Das politische System DER BUNDESREPUBLIK
Der Staatliche aufbau
Das vereinte Deutschland besteht jetzt aus 16 Bundesländern. Zu den 11 Bundesländern der BRD sind fünf neue Bundesländer auf dem Territorium der ehemaligen DDR hinzugekommen. Unter diesen 16 Bundesländern gibt es drei Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen, von denen jeder den Status eines Bundeslandes hat.
Die Bundesrepublik ist ein föderativer staat, d.h. die Bundesländer haben weitgehende Autonomie, besonders in der Kulturpolitik.
Die Bundesländer haben eigene Regierungen und Parlamente. Die Parlamente der Bundesländer heiβen «Landtage». In den Stadtstaaten heiβen die Regierungen «Senat»; die Parlamente in Hamburg und Bremen heiβen «Bürgerschaft» und in Berlin «Abgeordnetenhaus». Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt; und diese sind wiederum in Landkreise gegliedert.
Die kleinste Verwaltungseinheit ist die Gemeinde. Auch sie hat ein eigenes Parlament, das gemeinderat heiβt.
Die Verfassung der Bundesrepublik ist das Grundgesetz vom 8. Mai 1949. Das Grundgesetz bestimmt, daβ die Bundesrepublik deutschland ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat ist. Die Fahne der Bundesrepublik ist schwarz-rot-gold.
Die Verfassungsorgane sind der Bundespräsident, das Parlament und die Regierung. Das Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident, der auf fünf Jahre gewählt wird. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Bundestag und Bundesrat.
Der Bundesrat ist die Ländervertretung und bildet das föderative Element in der Verfassungsstruktur der Bundesrepublik. Jedes Bundesland hat dort von drei bis fünf Stimmen.
Der Bundestag ist die Volkvertretung. Das Volk wählt die Bundestagsabgeordneten alle vier Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestags sind die gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt, und danach stellt er die Minister seiner regierung (sein Kabinett) vor. Nach dem Grundgesetz bestimmt der Bundeskanzler in den folgenden vier Jahren die Richtlinien der Politik.
Die parteien spielen bei der politischen Meinungsbildung in der Bundesrepublik eine wichtige Rolle. Bei jeder Bundestagswahl, wie auch bei Landtagswahlen geben die Wähler ihre Stimme einer bestimmten Partei oder dem Kandidaten, den die Partei aufgestellt hat. Parteilose Kandidaten haben selten eine Chance. Die partei mit den meisten Wählerstimmen stellt im Allgemeinen auch den Regierungschef. Der wiederum bildet sein Kabinett mit seinen Parteifreunden. Er kann auch Parteilose in sein Kabinett aufnehmen.
Wenn eine Partei bei einer Wahl keine 5% der Stimmen erhält, kann sie keinen Abgeordneten in den Bundestag entsenden.
Insgesamt gibt es heute in der Bundesrepublik etwa 40 politische Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen. Die gröβten und bedeutendsten Parteien, die im Bundestag und in den Länderparlamenten vertreten sind, sind die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SDP), die Christlich-Demokratische Union (CDU) und Christlich-Soziale Union (CSU), die nur in Bayern vertreten ist, die Freie Demokratische Partei (FDP), die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) als Nachfolgepartei der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands der ehemaligen DDR) und «die Grünen», die aus Bürgerinitiative entstanden ist.
Aufgaben zum Text
I. Beantworten Sie die Fragen zum Text!
1. Aus wie vielen Bundesländern besteht Deutschland?
2. Was für ein Staat ist die Bundesrepublik Deutschland?
3. Nennen Sie die Verfassungsorgane der BRD.
4. Was sind die Aufgaben des Bundestags?
5. Auf wie viel Jahre wird der Bundeskanzler gewählt?
6. Wer ist jetzt der Bundespräsident Deutschlands? Und der Bundeskanzler?
7. Wie heiβen die Parlamente der Bundesländer?
8. Was ist eine Gemeinde?
9. Unter welchen Bedienungen kann die Partei ihren Abgeordneten in den Bundestag entsenden?
10. Nennen Sie die führenden Parteien in Deutschland.
II. Übersetzen Sie folgende Ausdrücke aus dem Deutschen ins Russische!
die ehemalige DDR; ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat; die Verfassungsorgane; der Bundestagsabgeordnete; alle vier Jahre wählen; die Minister der Regierung vorstellen; die Richtlinien der Politik bestimmen; die politische Meinungsbildung; die Stimme einer bestimmten Partei geben; den Abgeordneten in den Bundestag entsenden.
III. Sagen Sie, ob es richtig oder falsch ist!
1. Deutschland besteht aus 13 Bundesländern.
2. In Bonn haben die Regierung und der Bundestag ihren Sitz.
3. Die Bundesländer haben keine eigenen Regierungen und Parlamente.
4. Das Parlament in Hamburg heiβt Senat.
5. Die kleinste Verwaltungseinheit hat ein eigenes Parlament, das Gemeinderat heiβt.
6. Die Verfassung der BRD ist das Grundgesetz vom 3. Oktober 1990.
7. Die Fahne Deutschlands ist schwarz-rot-gold.
8. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident.
9. Der Bundeskanzler wird auf fünf Jahre gewählt.
10. Die Bundestagsabgeordneten werden vom Bundesrat gewählt.
11. Der Bundestag ist die Volksvertretung.
12. Der Bundeskanzler stellt sein Kabinett vor.
13. Die Parteien spielen im politischen Leben des Landes gar keine Rolle.
IV. Nennen Sie das zusammengesetzte Substantiv!
Muster: die Stadt – der Staat = der Stadtstaat
der Bund – die Regierung
die Verwaltung – die Einheit
der Grund – das Gesetz
die Verfassung – das Organ
das Volk – die Vertretung
die Meinung – die Bildung
der Wähler – die Stimme
IV. Sagen Sie es auf Deutsch!
На территории бывшей ГДР возникли пять новых федеральных земель. ФРГ является демократическим, федеративным и социальным правовым государством. Парламент, который состоит из двух палат, наряду с президентом и правительством является конституционным органом. Каждая федеральная земля имеет в Совете федерации от трех до пяти голосов. Бундестаг – это представительство народа. Депутаты в Бундестаг выбираются каждые четыре года. Канцлер ФРГ определяет основные направления политики правительства. Партии играют большую роль при формировании политического мнения.
V. Erzählen Sie den Text nach!
Das Partizip II
Партицип IIобразуется от основы глагола с помощью приставки ge- и суффиксов -(e)t для слабых глаголов и -en для сильных глаголов.
Infinitiv:mach-en Partizip II: ge-mach-t
komm-en ge-komm-en
У глаголов с отделяемой приставкой приставка ge- стоит между отделяемой приставкой и глаголом, например:
aufstehen - aufgestanden
Глаголы с неотделяемой приставкой, а также глаголы с суффиксом
–ieren образуют das Partizip II без приставки ge- , например:
besprechen – besprochen
marschieren – marschiert
Die alten und neuen Bundesländer
Die Bundesrepublik hat eine föderalische Struktur: jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament, den Landtag. Berlin, Bremen und Hamburg haben einen Senat.
Die Länder sind für die Verwaltung, das Verkehrswesen, die Energieversorgung, das Schulwesen, den Kulturbereich und die Polizei verantwortlich.
Die Städte und Gemeinden kümmern sich um die sozialen Einrichtungen und das Meldewesen. Der Bund ist für nationale und internationale Angelegenheiten, zum Beispiel für Auβen- und Verteidigungspolitik, zuständig.
Die Länder sind auf Bundesebene im Bundesrat vertreten, der bei der Gesetzgebung mitbestimmt.
Bund und alte Bundesländer fördern gemeinsam den Aufbau der neuen Bundesländer (der so genannte Solidarpakt).
Die neuen Bundesländer – Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen – wurden 1990 anstelle der 14 DDR-Bezirke wiedergegründet. Sie existierten schon einmal in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, wurden aber 1952 von der DDR-Regierung aufgelöst.