Zur der Geschichte Preußens

DEUTSCHLAND

Сборник текстов по внеаудиторному чтению

для слушателей

по теме «Германия»

Составитель

доцент кафедры иностранных языков

Ачкевич В.А.

Москва 2005

Пояснительная записка

Данный сборник текстов предназначен для развития навыков различных видов чтения и перевода специальной профессионально ориентированной литературы слушателей факультета заочного и вечернего обучения Московского университета МВД РФ.

Сборник состоит из вводного текста «Германия» и 16 тематических текстов, посвящённых федеральным землям.

Каждый из 16 текстов по федеральным землям включает в себя 3 текста:

I - общая характеристика федеральной земли (географическое положение, территория, население, крупные города, промышленность, достопримечательности, знаменитые личности);

II - органы власти федеральной земли (законодательные, исполнительные и судебные);

III - текст, посвящённый истории федеральной земли или выдающейся личности, жизнь которой связана с данной землёй.

Методические указания

Каждому слушателю предлагается выбрать один из 16 текстов, посвящённых какой-либо федеральной земле.

Части I и II текста предназначены для ознакомительного чтения, т.е. умению изложить общее содержание этих текстов на русском языке.

Часть III текста следует перевести полностью и перевод представить на кафедру.


Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland liegt im Herzen Europas. Sie ist umgeben von neun Nachbarstaaten: Dänemark im Norden, von Polen und der Tschechischen Republik im Osten, Österreich und der Schweiz im Süden, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden im Westen. Diese Mittellage wurde noch ausgeprägter seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990. Deutschland bildet eine Brücke zu den mittel- und osteuropäischen Staaten.

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist rund 157 000 km2 groß. Die längste Ausdehnung von Norden nach Süden beträgt in der Luftlinie 856 km, von Westen nach Osten 640 km. Die Grenzen der Bundesrepublik haben eine Länge von insgesamt 3 758 кm.

Deutschland zählt rund 82 Millionen Einwohner (darunter über 7 Millionen Ausländer). Die Bundesrepublik ist nach der Russischen Föderation der bevölkerungsreichste Staat Europas, vor Großbritannien und Nordirland mit 58,9, Frankreich mit 58,5 und Italien mit 57,5 Millionen Menschen.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Ländern (in Klammern die Hauptstädte):

Baden-Württemberg (Stuttgart),

Bayern (München),

Berlin,

Brandenburg (Potsdam),

Bremen,

Hamburg,

Hessen (Wiesbaden),

Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin),

Niedersachsen (Hannover),

Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf),

Rheinland-Pfalz (Mainz),

Saarland (Saarbrücken),

Sachsen (Dresden),

Sachsen-Anhalt (Magdeburg),

Schleswig-Holstein (Kiel),

Thüringen (Erfurt).

Berlin, Bremen und Hamburg sind Stadtstaaten. Die Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.

Deutschland war immer in Länder gegliedert, aber die Landkarte änderte sich im Laufe der Jahrhunderte. Die Bundesländer in ihrer heutigen Gestalt sind größtenteils nach 1945 und nach dem 8. Oktober 1990 gebildet worden.

Zur der Geschichte Preußens - student2.ru

Baden-Württemberg

Einwohner 10,3 Mio

Fläche 35 751 qkm

Landeshauptstadt Stuttgart

I

Baden-Württemberg gehört landschaftlich zu den schönsten Gegenden der Bundesrepublik. Der Schwarzwald ist eines der beliebtesten deutschen Erholungsgebieten. Der Bodensee, die Flußtäler von Rhein, Donau und Neckar, das Bergland des Kaiserstuhls sind viel besuchte Urlaubsziele . Jedes Jahr kommen mehr Touristen nach Baden-Württemberg, als das Land Einwohner hat.

Baden-Württemberg ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsstandort; hier sind Weltfirmen wie Daimler-Benz, Bosch, Porsche angesiedelt. Die wirtschaftliche Stärke des Landes zeigt sich zum Beispiel darin, dass Baden-Württemberg nahezu das Exportvolumen von Spanien, Schweden oder Singapur erreicht.

Das Land nimmt mit seinen Aufwendungen für die Forschung weltweit einen Spitzenplatz ein. Mehrere hundert Firmen befassen sich mit der Informationstechnologie, der Energie- und Imwelttechnik sowie Biotechnik und Gentechnik.

Die 1386 gegründete Heidelberger Universität ist die älteste in Deutschland, in Karlsruhe wurde die erste deutsche Technische Hochsschule errichtet.

Die bedeutendsten Städte des Landes sind: die Hauptstadt Stuttgart mit 586 000 Einwohnern, Karlsruhe mit 277 000 Einwohnern (Sitz der höchsten deutschen Gerichte: des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichts- hofes), Freiburg im Breisgau (200 000 Einwohner) mit seiner Universität von 1457.

Mit seinen fast tausend Museen (darunter zum Beispiel das Uhrenmuseum in Furtwangen mit seiner einmaligen Sammlung Schwarzwälder Kuckucksuhren), zwei Staatstheatern, zehn Stadttheatern, Festspielen, Filmfestivals ist Baden-Württemberg ein Land der Philosophen und Künstler. Literaturgedenkstätte und –preise erinnern an die zahlreichen Persönlichkeiten der deutschen Geistesgeschichte, die hier ihre Heimat hatten: Friedrich Schiller (1759-1805), Wilhelm Hauff (1802-1827), Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831), Friedrich Wilhelm Schelling (1775-1854), Martin Heidegger (1889-1976) und viele andere. Baden-Württemberg ist auch ein wichtiges Medienzentrum und Standort vieler Verlage; 33% der deutschen Zeitschriften und 22% der Bücher werden hier verlegt.

II

Die verfassungsgebende Landesversammlung hat die Verfassung vom 11.11.1953 beschlossen. Nach dieser Verfassung ist Baden-Württemberg ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Die Verfassung behandelt in eigenen Abschnitten das Verhältnis Mensch und Staat, Religion und Religionsgemeinschaften, Erziehung und Unterricht. Die Grundrechte und staatsbürgerliche Rechte des GG sind zum Bestandteil der Landesverfassung erklärt. Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke eingeteilt, diese wiederum in Landkreise und kreisfreie Städte.

Der Landtag als die gewählte Vertretung des Volkes übt die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt. Der Landtag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn 1/6 der Wahlberechtigten dies verlangt und die Mehrheit der Wahlberechtigten bei einer Volksabstimmung diesem Verlangen beitritt.

Die vollziehende Gewalt wird von der Regierung ausgeübt, die aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern besteht. Als weitere Mitglieder der Regierung können Staatssekretäre, jedoch nur bis zu einem Drittel der Ministerzahl, und ehrenamtliche Staatsräte vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, die Minister werden durch den Ministerpräsidenten berufen. Die Regierung bedarf zur Amtsübernahme der Bestätigung des Landtags. Auf Beschluss von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags muss der Ministerpräsident ein Mitglied der Regierung entlassen. Die Aufgabe des Ministerpräsidenten ist es, die Richtlinien der Politik zu bestimmen, den Vorsitz in der Regierung zu führen und die Geschäfte der Regierung zu leiten. Er vertritt auch das Land nach außen. Innerhalb der gegebenen Richtlinien leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig.

Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten ist ein Staats- gerichtshof gebildet.

III

Wilhelm Hauff

Wilhelm Hauff, der bekannte volkstümliche spät- romantische deutsche Prosadichter des XIX. Jahrhunderts, wurde am 29. November 1802 in der Familie eines Beamten in der Stadt Stuttgart geboren. Er besuchte eine Kloster- schule und das Tübinger Stift, ohne jedoch später ein Pfarramt zu übernehmen.

Später lebte er in einer reichen Familie als Erzieher. Mit dieser Familie reiste er durch Frankreich, Nord- und Mittel- deutschland. Dann arbeitete er als Redakteur an einer Zeitschrift.

Berühmt wurde Wilhelm Hauff durch den vielgelesenen Roman „Liechtenstein“ (1826), mit dem er die Gattung des historischen Romans im Anschluss an Walther Scott in Deutschland einführte.

Zu seinen Werken zählen Liebesgedichte, Balladen, Soldatenlieder. 1825-1826 erschienen drei große Werke Hauffs: „Der Mann im Mond“, „Mitteilungen aus den Memorien des Satans“ und eine Sammlung seiner Märchen.

Seine Märchen nehmen einen besonderen Platz in der Weltliteratur ein. Die Kunstmärchen „Kalif Strolch“, „Zwerg Nase“, „Das harte Herz“, „Die Erzählungen vom kleinen Muk“ lesen heute Kinder und ihre Eltern in der ganzen Welt.

Wilhelm Hauff starb am 18. November 1827 im Alter von 25 Jahren in Stuttgart.

Freistaat Bayern

Einwohner 12,0 Mio

Fläche 70 552 qkm

Landeshauptstadt München

I

Die historische Bezeichnung „Freistaat“ besagt, dass Bayern ein republikanischer, kein monarchischer Staat ist. Das flächengrößte Land mit seinen zwölf Millionen Einwohnern ist stolz auf seine Geschichte, die bis ins 6. Jahrhundert zurückreicht.

Die Alpen mit der Zugspitze, dem mit 2962 m höchsten Berg Deutschlands, das Alpenvorland mit seinen zauberhaften Seen, wie Chiemsee und Königsee, der Bayerische Wald mit seinem Nationalpark, die Fränkische Alb, der Spessart und viele andere Landschaften bieten dem Touristen unvergleiche Anreize zum Naturerlebnis und zur Erholung.

Aus dem agrarisch geprägten Land ist Bayern nach 1950 zu einem modernen Industrie- und Dienstleistungsstaat geworden. Das bayerische Bier (gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516) ist weltbekannt, fränkischer Wein ist von den Kennern sehr geschätzt. Die Zwillingsstädte Nürnberg (493 000 Einwohner) und Fürth (109 000 Einwohner), 1815 durch die Deutschlands erste Eisenbahnstrecke verbunden, bilden ein Industriezentrum mit Elektrotechnik, Maschinen- und Fahrzeugbau, Druckereien, Kunststoff-, Spielwaren- und Nahrungsmittelindustrie.

Die Landeshauptstadt München (1,23 Millionen Einwohner) hat eine eigene Atmosphäre und weist ein dynamisches pulsierendes Wirtschaftsleben auf: Auto- und Flugzeugindustire, Elektro- und Elektronikindustrie, Versicherungs- und Verlagswesen. Mit seinen Unversitäten und anderen Hochschulen, der Bayerischen Staatsbibliothek – mit über sechs Millionen Bänden, einer der größten in Europa, dem Max-Plank-Institut für Plasmaphysik, dem Forschungsreaktor und vielen weiteren Einrichtungen ist die Stadt ein bedeutsames Zentrum für Wissenschaft und Forschung. Der Flughafen, benannt nach dem langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef- Strauß, ist wichtiger Stützpunkt des internationalen Luftverkehrs. 1998 wurde das neue Messegelände auf dem ehemaligen Flughafen München-Riem eröffnet. Hier findet das alljährliche Münchner Oktoberfest.München besitzt mit dem einzigartigen Deutschen Museum die weltgrößte Sammlung zur Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik, dazu zahlreiche historische Bauten und Kunstmuseen wie die alte und neue Pinakothek.

Nürnberg, die Stadt von Albrecht Dürer (1471-1528) und Hans Sachs (1494-1576) bewahrt in ihren Kirchen spätmittelalterliche Kunstschätze hohen Ranges.

33 feste Bühnen und 34 Freilichtbühnen gibt es in Bayern. Alljährlich werden während der Bayreuther Festspiele die Opern Richard Wagners aufgeführt, der 1872-1883 hier lebte. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel die Münchner Festspiele, die Europäischen Wochen in Passau, die Bachwoche in Ansbach, das Würzburger Mozartfest.

II

Nach der Verfassung vom 2.12.1946 ist Bayern ein Freistaat, Volksstaat, Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. In eigenen Abschnitten der Verfassung werden Grundrechte und Grundpflichten festgelegt sowie Grundsätze für das Gemeinschaftsleben (Ehe und Familie, Bildung und Schule, Religion) sowie für Arbeits-, Eigentums- und Landwirtschaftsordnungen entwickelt. Bayern ist in 7 Regierungsbezirke eingeteilt, diese wiederum in Landkreise und kreisfreie Städte.

Die gesetzgebende Gewalt steht ausschließlich dem Volk und der Volksvertretung zu. Wichtiges Gesetz- gebungsorgan ist der Landtag. Er besteht aus den Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem Verhältniswahlrecht von den wahlberechtigten Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen für vier Jahre (ab 1998 alle fünf Jahre) gewählt werden. Die Verfassung sieht vor, dass das Volk unmittelbar durch Volksbegehren und Volksentscheid an der Gesetzgebung mitwirkt. Die Staatsbürger haben das Recht, des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Kreise durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln.

Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen der Staatsregierung (Ministerpräsident, Staatsminister, Staatssekretäre) und der nachgeordneten Vollzugsbehörden. Die Zahl der Minister der Staatsregierung wurde durch Gesetz vom 20.2.1998 auf 17 beschränkt. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, die Staatsminister und Staatssekretäre mit Zustimmung des Landtags vom Ministerpräsidenten berufen. Der Ministerpräsident führt in der Staatsregierung den Vorsitz und leitet ihre Geschäfte; er bestimmt die Richtlinien der Politik.

Als oberstes Gericht für staatsrechtliche Fragen besteht ein Verfassungsgerichtshof.

III

Georg Simon Ohm

Der berühmte deutsche Physiker Georg Simon Ohm wurde am 16. März 1789 in der Stadt Erlangen in der Familie eines einfachen Handwerkers geboren.

Bereits mit 16 Jahren konnte Georg Simon Ohm das Lehrverfahren seines Vaters an der Universität seiner Vaterstadt erproben. Aber schon erwies es sich, dass der Weg zu den Quellen der Erkenntnis kostspielig war. Der junge Ohm musste Geld verdienen, wenn er leben, studieren und forschen wollte. Er wanderte in die Schweiz, wurde Lehrer an einer Privatschule, erteilte Privatstunden, bis er nach Erlangen zurückkehren und promovieren konnte. Er wurde Privatdozent an der Erlanger Universität, aber erkannte bald, dass er von den Vorlesungshonoraren nicht existieren und forschen konnte.

Georg Simon Ohm war 4 Jahre lang Lehrer der Physik und Mathematik an der Realschule in Bamberg und 10 Jahre am Gymnasium in Köln und experimentierte in seinen wenigen Freistunden , um durch die Lösung des Widerstandsproblems die praktische Nutzung der elektrischen Kraft zu erschließen.

1827 war es soweit. Sein Werk „Die galvanische Kette, mathematisch bearbeitet“ war geschrieben, das Ohmsche Gesetz entdeckt und ein zweites formuliert. Er war auf rein experimentellem Wege zu seinen Ergebnissen gelangt.

Er wusste, dass auch Optik und Akustik eine Menge ungelöster Probleme hatten. Er entdeckte, diesmal auf rein mathematischem Wege, das nach ihm benannte akustische Gesetz. Er beschäftigte sich auch mit den Problemen der Molekularphysik.

5 Jahre erteilte er an der Kriegsschule Mathematik, dann 16 Jahre an der polytechnischen Schule in Nürnberg. Seit 1842 arbeitete er als Professor der Physik an der Universität München.

Georg Simon Ohm starb am 7. Juli 1854 in München.

Berlin

Einwohner 3,46 Mio

Fläche 889 qkm

Landeshauptstadt Berlin

I

Berlin, die heutige deutsche Hauptstadt, entwickelte sich von einem Fischerdorf und einem Handelszentrum am Spreeübergang. 1237 wurde Cölln erstmals urkundlich erwähnt. Die Stadt wuchs mit ihrer Schwesterstadt Berlin zusammen und wurde 1871 zum politischen, industriellen, wissenschaftlichen und kulturellen Zentrum Deutschlands. Im Jahre 1939 zählte die deutsche Hauptstadt über vier Millionen Einwohner. Der zweite Weltkrieg führte zu weitgehender Zerstörung der Innenstadt und der Industriebezirke. Die Stadt wurde von der Siegermächten in vier Sektoren aufgeteilt. Am 3. Oktober 1990 wurde mit einem Staatsakt die Vereinigung Deutschlands in Berlin vollzogen.

Berlin ist der Sitz von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, ist gleichzeitig Tor zu den Märkten Osteuropas und ist ausgestattet mit einer erstklassigen Infrastruktur. Charakteristisch für Berlin ist die enge Verbindung von Forschung und Entwicklung, Produktion und Vermarktung. Drei Universitäten, vier künstlerische Hochschulen, Die Europäische Wirtschaftshochschule, neun Fachhochschulen, rund 250 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und eine Fülle mittleren und kleineren Technologieunternhmen bilden ein entscheidendes Potenzial für zukünftiges Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Im Südosten Berlins entsteht einer der größten integrierten Technologieparks Europas. Die steigende Zahl von Unternehmen im Kommunikationssektor, auch im Bererich neuer Informationstechnologien, machen Berlin zu einem leistungsfähigen und innovativen Medienstandort.

Berlin ist eine bedeutende Messe- und Kongressstadt. Veranstaltungen wie die Internationale Funkausstellung, die Grüne Woche Berlin oder die Internationale Tourismusbörse machen die Stadt zu einem attraktiven Treffpunkt für jährlich über 3,5 Millionen Besucher.

II

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurden Ost-Berlin und West-Berlin zum Land Berlin.

Am 8. Juni 1995 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin eine neue Verfassung, die am 22. Oktober 1995 in einer Volksabstimmung von uber 75% der Abstimmenden angenommen wurde und am 23. November 1995 in Kraft trat. Danach ist Berlin ein deutsches Land und gleichzeitig eine Stadt. Das aus mindestens 150 Abgeordneten bestehende Abgeordnetenhaus ist die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre.

Die Regierung wird durch den Senat ausgeübt, der aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht Senatoren, von denen zwei zu Bürgermeistern gewählt werden, besteht. Der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahl der Bürgermeister und der Senatoren erfolgt auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters durch das Abgeordnetenhaus. Der Regierende Bürgermeister vertritt Berlin nach außen. Er führt den Vorsitz im Senat und leitet die Sitzungen. Im Einvernehmen mit dem Senat bestimmt der Regierende Bürgermeister die Richtlinien der Politik; sie bedürfen der Billigung des Abgeordnetenhauses.

Die Gesetzgebung erfolgt durch das Abgeordnetenhaus oder durch Volksentscheid.

Der neunköpfige Verfassungsgerichtshof wird vom Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Abschnitt 2 der Verfassung sichert die Grundrechte und definiert die Staatsziele. Das Recht auf Arbeit , auf Wohnraum, auf soziale Sicherung sowie auf Mitbestimmung der Arbeiter und Angestellten in der Wirtschaft und Verwaltung sind verfassungsrechtlich abgestimmt. Die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Landes.

Durch das zweite Gesetz zur Änderung der Verfassung vom 3.4. 1998 wurde die Zahl der Bezirke von 23 auf 12 reduziert.

Berlin ist Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (Bundeshauptstadt) und Sitz von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag.

III

Wilhelm und Alexander von Humboldt

Wilhelm von Humboldt, der deutsche Philologe, Philosoph, Sprachwissenschaftler, Staatsmann und Diplomat, wurde in Potsdam am 22. Juni 1767 geboren. Während des Studiums in Frankfurt an der Oder und in Göttingen pflegte der junge Humboldt durch seinen Briefverkehr zahlreiche Freundschaften. Es ergab sich so, dass er mit Schiller und dann mit Goethe in ein enges Freundschaftsverhältnis trat, das bis zum Tode der beiden großen Klassiker andauerte.

1789 hatte Wilhelm von Humboldt einige Wochen in Paris und Versailles an mehreren Sitzungen der National- versammlung teilgenommen. Wenige Monate Tätigkeit am Kammergericht zu Berlin gaben ihm die Gewissheit, dass seine Staats- und Gesellschaftsauffassungen mit dem Despotismus der Krone Preußens nicht vereinbar waren. 1791 erschien sein Buch die „Ideen über Staatsverfassung“, durch die Französische Revolution veranlasst, und das Buch die „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“, die erst 1851 ungekürzt erscheinen durften. Die Verbindung von Antike, Aufklärung, Französischer Revoluton und humanistischer Gesinnung ließ in Humboldt die Ideale vom umfassend gebildeten Menschen und von dem Beschränken der Aufgabe des Staates auf die Sicherung der persönlichen Freiheit des Menschen reifen. Diese Ideen brachten den Staatsmann Humboldt in einen Konflikt mit den reaktionären Mächten seiner Zeit.

1809 übernahm er die Leitung der Sektion für Kultur im Ministerium des Innern. Er legte den Grundstein für eine Schulreform, in der das humanistishe Gymnasium am meisten seinen Erziehungsgedanken antsprach. Er gestaltete die Akademie der Wissenschaften um und gründete 1810 die Universität zu Berlin, die heute den Namen der Brüder Hunboldt trägt.

Wilhelm von Humboldt starb am 8. April 1835.

Sein jüngerer Bruder, Alexander von Humboldt, - Naturforscher von universaler Bildung – wurde am 14. September 1769 in Berlin geboren. Er hatte schon als Kind seine Liebe zur Natur entdeckt.

Er studierte die Staatswirtschaftslehre in Frankfurt an der Oder. Nach ökonomischen Studien in Hamburg und kurzer Ausbildung in Freiberg trat Humboldt auf Wunsch seiner Mutter in den preußischen Staatsdienst.

Nach dem Tode der Mutter gab ihm sein reiches Erbe die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Am 16. Juli 1799 betrat der Deutsche Alexander von Humboldt zusammen mit dem Franzosen Aime Bonpland den südamerikanischen Boden. Ihre Landung war der Beginn der wissenschaftlichen Erschließung des amerikanischen Kontinents. Für Alexander von Humboldt war es der erste Schritt zu seinem Weltruhm. 1804 kehrte er mit reichen Erfahrungen und naturkundlichen Sammlungen nach Europa zurück. Im Ergebnis der Auswertung seiner Forschungsergebnisse entstand das wissenschaftliche 30-bändige Reisewerk, an dem zahlreiche französische, englische und deutsche Gelehrte mitwirkten.

Der „wissenschaftliche Entdecker Amerikas“ wurde zum Begründer der klimatologischen und plastischen Geografie, der Physik des Meeres und der Pflanzengeografie. Geologie und Astronomie, Mineralogie und Völkerkunde erfuhren durch ihn wissenschaftliche Bereicherungen und Anregungen. Seine Untersuchungen über die gesellschaftlichen Verhältnisse auf Kuba wurden zu einer heftigen Anklage gegen den Negerhandel und Sklaverei in Mittel- und Nordamerika.

1831 begann seine Reise, zu der ihn der Kaiser von Russland Nikolaus I. eingeladen hatte, nach dem Altai und dem Ural, bis in die chinesische Dsungarei und an das Kaspische Meer.

Alexander von Humboldt starb am 6. Mai 1859 in Berlin.

Brandenburg

Einwohner 2,6 Mio

Fläche 29 479 qkm

Landeshauptstadt Potsdam

I

Das Land Brandenburg umschließt die deutsche Hauptstadt Berlin. Die Landeshauptstadt Potsdam (135 000 Einwohner) liegt im Südwesten der Metropole.

Im Sommer 1945 fassten im Schloss Cecilienhof während der Potsdamer Konferenz die politischen Führer der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der Sowjetunion weitreichende Beschlüsse über die Zukunft Deutschlands.

Potsdam war mit der preußisch-deutschen Geschichte auf engste verbunden. Kurfürst Friedrich III. begründete hier das preußische Königtum; die Mark Brandenburg wurde Teil von Preußen. Unter Friedrich II. dem Großen (1740-1786) wuchs Preußen zu einer Großmacht von europäischer bedeutung, er machte Potsdam zu seiner Residenz und ließ das Gesamtkunstwerk des Parkes Sanssouci mit seinen Schlössern und weiteren Prunkgebäuden anlegen.

Zur Wirtschaftsstruktur des Landes gehören Fahrzeug- und Maschinenbau, Elektronik, Optik, Energiewirtschaft, Umwelttechnik, Lebensmittel- und chemische Industrie.

Durch die Einführung des visumfreien Verkehrs zwischen Deutschland und Polen gewinnt Frankfurt/Oder (800 000 Einwohner), Umschlagplatz für die osteuropäischen Länder, immer mehr an Bedeutung.

Die Frankfurter Universität Viadrina bestand bereits von 1506 bis 1811. Heinrich von Kleist und die Brüder Humboldt haben dort studiert. 1991 wurde die Hochschule als Europa-Universität wieder ins Leben gerufen und ist besonders auf eine polnisch-deutsche Zusammenarbeit bei der Forschung und Lehre ausgerichtet. Aber auch die weiteren Universitäten von Brandenburg in Cottbus und Potsdam, seine fünf Hochschuln und 15 Technologiezentren machen die Region zu einer gewichtigen deutschen Forschungslandschaft. Das Geoforschungszentrum in Potsdam bertreibt seit 1992 Grundlagenforschung zu globalen geowissenschaftlichen Themen. Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, die im März 1993 ihre Arbeit aufnahm, pflegt neben den Natur-, Bio- und Sozialwissenschaften auch die Geisteswissenschaften.

Theodor Fontane hat im XIX. Jahrhundert in seinen „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ die Schönheit Brandenburgs beschrieben. Rund 350 Schlösser und Herrenhäuser gibt es hier.

II

Brandenburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Verfassung vom 20.8. 1992 ist Brandenburg ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land.

Die Gesetzgebung wird durch den Landtag und durch Volksentscheid ausgeübt. Der Landtag wird auf 5 Jahre gewählt. Er kann sich durch Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder selbst auflösen. Die Gesetzesvorlagen im Landtag können aus der Mitte des Landtags, durch die Landesregierung oder im Wege des Volksbegehrens eingebracht werden. Verfassungsänderungen bedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit. Rechtsverordnungen können nur auf Grund eines Gesetzes erlassen werden.

Die Landesregierung besteht aus dem Minister- präsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt. Er ernennt und entlässt die Minister. Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aussprechen. Jeder Minister leitet den ihm anvertrauten Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag. Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen.

Das Verfassungsgericht besteht aus 9 Richtern, die vom Landtag für die Dauer von 10 Jahren gewählt werden; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

In einigen Abschnitten der Verfassung werden die Grundrechte gewährleistet; für das Volk der Sorben sind besondere Minderheitenrechte vorgesehen.

Der Verwaltungsaufbau nach dem Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung vom 12.9. 1994 ist zweistufig (Landesoberbehörden und Untere Landes- behörden).

Brandenburg wurde durch das Ländereinführungs- gesetz der ehemaligen DDR vom 22.7. 1990 mit Wirkung vom 3.10. 1990 errichtet und ist seit demselben Tag gemäss dem Einigungsvertrag mit dem Wirksamwerden des Beitritts Land der Bundesrepublik Deutschland.

III

Zur der Geschichte Preußens

Als der preußische König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1740 starb, hinterließ er eine Armee von 80 000 Mann, die nach den Armeen Frankreichs, Russlands und Österrecihs die viertgrößte Armee des Kontinents war. Seinem Territorium nach aber nahm Preußen nur den zehnten Platz, seiner Bevölkerungsziffer nach gar den 13. Platz in Europa ein. Es ist klar, das ein solches, überdimensionales Heer nur durch völlige Militarisierung der gesamten Gesellschaft geschaffen worden konnte. Unter der Herrschaft Friedrich Wilhelms I. erhielt die Armee ihre typisch preußischen Zöge, sie wurde zu einem wichtigsten Machtinstrument des absolutistischen Staates.

Für seine Armee brauchte der König zwei entscheidende Dinge: Geld und Soldaten. Zu den Finanzen kam Friedrich Wilhelm I. durch die erbarmungslose Ausplünderung der Bevölkerung und die skrupellose Versteigerung der öffentlichen Ämter. Die Rekruten zwang er durch brutale Gewalt in seinen Dienst.

Unter den Bedingungen des typisch preußischen Dienstvollzugs waren die Soldaten gar nicht anders als durch Zwang in das Heer zu bringen. Kein anderer Monarch oder Fürst Europas hat die Menschenjagd, den Menschenraub in so großem Stil organisiert und betrieben wie Friedrich Wilhelm I. Von den preußischen Werben war niemand sicher, wenn er nur die richtige Länge hatte.

In den zwanziger Jahren des XVIII. Jahrhunderts verlegte der König den Schwerpunkt seiner Rekrutenwerbung ins Ausland. Von dieser Zeit an waren in anderen Länden jährlich von 800 bis 1 000 preußische Werbeoffiziere mit ihren Trupps tätig. Hohe Kopfprämien wurden den Werbeoffizieren gezahlt; je länger der Rekrut, desto höher war die Prämie.

Das Werbesystem unter Friedrich Wilhelm I. gehört zu den schrecklichsten Auswüchsen des preußischen Militarismus.

Freie Hansestadt Bremen

Einwohner 678 000

Fläche 404 qkm

Landeshauptstadt Bremen

I

Die Freie Hansestadt Bremen ist nach San-Marino die zweitälteste noch bestehende Stadtrepublik der Welt. Die Freie Hansestadt besteht aus der Stadtgemeinde Bremen (549 000 Einwohner) und dem 65 Kilometer weserabwärts gelegenen Bremerhaven (129 000 Einwohner). Zwischen beiden Städten liegt niedersächsisches Gebiet.

Die Stadt Bremen wurde erstmals im Jahr 782 erwähnt. Seit 787 wurde es Bischofssitz und 1187 von Kaiser Friedrich I. „Barbarossa“ mit städtischen Freiheitsrechten ausgestattet. 1358 tritt Bremen der Hanse bei. 1646 wird es zur unmittelbaren freien Reichsstadt erhoben. Seit 1806 nennt es sich Freie Hansestadt. Bremerhaven wird 1827 gegründet und 1851 zur Stadt erhoben. Das Landesparlament trägt die traditionelle Bezeichnung „Bremische Bürgerschaft“, die Landesregierung heißt „Senat“, der Präsident des Senats ist der Ministerpräsident des Landes.

Häfen und Schifffahrt, internationale Handels- verbindungen und Spitzenprodukte hochmoderner Industrien sind die Fundamente des bremischen Wirtschaftslebens. Der Containerterminal in Bremerhaven ist Europas größte zusammenhängende Containerumschlaganlage. Annähernd 10 000 Schiffe verbinden bremische Häfen jährlich mit rund 1 000 Häfen in aller Welt. Bremerhaven ist mit einem Umschlag von einer Million Fahrzeugen der bedeutendste Autoverladeplatz Europas. Die Werften sind Garanten für Qualität im Schiffbau. Bremen ist auch eines der Zentren der deutschen Nahrungs- und Genussmittelindustrie: Kaffe, Schokolade, Mehl, Milcherzeugnisse, Gewürze, Fischprodukte und Bier sind die bekanntesten Produkte. Im Luft- und Raumfahrtzentrum Bremen werden wesentliche Komponenten für Raketen, Satelliten und den Airbus entwickelt und gebaut. Elektro- und Elektronikindustrie sowie High-Tech-Industrien kommen hinzu.

Die Bremer Universität zählt rund 18 000 Studenten; ihre Schwerpunkte liegen auf ingenieur- und naturwissenschaft- lichem Gebiet. Führend in der Grundlagenforschung sind das Institut für angewandte Strahltechnik und das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik. Das Zentrum für Marine Tropenökologie und das Max-Plank-Institut für Marine Mikribiologie entwickeln moderne Konzepte zur Meeresforschung. Darüber hinaus hat hier das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung seinen Sitz.

Die Sehenswürdigkeiten Bremens ziehen alljährlich Millionen von Besuchern an den Marktplatz mit dem Renaissance-Rathaus, der Roland-Statue und dem gotischen St.-Petri-Dom. Der Bremer Freimarkt – mehr als 200 Jahre alt – ist einer der größten Jahrmärkte Deutschlands. Das deutsche Schifffahrtsmuseum in Bremerhaven verfügt über beeindruckende Sammlungen aus alten Zeiten der Seefahrt und Schiffsveteranen in einem eigenen Museumshafen.

II

Die Freie Hansestadt Bremen ist Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Landesverfassung vom 21.10.1947 statuiert in einem ersten Hauptteil Grundrechte und Grundpflichten, in einem zweiten Hauptteil Grundsätze für die Ordnung des sotialen Lebens (Familie, Erziehung und Unterricht, Arbeit und Wirtschaft, Kirche und Religions- gesellschaften). Die örtliche Verwaltung obliegt Ortsämtern.

Die Gesetzgebung steht der Bürgerschaft zu. Daneben besteht die Möglichkeit, durch Volksentscheid Gesetze zu beschließen. Die Bürgerschaft besteht aus 100 Mitgliedern, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Die vollziehende Gewalt obliegt der Landesregierung, welche die Bezeichnung „Senat“ führt. Die Mitglieder des Senats (Senatoren) werden von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Der Senat wählt zwei Mitglieder zu Bürgermeistern, einen davon zugleich zum Präsidenten des Senats. Dieser leitet die Geschäfte des Senats. Der Senat führt die Geschäfte nach den Gesetzen und den von der Bürgerschaft gegebenen Richtlinien; er vertritt Bremen nach Außen. Die Mitglieder des Senats tragen nach einer vom Senat zu beschließenden Geschäftsverteilung die Verantwortung für die einzelnen Verwaltungsbehörden und Ämter.

Für verfassungsrechtlichen Fragen ist der Staats- gerichtshof der Freien Hansestadt Bremen gebildet.

III

Die Hanse

Über 200 Städte gehörten zwischen 12. und 17. Jahrhundert dem Städtebund der Hanse. Dieser Bund war wirtschaftlich und politisch wichtiger als jeder deutsche Staat vor 1871 und militärisch stärker als manches Königreich seiner Zeit.

Die Hanse war gegründet worden als Zusammenschluss deutscher Kaufleute im Ausland, zum Schutze vor Überfällen, zur Durchsetzung ihrer Interessen und zur gemeinsamen Nutzung von Büros und Lagerhäusern.

Seit Mitte des XIV. Jahrhunderts kontrollierte dieser Städtebund unter der Führung Lübecks den gesamten Nord- und Ostseehandel. Die Mitglieder der Hanse fassten wichtige Beschlüsse gemeinsamen Interessen, die für alle Mitglieder der Hanse verbindlich waren.

Im Laufe der Zeit wurde Hanse so mächtig, dass sie es im Stande war, 1370 Krieg gegen den dänischen König um ihre Pivilegien und um den Zugang zur Ostsee zu führen. Der Städtebund siegte und zwang Dänemark einen neuen König auf. Die Hanse schützte ihren Markt, der sich von London im Westen bis nach Nowgorod im Osten erstreckte.

Man transportierte Rohstoffe, wie Pelze, Wachs, Salz, Honig und Bernsteine aus dem Osten und transportierte Metallwaren, Textilien, Wein und Bier aus dem Westen. Die Hanse unterhielt Handelsrouten zu fast jeder größeren Stadt Nord- und Mitteleuropas.

Der Höhepunkt der hansischen Macht war am Ende des XV. Jahrhunderts überschritten. Immer mehr Fürsten gewannen die Kontrolle über die auf ihrem Gebiet liegenden Städte. Der Aufstieg der Nationalstaaten (wie Schweden, Russland, England) engte den Raum weiter ein. Die Solidarität der Hansestädte zerbrach. 1598 wurde der letzte ausländische Stützpunkt der Hanse, London, aufgegeben.

Freie und Hansestadt Hamburg

Einwohner 1,7 Mio

Fläche 756 qkm

Landeshauptstadt Hamburg

I

Hamburg ist die zweitgrößte deutsche Stadt, der wichtigste Seehafen Deutschlands und sein größter Außenhandelsplatz. Hier haben sich zum Beispiel 185 Firmen aus China (einschließlich Hongkong), 135 aus Japan und 60 aus Taiwan angesiedelt; insgesamt gibt es über 3 000 Firmen, die im In- und Außenexport tätig sind. Traditionelle hafenbezogene Industrien sind Werften, Raffinerien und Veredelungsbetriebe für ausländische Rohstoffe. Die Hansestadt hat sich zu einer nordeuropäischen Dienstleistungsmetropole entwickelt.

Als eines der ersten Mitglieder des Handelsbundes der „Hanse“ war Hamburg deren wichtigster Umschlagplatz an der Nordsee. Die Kaiser Sigismund und Maximilian bezeichneten diese Stadt 1410 bzw. 1510 als kaiserlich und frei. Das Reichskammergericht erklärte Hamburg 1618 zur freien Reichsstadt. Seine Eigenstaatlichkeit hat Hamburg bis heute bewahrt. Könige und Fürsten haben Hamburg nie regiert: Immer waren es die Bürger selbst, die das Regiment in der Stadtrepublik ausübten.

Hamburg ist Deutschlands zweitdrößter Industriestandort und Zentrum einer Metropolregion von 3,3 Millionen Menschen.

Der Hafen, einer der größten der Welt, nimmt mit 75 Quadratkilometern Fläche ein Zehntel des Hamburger Stadtgebietes ein. Im Containerumschlag steht Hamburg nach Rotterdam auf Platz zwei in Europa. Hamburg ist auch ein Bankenzentrum für Norddeutschland und eine der größten Versicherungsstädte Deutschlands. Mit über 95 Generalkonsulaten und Konsulaten ist Hamburg die größte Konsularstadt der Welt.

Die Kaufmannsstadt Hamburg war und ist als Ort der Freiheit und Toleranz zugleich eine Stadt der Kultur. 1678 wurde hier die erste ständige Oper Deutschlands gegründet: Georg Friedrich Händel (1685-1759) brachte in Hamburg seine erste Oper („Almira“) auf die Bühne. Georg Philipp Telemann und Karl Philipp Emanuel Bach wirkten hier. Ein berühmter Sohn Hamburgs ist der Komponist Johannes Brahms (1833-1897), auch Felix Mendeslssohn Bartholdy (1809 in Hamburg geboren) ist eng mit Hamburg verbunden. Anfang der sechziger Jahre des XX. Jahrhunderts begannen die Beatles ihre internationale Karriere im Hamburger Vergnügungsviertel St. Pauli.

II

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Land der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Verfassung vom 6.6.1952 steht die Gesetzgebung der Bürgerschaft zu. Diese besteht mindestens aus 120 Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Zur Wahrnehmung besonders bestimmter Aufgaben wird ein aus dem Präsidenten der Bürgerschaft und 20 von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern bestehender Bürgerausschuss gebildet.

Die Landesregierung führt die Bezeichnung Senat. Die Mitglieder des Senats (Senatoren) werden von der Bürgerschaft gewählt. Der Senat wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter (Erster und Zweiter Bürgermeister). Der Senat als Kollegium (nicht der Erste Bürgermeister) bestimmt die Richtlinien der Politik; Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung (zum Teil durch Senatskommissionen). Der Senat hat das Recht, gegen ein von der Bürgerschaft beschlossenes Gesetz innerhalb eines Monats Einspruch zu erheben , worauf die Bürgerschaft nochmals mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl das Gesetz beschließen muss, wenn es zustande kommen soll.

Die örtliche Verwaltung obliegt Bezirksämtern, Ortsämtern und Ortsdienststellen.

Zur Entscheidung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten ist das Hamburgische Verfassungsgericht gebildet.

III

Наши рекомендации