Verfahrensvereinfachungen für Antragsteller von Schengenvisa

Die Möglichkeit, Visumantragsformulare online herunterzuladen, am PC auszufüllen und das ausgefüllte und ausgedruckte Formular bei der Vorsprache in der Visastelle mittels eines Barcodes elektronisch einlesen zu lassen, trägt wesentlich dazu bei, die Bearbeitungsdauer am Visaschalter zu reduzieren. Daneben haben viele deutsche Auslandsvertretungen elektronische Terminvergabesysteme eingeführt, die helfen, das Besucheraufkommen zu steuern und damit die Wartezeiten zur Antragstellung verkürzen.

Durch die verstärkte Erteilung von Visa, die innerhalb einer langfristigen Gültigkeitsspanne zu mehrfachen Kurzaufenthalten im Schengenraum berechtigen, kann die häufige Neubeantragung von Visa vermieden werden. Von dieser Möglichkeit können insbesondere Personen profitieren, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben.

In Zukunft werden die Auslandsvertretungen bei der Entgegennahme von Visumanträgen die Fingerabdrücke der Antragsteller elektronisch aufnehmen. Diese Biometrieerfassung wird schrittweise nach Regionen voraussichtlich in den Jahren 2011 bis 2014 eingeführt. Nach einmaliger Abgabe der Fingerabdrücke wird die persönliche Vorsprache in der Auslandsvertretung zur Visumbeantragung nur noch im Ausnahmefall erforderlich sein. Eine erneute Biometrieerfassung ist erst nach Ablauf von fünf Jahren vorgesehen.

Statistik

· Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen erteilten Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte (Transit, Besuch, Geschäftsreisen, Tourismus und andere) im Jahr 2012: 1.782.351 (im Jahr 2011 AC: 1.621.745)

· Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen erteilten nationalen Visa (in der Regel für längerfristige Aufenthalte beziehungsweise für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit führen sollen) im Jahr 2012: 174.071 (im Jahr 2011: 162.258)

· Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen schriftlich abgelehnten Visumanträge im Jahr 2012: 138.682 (im Jahr 2011: 143.984)

· Zahl der von den deutschen Auslandsvertretungen insgesamt bearbeiteten Anträge im Jahr 2012: 2.095.104 (im Jahr 2011: 1.927.987).

Rechtsvorschriften zur Visumerteilung (Auswahl)

· Externer Link, öffnet in neuem FensterSchengener Durchführungsübereinkommen(Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen)

· Externer Link, öffnet in neuem FensterVisakodex Verordnung (EG) 810/2009 vom 13.07.2009

· Externer Link, öffnet in neuem FensterSchengener Grenzkodex Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15.03.2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

· Externer Link, öffnet in neuem FensterAufenthaltsgesetz vom 30. Juli 2004, ( I, Nr. 41, S.1952)

· Externer Link, öffnet in neuem FensterAufenthaltsverordnung (AufenthV) vom 25. November 2004 ( I, Nr. 62, S. 2945)

· Externer Link, öffnet in neuem FensterVerordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 81/1 vom 21. März 2001) in der jeweis aktuellen Fassung

· Externer Link, öffnet in neuem FensterVerordnung (EG) Nr. 453/2003 des Rates vom 6. März 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind

· Externer Link, öffnet in neuem FensterVerordnung (EG) Nr. 1932/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind

· Externer Link, öffnet in neuem FensterVerordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind

· Externer Link, öffnet in neuem FensterGesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern vom 30. Juli 2004(FreizügigkeitsG/EU) ( I, Nr. 41, S.1986)

· Externer Link, öffnet in neuem FensterVerordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung – BeschV) vom 22. November 2004 ( I, Nr. 62, S. 2937)

· Externer Link, öffnet in neuem Fenster„D-Visum-Verordnung“
VERORDNUNG (EU) Nr. 265/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2010 zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Die genannten Bundesgesetzblätter können beim Verlag des Bundesgesetzblattes, Postfach 13 20, 53003 Bonn, die Gemeinsamen Ministerialblätter können durch den Carl Heymanns Verlag KG, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln, oder durch den Buchhandel bezogen werden. Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft ist beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft, L-2985 Luxemburg, erhältlich.

Stand 30.05.2012

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