vollzieht Flüge in 27 Luftrouten.

In Minsk funktioniert eine modern eingerichtete Ringstraβe, die um die ganze Stadt geht. Der Verkehr auf dieser Straβe ist sehr intensiv — manchmal biszu 50 Tausend Autos am Tag. Dabei muss man sagen, dass praktisch alle Autos, abgesehen von der Geschwindigkeitsbegrenzung, schneller als 120 km pro Stunde fahren. Diese Straβe ist mit modernsten elektronischen Schildern ausgerüstet, die aktuelle Luft- Straβenbedeckungstemperaturen und Zeit zeigen. An manchen Stellen kann man eigene Geschwindigkeit sehen. Dankbar dieser Ringstraβe ist Minsk und ihre Hauptverkehrsader- Prospekt der Unabhängigkeit - viele Staus und viele ökologische Probleme entlastet.

Gefahrgüter

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen und Gegenstände), die die gefährlichen Stoffe enthalten. Aufgrund ihrer Natur, ihrer physischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes können sie beim Transport bestimmte Gefahren für öffentliche Sicherheit, für das Leben und die Gesundheit von Menschen tragen. In der Republik Belarus gibt es das Gefahrgüterbeförderungsgesetz und bestimmte Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgütern.

Das ist eines der wenigen Gebiete, auf dem es schon seit längerer Zeit übergreifende (межведомственный) Regelungen gibt. Und die meisten Staaten haben sich diesen Regelungen angeschlossen. In diesen Vorschriften gibt es Inhaltsverzeichnis und Abgrenzung zum Gefahrstoff und verschiedene Tabellen zur Charakteristik, Einteilung und Kennzeichnung der Stoffe und Zubereitungen

Gefahrgüter teilt man in 9Klassen und viele Unterklassen: explosive Stoffe; Gase; entzündbare flüssige Stoffe, die mit demWasser entzündlicheGasebilden; entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe; organische Peroxide; giftige Stoffe; ansteckungsgefährliche Stoffe; radioaktive Stoffe; ätzende Stoffe, verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.

Man soll Gefahrguter und Gefahrstoffe sowie Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht unterscheiden. Das sind verschiedene Rechtsgebiete. Das Gefahrgutrecht kommt bei der gesammten Beförderung und transportbedingter Zwischenlagerung, und das Gefahrstoffrecht - bei der Lagerung und der Verwendung. Nicht jeder Gefahrstoff ist ein Gefahrgut und umgekehrt: nicht jedes Gefahrgut ist ein Gefahrstoff.

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